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Berufsunfähig nach unverschuldetem Unfall

Mlux99

Neues Mitglied
Registriert seit
25 Feb. 2019
Beiträge
18
Hallo

Ich hat vor 15 Minaten einen schweren Verkehrsunfall.Seitdem bin ich krank geschrieben und das wird auch noch paar Monate dauern. Hat jemand Erfahrung damit was dann passiert wenn man nach 78 Wochen ausgesteuert wird.? Zudem geht man bei mir von einer Berufsunfähigket aus. Was kommt auf mich zu und auf was muss ich mich einlassen. Hoffe das jemand Erfahrung damit hat und mir Tips geben kann.

Vielen Dank schonmal

Mit freundlichen Grüßen
 
Moin Mlux99,
ist Dir der Unfall in Deiner Freizeit oder während der Arbeitszeit passiert? Wer geht von einer Berufsunfähigkeit aus? Was sagt denn der Unfallgegner bzw. Dein Anwalt dazu? Gib doch bitte ein paar genauere Infos.

Liebe Grüße

Vetty
 
Der Verkehrsunfall passierte in der Freizeit .Ärzte und KK gehen davon aus das ich Berufsunfähig bin da ich nach einem schweren Polytrauma den Job als Kfz Mechaniker nicht mehr ausüben könne. Mein Anwalt hält sich sehr bedeckt und manchmal denke ich sogar diesen zu wechseln .Aus der Reha wurde ich AU entlassen, allerdings sprach man da auch von einer BU , ein anwesender Professor sprach sogar von einer Zeitrente von 2-3 Jahren ,da noch 1-2 Ops anstehen.

Danke schon mal

Mfg
 
Hallo Mlux99,

was genau ist denn passiert und warum gehst Du davon aus, dass der Unfallgegner schuld am Unfall ist?

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Ich hatte einen Frontalzusammenstoß . Auf einer Landstraße ist jemand auf meine Spur rübergezogen und hat mich voll erwischt. Schuldfrage war also direkt zu 100% geklärt ;-)
 
Hallo Milux99,

ok, in dem Fall muß die gegnerische Haftpflicht für den Schaden einstehen. Warum ist eigentlich Dein RA so zurück haltend? Hat er ein Problem mit der Beweiskette? Das könnte durchaus ein Problem werden. Wenn die gegnerische Versicherung nämlich den Unfallhergang selbst nicht bestreiten kann bzw. es für aussichtslos hält, dann versuchen sie es auf jeden Fall bei den Verletzungen und Verletzungsfolgen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
keine Ahnung warum er so zurückhaltend ist. Wichtig ist für mich was nach dem aussteuern passiert. Zu was bin ich verpflichtet ? Muss ich Hartz4? Muss ich umschulen ,obwohl nicht weiss in welche Richtung es gehen soll? Fragen über Fragen.Deswegen war meine Hoffnung hier erfahrene Leute zu treffen die mir sagen können wie ich mich am besten verhalte. Wie geagt einige halten mich für BU ,andere für EU und ich glaube das wenn ich genug Zeit bekomme ,ich vielleicht in 1-2 Jahren wieder meinen Job machen kann.
 
Hallo Mlux,

ausgehend von Deinem Hinweis, dass hier eine Berufsunfähigkeit droht, ist davon auszugehen, dass das hier bei Dir ein GROßSCHADEN ist, den es zu regulieren gilt !!! Dafür brauchst Du einen sehr versierten Anwalt, der sich in dieser Materie bestens auskennt. Ob das Dein Anwalt kann ??

Zu Deiner Frage nach der Aussteuerung: Nach 78 Wochen erlischt das Krankengeld und Du wirst "ausgesteuert". D.h., dass Du danach Arbeitslosengeld bei weiterer Arbeitslosigkeit bekommst. Das regelt § 145 SGB III. Hierbei handelt es sich um eine Sonderform des ALG.

Durch die Berufsunfähigkeit wird eine Umschulung notwendig, der Du Dich stellen musst, aus Gründen der Schadenminderungspflicht. Es sollte umgeschult werden in einen neuen Beruf der Deinen Fähigkeiten und Neigungen entspricht. Die Durchführung obliegt den Sozialversicherungsträgern oder der Bundesanstalt für Arbeit.

Neben dem Verdienstschaden (Differenz zwischen Gehalt und KG) wird ein nicht unerhebliches Schmerzensgeld fällig. Darüberhinaus steht Dir ein sog. Haushaltsführungsschaden zu (Auch einem Mann !!!!) dann "vermehrte Bedürfnisse" das sind z.b. Fahrgeld,div . Nebenkosten usw. Hat die gegnerische Versicherung schon einen Vorschuss gezahlt. ? Dazu ist sie nämlich verpflichtet. Das sollte Dein Anwalt - wenn nicht - schnellstens einfordern.

Also Du siehst, da sind eine Menge Dinge, die es zu beachten gilt und das sollte ein guter Anwalt von selbst einfordern.

Ich wünsche Dir, dass es gut für Dich ausgeht. Bei Fragen immer her damit. Wir helfen Dir.

Beste Grüße

Dieter
 
Danke für die Info.Einen Vorschuss habe ich bekommen . In welche Richtung es Schmerzensgeldmässig geht weiss ich allerdings noch gar nicht. Auch einen Anteil für Haushaltsführungsschaden wurde schon gezahlt. Manchmal bin ich mir nicht sicher ob der Anwalt der richtige ist . Ich habe mit unterschiedlichen Anwälten mal gesprochen die alle unterschiedliche Summen nennen ,die man bekommen könnte. Da liegt mein jetziger relativ mittig. Sollte ich den Anwalt wechseln ,muss ich ggf. den neuen ANwalt selbst zahlen. Mein jetziger Anwalt ist Anwalt für Verkehrsrecht. Wie gesagt er tippt ein mittleres Schmerzensgeld. Aber ich kann ja nicht mehrere Anwälte testen bis ich den gefunden habe der am meisten fordert.Zumal fordern die eine Seite ist , was man nachher bekommt steht auf einem anderen Blatt Papier. Blöd das es keine festen Richtlinien in Deutschland gibt was das schmerzensgeld angeht. Was die Umschulung betrifft ,macht mich das wirklich fertig , weil ich meinen Job gerne weiter machen würde .Bin seit 25 Jahren bei ein und dem selben Argbeitgeber und im Normalfall würde ich meine kommenden noch 20 Jahre da verbringen. Das das zu Ende sein soll ist für mich ziemlich schlimm.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Mlux,

es kommt nicht darauf an, welcher Anwalt am meisten fordert, sondern was ein realistischer Schmerzensgeldbetrag ist, der den Gesamtumständen nach angemesen ist, und was der Gegner auch akzeptiert. Was ist also angemessen? Es gibt eine Schmerzensgeldtabelle, die vom ADAC herausgegeben wird, an der man sich sehr gut orientieren kann. Kriterien zur Findung die da sind: Art und Umfang des Verletzungsbildes, Dauer der Beeinträchtigung, also Dauer der Arbeitsunfähigkeit und dann der möglicherweise verbleibende Dauerschaden. In dieser Tabelle sind vergleichbare Fälle aufgelistet, die irgendwann einmal Gegenstand einer Gerichtsverhandlung waren, also Präzidenzfälle, die sehr gut eine Hilfe darstellen. Das weiß eigendlich jeder Anwalt der mit derartigen Mandaten befasst ist.

Du kannst natürlich den Anwalt wechseln, aber dann musst Du wissen, dass der Haftpflichtversicherer der Gegenseite nur einmal den Anwalt bezahlt, es sei denn, Du einigst Dich dahingehend, dass bis jetzt Dein alter Anwalt die Kosten fordert und der Rest dann der neue Anwalt. Bist Du rechtschutzversichert? Dann könntest Du über die Rechtschutzversicherung eine Regelung treffen .

So, wie Du das geschildert hast, wirst Du wahrscheinlich um eine Umschulung nicht herumkommen, schlimm her oder hin, was entscheident ist, dass Du wieder in Brot und Arbeit stehst. Das allein ist wichtig.

Ich wünsche Dir, dass Du die richtigen Entscheidungen triffst.

Dieter
 
Hallo Hans-Dieter Eichner,

was muss der Fairnis halber aber darauf hinweisen, dass die Schmerzensgeldtabelle des ADAC und auch anderer Autoren nichts weiter ist, als eine Zusammenfassung verschiedener Urteile, in denen für eine bestimmte Schädigung ein bestimmter Betrag festgelegt wurde.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Rekobär,

Du hast natürlich Recht; aber gerade deshalb ist sie für Praktiker ein probates Hilfsmittel zur Findung eines Schmerzensgeldbetrages. Du wirst natürlich nicht immer die Idealentscheidung finden, aber dennoch ist in sehr vielen Fällen eine Annäherung eines vergleichbaren Falles durchaus möglich. Und ich weiß wovon ich rede.

Herzliche Grüße

Dieter
 
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