Liebe Mitglieder des Unfallforums,
leider merkt man erst, wenn es zu spät ist, dass man sich im Vorfeld schon mal mit den genauen Leistungen der privaten Krankenversicherung auseinandersetzen muss.
Mein Mann - selbständig und privat krankenversichert - hatte sich gestern einen komplizierten Fersenbeinbruch zugezogen, der voraussichtlich aufgrund der Weichteil-Schwellung frühestens erst in 7 Tagen operiert werden kann.
Ich werde heute abend selbst mal mit dem Arzt sprechen, wie das Prozedere nun ist, wie lang er im Krankenhaus bleiben muss und wie lang er wohl erwerbsunfähig sein wird.
Allerdings habe ich mich schon mal ausführlich im Netz umgesehen und mich mit Fersenbrüchen beschäftigt. Es wird wohl so laufen, dass er mindestens ein viertel Jahr erwerbsunfähig oder zumindest gemindert erwerbsfähig ist.
Ich selbst bin gesetzlich krankenversichert und habe mich daher mit der privaten Krankenversicherung meines Mannes noch nicht auseinandergesetzt.
Könnt ihr mir viell. im Vorfeld schon ein paar Hinweise geben, die jetzt bei der privaten Krankenversicherung zu beachten sind, d. h.
Muss er mit der OP in Vorleistung gehen oder ist es möglich, die Rechnung gleich durchzureichen?
Mein Mann zahlt als nicht in eine Berufsgenossenschaft ein. Kann er trotzdem bei seiner Krankenversicherung eine entsprechende Erwerbs- oder Unfallrente beantragen?
Muss ich die private Krankenversicherung über den Unfall informieren?
Ich danke Euch!
Sandra
leider merkt man erst, wenn es zu spät ist, dass man sich im Vorfeld schon mal mit den genauen Leistungen der privaten Krankenversicherung auseinandersetzen muss.
Mein Mann - selbständig und privat krankenversichert - hatte sich gestern einen komplizierten Fersenbeinbruch zugezogen, der voraussichtlich aufgrund der Weichteil-Schwellung frühestens erst in 7 Tagen operiert werden kann.
Ich werde heute abend selbst mal mit dem Arzt sprechen, wie das Prozedere nun ist, wie lang er im Krankenhaus bleiben muss und wie lang er wohl erwerbsunfähig sein wird.
Allerdings habe ich mich schon mal ausführlich im Netz umgesehen und mich mit Fersenbrüchen beschäftigt. Es wird wohl so laufen, dass er mindestens ein viertel Jahr erwerbsunfähig oder zumindest gemindert erwerbsfähig ist.
Ich selbst bin gesetzlich krankenversichert und habe mich daher mit der privaten Krankenversicherung meines Mannes noch nicht auseinandergesetzt.
Könnt ihr mir viell. im Vorfeld schon ein paar Hinweise geben, die jetzt bei der privaten Krankenversicherung zu beachten sind, d. h.
Muss er mit der OP in Vorleistung gehen oder ist es möglich, die Rechnung gleich durchzureichen?
Mein Mann zahlt als nicht in eine Berufsgenossenschaft ein. Kann er trotzdem bei seiner Krankenversicherung eine entsprechende Erwerbs- oder Unfallrente beantragen?
Muss ich die private Krankenversicherung über den Unfall informieren?
Ich danke Euch!
Sandra