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Berufsunfähigkeitsversicherung weigert sich

Hallo Pechvogel,

zunaechst einmal ist es jetzt wichtig, dass Du Dich von einem Fachanwalt
fuer Versicherungsrecht und Medizinrecht beraten laesst.
Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben, bestens.
Achte aber unbedingt darauf, dass der Anwalt beide Fachgebiete
abdeckt.
Nicht auf Empfehlungen anderer vertrauen a la der RA XY ist ein harter
Hund und hat schon diese und jene Faelle im Bekanntenkreis zufriedenstellend
geloest...

Grundsaetzlich bin ich zwar der Meinung, dass massgeblich das Datum
des Eintritts der BU lt. Gutachten entscheidend ist, nicht der Unfalltag
und auch nicht das Gutachtendatum selbst.
Sollte ich mich hier irren bzw. Eintritt BU gleich Unfalldatum sein,so bliebe immer noch zu
pruefen, wie der Versicherungsvertrag ueberhaupt zustande kam!
Stichwort Antrags- und Invitatiomodell.
Hast Du alle Versicherungsbedingungen bereits bei Antragstellung oder
aber erst mit der Police erhalten? Im ersteren Falle unguenstig.
Schau noch mal nach, ob Dir der Versicherer vielleicht sogar noch
zu Deinem urspruenglichen Antrag ein Aenderungsangebot gemacht hat,
z. B. Risikozuschlag, Ausschluesse etc.

Viel Glueck und vor allem Gesundheit.


ellute
 
Moin,

vielen Dank für eure Hinweise.

Einem Anwalt für Medizin- und Versicherungsrecht habe ich die Unterlagen bereits übergeben.

Ich sehe dies ähnlich wir ihr, aber mir ist natürlich klar, dass die Versicherung nicht freiwillig zahlt und alles versuchen wird, nie zahlen zu müssen. Eigentlich kann ich die Versicherung kündigen, denn wenn ich jemals eine Beeinträchtigung melde, wird die Versicherung dies immer auf den Unfall schieben.
Die Versicherung habe ich online bei einer Versicherungsvermittlung abgeschlossen. Unwahre Angaben kann ich mir nicht vorwerfen lassen, da der Unfall ja erst nach dem Antrag passiert ist.
Ich werde auf jeden Fall meinen damaligen Vermittler telefonisch kontaktieren, der mir den vorvertragliche Versicherungsschutz zugesichert hatte, allerdings nicht erwähnt hatte, dass der Schutz entfällt, wenn 2 Monate überschritten werden.

Allen einen schönen Nikolaus-Tag

Rosi
 
Hallo Rosi,

jetzt bloss keine Fehler machen, indem Du zu schnell vorpreschst.
Lass den Anwalt eine Strategie erarbeiten. Evtl. braucht Ihr den
Vermittler noch und durch einen Anruf, der sich schnell in einen
Streit verwandeln kann, waere dieser Weg dann verbaut.

Du sagst, der Vertrag wurde online abgeschlossen, gleichzeitig
hast Du einen Vermittler?
Ungewoehnlich, aber nun gut. Wann hast Du die Vertragsbedingungen
erstmals erhalten und dies dem Versicherer durch Unterschrift bestätigt?
Die Frage ist nämlich, wie und wann der Vertag zustande gekommen ist.

Erst dann kann bewertet werden, ab wann der vorlaeufige Versicherungsschutz zu Laufen begann.

Gruss

ellute
 
Der Vertrag lief gleichzeitig per Telefonat und übers Internet. Auch Unterschrift.
Die "Vermittlerfirma" ... Namen nenne ich mal nicht ... sucht die beste Versicherung aus allen Versicherungen raus.
Der Vertrag wird zusammen per Telefon und über Bildschirm durchgegangen und besprochen ... von den vorvertraglichen Bedingungen habe ich nicht´s gelesen ... und wenn man den Vertrag abschließen möchte, wird auch online unterschrieben. Das Datum steht fest.
Später kam per Post ein sehr schicken Ordner mit der Police, woraufhin ich die Versicherung anrief und um die gesamten Unterlagen bat. Dann war mein Unfall und hatte wahrlich andere Sorgen. Als sich dann in einem Klinikaufenthalt herausstellte, dass ich berufsunfähig bin, habe ich die Versicherung aus dem Krankenhaus heraus telefonisch informiert und von zu Hause aus, die Unterlagen nochmals angefordert, welche mir dann endlich zugesandt wurden. Das Merkblatt für den vorvertraglichen Versicherungsschutz wurde mir erst mit der Ablehnung zugesandt.
Wie soll ich denn jetzt beweisen, dass ich dieses Merkblatt nicht gelesen habe. Meine Unterschrift deckt wahrscheinlich alles ab.

Nie wieder online!
 
Hallo,

das ganze klingt mir sehr nach dem Invitatio-Modell.
Hierbei ist es so, dass Du mit Deiner Unterschrift beim Versicherer
ein verbindliches Angebot anforderst, zu welchen Konditionen
dieser bereit ist, Dich zu versichern. Dieses wird Dir dann
in Form einer Police mit allen Bedingungen und einer Annahmeerklaerung
uebersandt, die Du dann unterzeichnet zuruecksenden musst.

In dem Fall waeren wahrscheinlich die zwei Monate eingehalten,
weil nicht das Datum Deiner Anfrage, sondern erst die
Angebotsannahme durch Dich rechtsverbindlich ist,
gleichzusetzen mit einer direkten Antragsunterzeichnung
mit gleichzeitiger Überlassung der Versicherungsbedingungen
und eines Beratungsprotokolls des Vermittlers (gab es überhaupt eins?)

War denn der vermeintliche Online Antrag eher ein Bogen einer
Versicherungsgesellschaft oder aber ein Vermittlerfragebogen?

Im letzteren Fall duerftest Du fein raus sein.

Dies stellt natuerlich keine Rechtsberatung dar, ueber die beiden
Modelle eines Antrages kannst Du Dich frei im Internet informieren.


LG

ellute
 
Hallo Rosi70,

das was Ellute schreibt hat Hand und Fuss, das wirft auf Deinen "Antrag" ein ganz anderes Licht.
Wenn die "Unterschrift" online erfolgte (durch mündliches Einverständnis) kommt eine rechtsgültige Vertragsvereinbarung erst mit der Rücksendung der Annahmeerklärung durch Dich zu stande.

Hast Du bei dem Vertrag, der Dir zugesendet wurde, eine solche Erklärung unterschrieben und zurück geschickt?

Es kann auch sein, das wenn da nichts dabei war und Du den Vertrag stillschweigend akzeptiert hast, der Vertrag dann erst ab der ersten Abbuchung als rechtsgültig zu Stande kommt.
Dann wäre event. der vorläufige Versicherungsschutz ab diesem Datum 2 Monate rückwirkend bindend.

(Aber wie geschrieben, für mich ist das dann zu viel "Rechtsklausel" und da habe ich nicht genug rechtliches Wissen weil ich mit dieser Art der Antragsabwicklung noch nie zu tun hatte)
 
Guten Morgen Rajo,

es wurde mir kein Vertrag zugeschickt, den ich unterschreiben musste. Die Unterschrift erfolgte direkt online am PC ... schwer zu erklären.
Dieses Datum zählte auch als Abschlussdatum, wobei natürlich die Versicherung erst meinen Antrag prüfte und meinen Vertrag annehmen musste (Vertragsannahme) und dies natürlich eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt.
Allerdings habe ich kein Schriftstück, welches belegt, wann seitens der Versicherung mein Vertrag angenommen wurde.
Ich glaube inzwischen, dass ich großes Pech gehabt habe. Wäre der Unfall 3 Wochen später passiert oder hätte ich den Vertrag 4 Tage später erst unterschrieben, hätte ich mich jetzt nicht streiten müssen.
Ich hoffe jetzt nur noch, dass ich irgendeinen Passus finde, der besagt, dass der Tag der Berufsunfähigkeit zählt und nicht der Unfalltag.

LG

Rosi
 
Danke auch an Ellute. Deine Hinweise und die von Rajo werde ich an einem Anwalt weiterreichen ... und sollte ich Erfolg haben, gebe ich einen aus ;-)

Schönen Sonntag
 
Hallo Rosi,

ich würde den Vertag noch nicht kündigen! Eine neu VS wird deinen jetzigen Unfall aus der Leistung ausschließen! Das würde auf jeden Fall einen Nachteil für dich ergeben!
 
Hä, habe ich da etwas nicht mitbekommen?:eek:

Weder wurde Rosi geraten den Vertrag zu kündigen, noch hat Rosi selbst was von Kündigung geschrieben.

Das wäre das allerdümmste was man jetzt machen könnte.
 
Keine Sorge, den Vertrag werde ich nicht kündigen.
Ich hatte allerdings erwähnt, dass die Versicherung jetzt nach meinem Unfall wenig Sinn macht, weil die Versicherung ... egal wegen welcher Erkrankung ich Ansprüche stellen würde ... alles auf den Unfall schieben würde.
Dabei hatte ich mich so gefreut, dass ich keinerlei Beschwerden, Unfälle, Vorerkrankungen, KH-Aufenthalte ect. hatte, bevor ich die Versicherung abgeschlossen hatte.

Lg

Rosi
 
Hallo zusammen,

habe soeben meine Unterlagen noch einmal durchgeschaut. Den Antrag habe ich 25.7.2013 für den 1.10.13 abgeschlossen. Danach wurde seiten des Versicherers mein Antrag geprüft und am 30.07.13 hat die Versicherung den Versicherungsschein ausgestellt und mir mit einem Schreiben vom 2.8.13 zugestellt.
Wie hoch sind die Chancen, dass ich dieses Datum als Abschlussdatum nehmen kann? Dann wären die Bedingungen für den vorvertraglichen Versicherungsschutzes gegeben.

LG

Rosi
 
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