Thomas Müller
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- 5 Juli 2016
- Beiträge
- 3
Guten Tag.
Ich möchte zunächst einmal meinen Fall schildern.
Ich bin als Selbstständiger tätig für verschiedene Firmen. Im März 2015 war ich für eine Verkehrssicherungsfirma auf der Autobahn bei Absperrmaßnahmen beschäftigt.
Ein Motorradfahrer( Bankräuber) war auf der Flucht und traf meinen LKW und Anhänger mit sehr hoher Geschwindigkeit der darauf verstarb... (details hierzu möchte ich mir ersparen).
Ich erlitt einen Anstoß meines Fahrzeugs in den Rücken und Psychische Belastungen durch den Hergang am Unfallort.
Ich war 26 Wochen im Krankenstand ohne merkliche Besserung der Physis.
Daraufhin wurde mir eine psychologische Untersuchung angeraten.
Diese fand aber nun erst im Juli 2016 in Kombination mit einer Reha Statt, da die Suche nach einem Psychologen wohl mehrere Jahre dauern kann.
Mir wurde nun eine Berufsunfähigkeit attestiert.
Da ich seit März 2015 keinerlei Zahlung von Krankenkasse, Berufsgenossenschaft und der Versicherung des Geschädigten erhalten habe bin ich nun recht hoch verschuldet.
Auch Übergangsgeld in der Reha Maßnahme wurde nicht gezahlt.
Ich war bis Ende August 2015 im Krankenstand, musste dann aber unter Schmerzen und mit psychischer Belastung meine Arbeit nachgehen, da schon eine Insolven drohte.
Eine Bescheinigung um über die Berufsunfähigkeit liegt seit Juli 2016 vor.
Meine wöchentliches Entgeld für die Zeit des Arbeitsausfalles ist über mein Steuerberater definiert.
Meine Frage(n) nun.
Kann ich rückwirkend meinen Verdienstausfall geltend machen?
Wie sollte ich nun weiter Vorgehen?
Wie lange muss Die Versicherung Zahlen?
Muss ich eine andere Arbeit annehmen?
Welche Möglichkeiten und Ansprüche habe ich noch die ich geltend machen kann?
Welche Art Hilfe können Sie mir hier anbieten?
Mfg Thomas
Ich möchte zunächst einmal meinen Fall schildern.
Ich bin als Selbstständiger tätig für verschiedene Firmen. Im März 2015 war ich für eine Verkehrssicherungsfirma auf der Autobahn bei Absperrmaßnahmen beschäftigt.
Ein Motorradfahrer( Bankräuber) war auf der Flucht und traf meinen LKW und Anhänger mit sehr hoher Geschwindigkeit der darauf verstarb... (details hierzu möchte ich mir ersparen).
Ich erlitt einen Anstoß meines Fahrzeugs in den Rücken und Psychische Belastungen durch den Hergang am Unfallort.
Ich war 26 Wochen im Krankenstand ohne merkliche Besserung der Physis.
Daraufhin wurde mir eine psychologische Untersuchung angeraten.
Diese fand aber nun erst im Juli 2016 in Kombination mit einer Reha Statt, da die Suche nach einem Psychologen wohl mehrere Jahre dauern kann.
Mir wurde nun eine Berufsunfähigkeit attestiert.
Da ich seit März 2015 keinerlei Zahlung von Krankenkasse, Berufsgenossenschaft und der Versicherung des Geschädigten erhalten habe bin ich nun recht hoch verschuldet.
Auch Übergangsgeld in der Reha Maßnahme wurde nicht gezahlt.
Ich war bis Ende August 2015 im Krankenstand, musste dann aber unter Schmerzen und mit psychischer Belastung meine Arbeit nachgehen, da schon eine Insolven drohte.
Eine Bescheinigung um über die Berufsunfähigkeit liegt seit Juli 2016 vor.
Meine wöchentliches Entgeld für die Zeit des Arbeitsausfalles ist über mein Steuerberater definiert.
Meine Frage(n) nun.
Kann ich rückwirkend meinen Verdienstausfall geltend machen?
Wie sollte ich nun weiter Vorgehen?
Wie lange muss Die Versicherung Zahlen?
Muss ich eine andere Arbeit annehmen?
Welche Möglichkeiten und Ansprüche habe ich noch die ich geltend machen kann?
Welche Art Hilfe können Sie mir hier anbieten?
Mfg Thomas