• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Berufsunfähigkeitsrente und ALG 1

Diver12

Neues Mitglied
Registriert seit
2 Sep. 2012
Beiträge
4
Guten Abend,
vielen Dank schon mal an alle die sich die Zeit nehmen meinen Beitrag zu lesen.
Falls ich hier falsch bin bitte verschieben.

Ich bin (noch) in der Elternzeit bis Nov. 2012, bin in der EZ Berufsunfähig geworden und erhalte eine Private BU - Rente.

Mein Job wurde mir bis jetzt noch nicht gekündigt, wird aber über kurz oder lang passieren,
spätestens nach Ende meiner Elternzeit Denke ich.

Eine Erwerbsminderungsrente (DRV) wurde bereits abgelehnt.

die DRV schrieb:"Die Einschränkungen, die sich aus Ihren Krankheiten oder Behinderungen ergeben, führen nicht zu einem Anspruch auf Erwerbsminderung. Nach unserer Beurteilung können Sie noch mind. 6 Std. täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein.
Wir dürfen dabei nicht berücksichtigen, ob Sie ihre letzte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.
Es kommt nur darauf an, ob Sie irgendeine Tätigkeit ausüben können...."

(War mir eigentlich klar da ich ja nicht Erwerbsunfähig bin und auch nicht Krankgeschrieben)

In meinem Vertrag ist eine Abstrakte Verweisung ausgeschlossen aber ich habe eine Konkrete Verweisung drin!
So, nun zu meinem Problem,
vor der Elternzeit habe ich 25 Std. wöchentlich gearbeitet, heißt meine Private BU zahlt, bei 50%, sprich wenn ich mehr als 2 Std. pro Tag Arbeiten kann, nicht mehr. Kann ich aber nicht, max. 45 min bis 1 Stunde dann bekomme ich starke Schmerzen.
Wenn ich mich nun Arbeitslos melde bin ich über das ALG 1 Krankenversichert und meine Rente wird nicht als Einkommen berechnet (erst bei ALG 2).

So und jetzt bitte nicht falsch verstehen!

(Ich will eigentlich nicht vom Steuerzahler schmarotzen habe aber auch über 25 Jahre einbezahlt)
Wenn mir das AA einen Job vermittelt, z.B. Minijob oder eine Umschulung anbietet verliere ich meine Private Rente und das möchte ich vermeiden. Denn wenn das nicht klappt sitze ich wieder auf der Straße und habe keine Rente mehr.

Kann ich einen Minijob oder eine Umschulung bei ALG 1 ablehnen und welche Folgen hat das?

Oder sollte ich mich nicht Arbeitslos melden und mich bei meiner Kasse freiwillig Versichern? (Habe ich eigentlich vor)

Aber falls sich mein Zustand bessert ( was ich bezweifle) und ich keine BU mehr bekomme,
und ich mich Arbeitslos melde habe ich dann noch Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 oder verfällt dieser nach einer gewissen Zeit?

Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

Grüße
 
Hallo Diver12,

wenn du ALG1 beziehen solltest und dir das Amt ne Umschulung anbietet mußt du dies tun. Du mußt ebenfalls alles dafür tun, um wieder in Arbeit zu kommen.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitssuchendmeldung besteht spätestens drei Monate vor Beendigung eines Arbeits- oder außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses. Sie muss persönlich bei einer Agentur für Arbeit erfolgen. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- und Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen.
Du mußt mindestens 12 Monate mit Pflichtbeiträgen belegen, um 6 Monate ALG 1 zu erhalten. 16 Monate für 8 Monate ALG 1, 20 Monate für 10 Monate ALG 1, 24 Monate für 12 Monate ALG 1. Diese Zahlen gelten für alle, die unter 50 Jahre alt sind mit einer maximalen Anspruchdauer von 12 Monaten. Bist du über 50 kann der Anspruch schon mal 15 Monate andauern, bei 55 Jahren bis 18 Monate und über 58 bis 24 Monate.

Alle diese Zahlen beziehen sich auf die letzten 5 Jahre vor Antrag bzw. maximal zum letzten ALG 1 Anspruch, der innerhalb dieser 5 Jahre lag.

Grüße, Kunterbunt
 
hallo diver!
helf mir bitte auf die sprünge:)!
wieso hast du eine erwerbsminderungsrente beantragt obwohl du nicht erwerbsvermindert bist ? gruss riesling
 
Hallo riesling,

weil das der Private Versicherer so wollte, hat immer bei der Prüfung der BU danach gefragt .(wann stellen Sie.... wieso haben Sie noch nicht... usw.)

Grüße
 
hallo diver!
sagst aber du kannst knapp nur ein stunde arbeiten dann bekommst du starke schmerzen! also würde ich sagen das du erwerbsvermindert bist! klingt ein bischen schwammig! meinst du, du kannst in deinem job nicht länger arbeiten wegen der schmerzen? hat dich ein arzt schon untersucht? gruss riesling
 
Ja bei Belastung habe ich starke schmerzen kann meinen Handwerksberuf nicht mehr ausüben, aber Z.B. sitzend an der Pforte oder Nachtwächter wäre teoretisch 6 Std. möglich somit bin ich zwar Berufsunfähig aber nicht Arbeitsunfähig.

Zitat aus meinem Posting:"Es kommt nur darauf an, ob Sie irgendeine Tätigkeit ausüben können...."

Grüße
 
Hallo Diver,

es gibt ein oder sogar mehrere Urteile bzgl. den Verweis auf Pförtner usw.

Die Richter haben auch erkannt, dass es nicht so viele Pförtner-Jobs o. Museumswärter-Job gibt wie Menschen, welche diese Jobs zum Überleben bräuchten.

Ganz abgesehen davon, welche Firma benötigt noch jemand, der einen Kopf drückt und die Schranke hoch und wieder runter fährt?

Primär stellen die Firmen Werkschützer ein, welche auch eine entsprechende Ausbildung haben.

Es gibt die dreijährige Ausbildung zur "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" und ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf mit 3 Jahren Ausbildungszeit und IHK-Abschluss.

Weise mal ganz freundlich Deine Versicherung darauf hin :D

Wie lange wirst Du noch im Erziehungsurlaub sein?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

mit meiner Privaten Versicherung habe ich (noch) kein Problem, ich erhalte ja Private Rente!

Elternzeit noch bis Nov.

Nicht böse sein, aber bitte lies Dir mein erstes Posting nochmals genau durch.

Danke diver12
 
Hallo Diver,

Wenn mir das AA einen Job vermittelt, z.B. Minijob oder eine Umschulung anbietet verliere ich meine Private Rente und das möchte ich vermeiden.

ich glaube das siehst du falsch!

Die konkrete Verweisung besagt i. d. R. etwas völlig anderes!
Lies dir einmal díe Bedingungen deiner BU durch oder stell sie hier ein wenn du sie nicht verstehst - ich erkläre sie dir gern.

Normalerweise:
...besagt die konkrete Verweisung, dass der neue ausgeübte Beruf deiner bisherigen Lebensstellung entsprechen muss. Das heißt die neue Tätigkeit muss ausgeübt werden und nach Qualifikation, Ansehen in der Gesellschaft und Einkommen mit deinem bisherigen Beruf vergleichbar sein. Wenn du vor Eintritt der BU 25 Std. wöchentlich gearbeitet hast wird ein Minijob i. d. R. kein Problem sein.

Faustregel beim neuen Einkommen: übersteigt es nicht 80% des alten Einkommens, greift die konkrete Verweisung nicht!
Qualifikation: warst du früher in einem anerkannten Beruf tätig, für den du auch ausgebildet warst und arbeitest zukünftig als ungelernte Hilfskraft, wäre das Einkommen sogar egal, weil die Lebensstellung nicht mehr die gleiche ist!

Auch eine Umschulung kannst du selbstverständlich annehmen, ohne deine private BU-Rente zu verlieren. Die konkrete Verweisung greift i. d. R. erst wenn du die Umschulung erfolgreich abgeschlossen hast und dein neuer Job der bisherigen Lebensstellung entspricht (also ehem. Prof, der zum Abfallentsorger umschult ist verschlechterung der Lebensstellung) und du diesen neuen Beruf auch ausübst und dabei mindestens 80% deines bisherigen Einkommens erzielst! :D

Also: bitte Versicherungsbedingungen genau lesen und verstehen, bzw. erklären lassen! ;)

Gruß
greek
 
Hallo Diver,

die BU (welche ja bei Dir problemlos zahlt) sowie die von Dir angesprochene private Rente ist doch der eine Teil.

Was die DRV angeht ist es aber auch so, dass Du ggf. berufsunfähig bist aber nicht arbeitsunfähig.

Viele Grüße

Kasandra
 
Top