tante Matilde
Nutzer
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- 1 Okt. 2007
- Beiträge
- 1
Hallo zusammen
mein Lebensgefährte (selbstständiger Maurer) erlitt im Juli 2006 einen Bandscheibenvorfall.
er wurde operiert, es wurde besser dann wieder schlechter, dann neuer Bandscheibenvorfall.
Er ist privat versichert mit Krankentagegeld.
Drei Monate postoperativ wurd er zu einer Gutachterin geschickt die mir, seiner Lebensgefährtin verweigerte im Behandlugnszimmer anwesen zu sein (mein lebensgefährte ist kein Deutscher und spricht nicht perfekt Deutsch). WIr haben versucht uns dagegen zu wehren, die private Kasse sagte wenn er nicht von dieser Gutacherin untersucht würde würde mann die Zahlungen des Krankentagegeldes einstellen.
Zähne zusammengebissen und hingegangen.
Sie sagt e "nach 4 Wochen dann können sie wieder arbeiten" (selbstständiger Maurer, vor drei Monaten operiert !).
Weitere AU vom Orthopäden folgten.
Nach drei Montaten erneute Vorstellung bei der gleichen Gutachterin, diesmal "nach zwei Wochen können sie wieder arbeiten gehen".
Weitere AU des Orthopäden folgten.
nach drei weiteren MOnaten erneute Vorstellung bei der Gutachterin, diesmal war das Statement "Sie werden nie wieder arbeiten !".
Weitere AU des Orthopäden folgten, Zahlungen der privaten Kasse folgten.
Plötzlich bekommen wir nach Zusendung der weiteren AU eine Abrechnung und mit gleicher Post eine Stornierung der Abrechung. Auf mein telefonisches Nachfragen wurde mir nur mitgeteilt dass man eigentlich schon länger nicht mehr zahlen müsse, dies aber übersehen habe, im Moment würde man aber von der Rückzahlung absehen.
Wir mussten jetz am 13.09. Hatz IV beantragen (2 Kinder und Haus). Eine BU Versicherung besteht nicht.
Kann man sich gegen ein solches Vorgehen zur Wehr setzten, hat so etwas Erfolg ?
Danke für eure Antworten
mein Lebensgefährte (selbstständiger Maurer) erlitt im Juli 2006 einen Bandscheibenvorfall.
er wurde operiert, es wurde besser dann wieder schlechter, dann neuer Bandscheibenvorfall.
Er ist privat versichert mit Krankentagegeld.
Drei Monate postoperativ wurd er zu einer Gutachterin geschickt die mir, seiner Lebensgefährtin verweigerte im Behandlugnszimmer anwesen zu sein (mein lebensgefährte ist kein Deutscher und spricht nicht perfekt Deutsch). WIr haben versucht uns dagegen zu wehren, die private Kasse sagte wenn er nicht von dieser Gutacherin untersucht würde würde mann die Zahlungen des Krankentagegeldes einstellen.
Zähne zusammengebissen und hingegangen.
Sie sagt e "nach 4 Wochen dann können sie wieder arbeiten" (selbstständiger Maurer, vor drei Monaten operiert !).
Weitere AU vom Orthopäden folgten.
Nach drei Montaten erneute Vorstellung bei der gleichen Gutachterin, diesmal "nach zwei Wochen können sie wieder arbeiten gehen".
Weitere AU des Orthopäden folgten.
nach drei weiteren MOnaten erneute Vorstellung bei der Gutachterin, diesmal war das Statement "Sie werden nie wieder arbeiten !".
Weitere AU des Orthopäden folgten, Zahlungen der privaten Kasse folgten.
Plötzlich bekommen wir nach Zusendung der weiteren AU eine Abrechnung und mit gleicher Post eine Stornierung der Abrechung. Auf mein telefonisches Nachfragen wurde mir nur mitgeteilt dass man eigentlich schon länger nicht mehr zahlen müsse, dies aber übersehen habe, im Moment würde man aber von der Rückzahlung absehen.
Wir mussten jetz am 13.09. Hatz IV beantragen (2 Kinder und Haus). Eine BU Versicherung besteht nicht.
Kann man sich gegen ein solches Vorgehen zur Wehr setzten, hat so etwas Erfolg ?
Danke für eure Antworten