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Berufsunfähigkeit Fersenbeinbruch

SandraK

Nutzer
Registriert seit
28 Nov. 2006
Beiträge
2
Liebe Mitglieder des Unfallforums,

leider merkt man erst, wenn es zu spät ist, dass man sich im Vorfeld schon mal mit den genauen Leistungen der privaten Krankenversicherung auseinandersetzen muss. :(

Mein Mann - selbständig und privat krankenversichert - hatte sich gestern einen komplizierten Fersenbeinbruch zugezogen, der voraussichtlich aufgrund der Weichteil-Schwellung frühestens erst in 7 Tagen operiert werden kann.
Ich werde heute abend selbst mal mit dem Arzt sprechen, wie das Prozedere nun ist, wie lang er im Krankenhaus bleiben muss und wie lang er wohl erwerbsunfähig sein wird.

Allerdings habe ich mich schon mal ausführlich im Netz umgesehen und mich mit Fersenbrüchen beschäftigt. Es wird wohl so laufen, dass er mindestens ein viertel Jahr erwerbsunfähig oder zumindest gemindert erwerbsfähig ist.

Ich selbst bin gesetzlich krankenversichert und habe mich daher mit der privaten Krankenversicherung meines Mannes noch nicht auseinandergesetzt.

Könnt ihr mir viell. im Vorfeld schon ein paar Hinweise geben, die jetzt bei der privaten Krankenversicherung zu beachten sind, d. h.

Muss er mit der OP in Vorleistung gehen oder ist es möglich, die Rechnung gleich durchzureichen?

Mein Mann zahlt als nicht in eine Berufsgenossenschaft ein. Kann er trotzdem bei seiner Krankenversicherung eine entsprechende Erwerbs- oder Unfallrente beantragen?

Muss ich die private Krankenversicherung über den Unfall informieren?

Ich danke Euch!

Sandra
 
Liebe Sandra,
die meisten Selbstständigen haben einen Versicherungsmakler. Bitte prüfe, ob das bei euch auch so ist. Der kann deine Fragen genau beantworten, weil er den Vertrag und den jeweiligen Krankenhaustarif kennt. Er meldet auch den Schaden und haftet für diesbezügliche Fehler.
Eine Vorleistung des Verletzten aus eigenen Mitteln an das Krankenhaus kenne ich in Deutschland nicht. Die Verwaltungsmitarbeiter des Krankenhauses geben aber darüber Auskunft, es ist deren täglich Brot.
Je nach Beruf deines Mannes sollte die Ausfallzeit in seinem Betrieb und deren Überbrückung überdacht werden.
Für weitere Gedanken halte ich Deine Angaben für -noch- zu knapp.
War selber selbstständig und habe meinen Betrieb verloren.
Gruß Hufi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo SandraK,

..., wie lang er im Krankenhaus bleiben muss und wie lang er wohl erwerbsunfähig sein wird.

Allerdings habe ich mich schon mal ausführlich im Netz umgesehen und mich mit Fersenbrüchen beschäftigt. Es wird wohl so laufen, dass er mindestens ein viertel Jahr erwerbsunfähig oder zumindest gemindert erwerbsfähig ist.

Ich gehe mal davon aus, dass dein Mann derzeit arbeitsunfähig ist und nicht erwerbsunfähig. Diese beiden Begriffe unterscheiden sich in der Prognose:

Arbeitsunfähigkeit liegt im Sinne der privaten Krankenversicherung vor, wenn dein Mann derzeit und auf absehbare Dauer in keinster Weise in der Lage ist, seiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen.

Sofern diese 100%-ige Arbeitsunfähigkeit besteht und seitens des Krankenversicherers akzeptiert wird, hat dein Mann Anspruch auf Krankentagegeld aus der (hoffentlich abgeschlossenen) Krankentagegeldversicherung.

Erwerbsunfähigkeit - bzw. im Jargon der PKV: Berufsunfähigkeit - läge erst vor, wenn dein Mann auf unabsehbare Dauer seinen Beruf nicht mehr zu mehr als 50% ausüben könnte. In dem Moment würde der Anspruch auf Krankentagegeld erlöschen.

Muss er mit der OP in Vorleistung gehen oder ist es möglich, die Rechnung gleich durchzureichen?
Die Rechnung des Krankenhauses wird i.d. Regel direkt mit der Krankenversicherung abgerechnet. In Vorleistung müßt ihr aber für die evtl. anfallende zusätzliche Chefarztrechnung gehen.
Mein Mann zahlt als nicht in eine Berufsgenossenschaft ein. Kann er trotzdem bei seiner Krankenversicherung eine entsprechende Erwerbs- oder Unfallrente beantragen?
Eine private Krankenversicherung bietet keine Leistungen für eine Erwerbs- oder Unfallrente. Dies müßte man privat bei z.B. einer Berufsunfähigkeitsversicherung gesondert absichern.

Muss ich die private Krankenversicherung über den Unfall informieren?
Inwieweit Informationspflichten eurerseits bestehen, kann ich leider nicht sagen. Im Zweifelsfall würde ich es aber immer tun, um keine Obliegenheitsverletzung zu begehen.

So SandraK, das waren jetzt sicherlich fürs erste viele neue und auch zunächst verwirrende Ausführungen. Ich wünsche dir und deinem Mann allerdings erstmal gesundheitlich alles Gute und dass er schnell wieder auf die Beine kommt. Das wäre sicherlich für alle Beteiligten das schönste und einfachste. Wenn du noch weitere Fragen hast, melde dich.

Gruß
Joker
 
Hallo Hufi, hallo Joker,

vielen Dank für Eure Antworten! Sie helfen mir schon weiter

Ja, ich habe wohl Berufsunfähigkeit mit Arbeitsunfähigkeit verwechselt. War wohl der erste Schreck, da ich eigentlich den Unterschied kenne. :confused::eek:

Also er ist arbeitsunfähig und wird es voraussichtlich ein halbes Jahr mindestens bleiben. Eine Krankentagegeldversicherung hat er glücklicherweise, allerdings keine Unfallversicherung. Aber lt. gestriger Auskunft der Ärzte hat er gute Chancen, zumindest recht bald wieder nach hause zu können und so kann er wenigstens von dort aus etwas sein Geschäft steuern.

Mir hat das wieder mal gezeigt, dass man sich frühzeitig genug mit elementaren Dingen wie priv. (Zusatz-) Krankenversicherung und dergleichen auseinandersetzen muss.

Ich glaube, wir haben aus dem Schreck gelernt und werden wohl unsere bzw. seine Versicherungen mal aktualisieren müssen.

Hier im Forum gibt es doch sicher schon mal ein Thread zum Thema optimale Krankenvorsorge für Selbständige für den Krankheitsfall? Oder?



Vielen Dank nochmal an Euch beide!


Lg Sandra
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Sandra,

wer auch nur ganz gering arbeitet, ist nicht arbeitsunfähig. Bezieher von privatem Krankentagegeld müssen mit einer Überprüfung durch den Versicherer rechnen. Ein arbeitsunfähiger Selbstständiger der sich am Betriebstelefon meldet, verliert schon seinen Versicherungsschutz.

Gruß
Luise


Also er ist arbeitsunfähig und wird es voraussichtlich ein halbes Jahr mindestens bleiben. Eine Krankentagegeldversicherung hat er glücklicherweise, allerdings keine Unfallversicherung. Aber lt. gestriger Auskunft der Ärzte hat er gute Chancen, zumindest recht bald wieder nach hause zu können und so kann er wenigstens von dort aus etwas sein Geschäft steuern.
 
Liebe Mitglieder des Unfallforums,

leider merkt man erst, wenn es zu spät ist, dass man sich im Vorfeld schon mal mit den genauen Leistungen der privaten Krankenversicherung auseinandersetzen muss. :(

Mein Mann - selbständig und privat krankenversichert - hatte sich gestern einen komplizierten Fersenbeinbruch zugezogen, der voraussichtlich aufgrund der Weichteil-Schwellung frühestens erst in 7 Tagen operiert werden kann.
Ich werde heute abend selbst mal mit dem Arzt sprechen, wie das Prozedere nun ist, wie lang er im Krankenhaus bleiben muss und wie lang er wohl erwerbsunfähig sein wird.

Allerdings habe ich mich schon mal ausführlich im Netz umgesehen und mich mit Fersenbrüchen beschäftigt. Es wird wohl so laufen, dass er mindestens ein viertel Jahr erwerbsunfähig oder zumindest gemindert erwerbsfähig ist.

Ich selbst bin gesetzlich krankenversichert und habe mich daher mit der privaten Krankenversicherung meines Mannes noch nicht auseinandergesetzt.

Könnt ihr mir viell. im Vorfeld schon ein paar Hinweise geben, die jetzt bei der privaten Krankenversicherung zu beachten sind, d. h.

Muss er mit der OP in Vorleistung gehen oder ist es möglich, die Rechnung gleich durchzureichen?

Mein Mann zahlt als nicht in eine Berufsgenossenschaft ein. Kann er trotzdem bei seiner Krankenversicherung eine entsprechende Erwerbs- oder Unfallrente beantragen?

Muss ich die private Krankenversicherung über den Unfall informieren?

Ich danke Euch!

Sandra
Hallo Sandra,
ja das mit Fersenbeinbruch ist nicht so ohne, gehe mal von 6 Monaten aus. Danach je nach Beruf wird er es mal wieder versuchen können wie lange es geht mit dem stehen und gehen. Bin selbst betroffener und auch Selbständig. Es ist soweit anzumerken daß der Unfall sofort der Unfallversicherung zu melden ist,auch die Arbeitsunfähigkeit (bitte beachten).Dein Mann soll vom Glück reden daß er Privatversichert ist sonst wäre er noch beschi..... dran. Auch ist es richtig daß er überhaupt nicht in irgendeiner Art seinem Geschäft nach geht, sonst gibt es kein Krankengeld mehr.Könnte noch viel dazu sagen doch da gäbe ein halbes Buch.
Wenn noch fragen einfach weider Mailen.
Gruß Umweltsepp
 
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