Guten Abend,
vielen Dank schon mal an alle die sich die Zeit nehmen meinen Beitrag zu lesen.
Falls ich hier falsch bin bitte verschieben.
Ich bin (noch) in der Elternzeit bis Nov. 2012, bin in der EZ Berufsunfähig geworden und erhalte eine Private BU - Rente.
Mein Job wurde mir bis jetzt noch nicht gekündigt, wird aber über kurz oder lang passieren,
spätestens nach Ende meiner Elternzeit Denke ich.
Eine Erwerbsminderungsrente (DRV) wurde bereits abgelehnt.
die DRV schrieb:"Die Einschränkungen, die sich aus Ihren Krankheiten oder Behinderungen ergeben, führen nicht zu einem Anspruch auf Erwerbsminderung. Nach unserer Beurteilung können Sie noch mind. 6 Std. täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein.
Wir dürfen dabei nicht berücksichtigen, ob Sie ihre letzte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.
Es kommt nur darauf an, ob Sie irgendeine Tätigkeit ausüben können...."
(War mir eigentlich klar da ich ja nicht Erwerbsunfähig bin und auch nicht Krankgeschrieben)
In meinem Vertrag ist eine Abstrakte Verweisung ausgeschlossen aber ich habe eine Konkrete Verweisung drin!
So, nun zu meinem Problem,
vor der Elternzeit habe ich 25 Std. wöchentlich gearbeitet, heißt meine Private BU zahlt, bei 50%, sprich wenn ich mehr als 2 Std. pro Tag Arbeiten kann, nicht mehr. Kann ich aber nicht, max. 45 min bis 1 Stunde dann bekomme ich starke Schmerzen.
Wenn ich mich nun Arbeitslos melde bin ich über das ALG 1 Krankenversichert und meine Rente wird nicht als Einkommen berechnet (erst bei ALG 2).
So und jetzt bitte nicht falsch verstehen!
(Ich will eigentlich nicht vom Steuerzahler schmarotzen habe aber auch über 25 Jahre einbezahlt)
Wenn mir das AA einen Job vermittelt, z.B. Minijob oder eine Umschulung anbietet verliere ich meine Private Rente und das möchte ich vermeiden. Denn wenn das nicht klappt sitze ich wieder auf der Straße und habe keine Rente mehr.
Kann ich einen Minijob oder eine Umschulung bei ALG 1 ablehnen und welche Folgen hat das?
Oder sollte ich mich nicht Arbeitslos melden und mich bei meiner Kasse freiwillig Versichern? (Habe ich eigentlich vor)
Aber falls sich mein Zustand bessert ( was ich bezweifle) und ich keine BU mehr bekomme,
und ich mich Arbeitslos melde habe ich dann noch Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 oder verfällt dieser nach einer gewissen Zeit?
Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Grüße
vielen Dank schon mal an alle die sich die Zeit nehmen meinen Beitrag zu lesen.
Falls ich hier falsch bin bitte verschieben.
Ich bin (noch) in der Elternzeit bis Nov. 2012, bin in der EZ Berufsunfähig geworden und erhalte eine Private BU - Rente.
Mein Job wurde mir bis jetzt noch nicht gekündigt, wird aber über kurz oder lang passieren,
spätestens nach Ende meiner Elternzeit Denke ich.
Eine Erwerbsminderungsrente (DRV) wurde bereits abgelehnt.
die DRV schrieb:"Die Einschränkungen, die sich aus Ihren Krankheiten oder Behinderungen ergeben, führen nicht zu einem Anspruch auf Erwerbsminderung. Nach unserer Beurteilung können Sie noch mind. 6 Std. täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein.
Wir dürfen dabei nicht berücksichtigen, ob Sie ihre letzte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.
Es kommt nur darauf an, ob Sie irgendeine Tätigkeit ausüben können...."
(War mir eigentlich klar da ich ja nicht Erwerbsunfähig bin und auch nicht Krankgeschrieben)
In meinem Vertrag ist eine Abstrakte Verweisung ausgeschlossen aber ich habe eine Konkrete Verweisung drin!
So, nun zu meinem Problem,
vor der Elternzeit habe ich 25 Std. wöchentlich gearbeitet, heißt meine Private BU zahlt, bei 50%, sprich wenn ich mehr als 2 Std. pro Tag Arbeiten kann, nicht mehr. Kann ich aber nicht, max. 45 min bis 1 Stunde dann bekomme ich starke Schmerzen.
Wenn ich mich nun Arbeitslos melde bin ich über das ALG 1 Krankenversichert und meine Rente wird nicht als Einkommen berechnet (erst bei ALG 2).
So und jetzt bitte nicht falsch verstehen!
(Ich will eigentlich nicht vom Steuerzahler schmarotzen habe aber auch über 25 Jahre einbezahlt)
Wenn mir das AA einen Job vermittelt, z.B. Minijob oder eine Umschulung anbietet verliere ich meine Private Rente und das möchte ich vermeiden. Denn wenn das nicht klappt sitze ich wieder auf der Straße und habe keine Rente mehr.
Kann ich einen Minijob oder eine Umschulung bei ALG 1 ablehnen und welche Folgen hat das?
Oder sollte ich mich nicht Arbeitslos melden und mich bei meiner Kasse freiwillig Versichern? (Habe ich eigentlich vor)
Aber falls sich mein Zustand bessert ( was ich bezweifle) und ich keine BU mehr bekomme,
und ich mich Arbeitslos melde habe ich dann noch Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 oder verfällt dieser nach einer gewissen Zeit?
Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Grüße