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Berufsunfähig nach unverschuldetem Unfall, wie weiter?

Thomas Müller

Neues Mitglied
Registriert seit
5 Juli 2016
Beiträge
3
Guten Tag.
Ich möchte zunächst einmal meinen Fall schildern.
Ich bin als Selbstständiger tätig für verschiedene Firmen. Im März 2015 war ich für eine Verkehrssicherungsfirma auf der Autobahn bei Absperrmaßnahmen beschäftigt.

Ein Motorradfahrer( Bankräuber) war auf der Flucht und traf meinen LKW und Anhänger mit sehr hoher Geschwindigkeit der darauf verstarb... (details hierzu möchte ich mir ersparen).
Ich erlitt einen Anstoß meines Fahrzeugs in den Rücken und Psychische Belastungen durch den Hergang am Unfallort.
Ich war 26 Wochen im Krankenstand ohne merkliche Besserung der Physis.
Daraufhin wurde mir eine psychologische Untersuchung angeraten.
Diese fand aber nun erst im Juli 2016 in Kombination mit einer Reha Statt, da die Suche nach einem Psychologen wohl mehrere Jahre dauern kann.
Mir wurde nun eine Berufsunfähigkeit attestiert.
Da ich seit März 2015 keinerlei Zahlung von Krankenkasse, Berufsgenossenschaft und der Versicherung des Geschädigten erhalten habe bin ich nun recht hoch verschuldet.
Auch Übergangsgeld in der Reha Maßnahme wurde nicht gezahlt.

Ich war bis Ende August 2015 im Krankenstand, musste dann aber unter Schmerzen und mit psychischer Belastung meine Arbeit nachgehen, da schon eine Insolven drohte.
Eine Bescheinigung um über die Berufsunfähigkeit liegt seit Juli 2016 vor.
Meine wöchentliches Entgeld für die Zeit des Arbeitsausfalles ist über mein Steuerberater definiert.

Meine Frage(n) nun.

Kann ich rückwirkend meinen Verdienstausfall geltend machen?

Wie sollte ich nun weiter Vorgehen?

Wie lange muss Die Versicherung Zahlen?
Muss ich eine andere Arbeit annehmen?
Welche Möglichkeiten und Ansprüche habe ich noch die ich geltend machen kann?
Welche Art Hilfe können Sie mir hier anbieten?

Mfg Thomas
 
...
Hallo Thomas,

herzlich Willkommen und alles Gute für die Zukunft.
Ich bin als Selbstständiger tätig für verschiedene Firmen. Im März 2015 war ich für eine Verkehrssicherungsfirma auf der Autobahn bei Absperrmaßnahmen beschäftigt.
Wie bist / warst Du versichert? Auch in der BG? Solltest Du als Selbstständiger in der BG sein / gewesen sein, solltest du die Bedingungen nachlesen. Normalerweise zahlen die dann Verletztengeld.

Da ich seit März 2015 keinerlei Zahlung von Krankenkasse, Berufsgenossenschaft und der Versicherung des Geschädigten erhalten habe bin ich nun recht hoch verschuldet.
Auch Übergangsgeld in der Reha Maßnahme wurde nicht gezahlt.
Hast Du bereits einen Anwalt eingeschaltet? Wenn nicht, hol das schnellstens nach. Einen Fachanwalt! Da Du m.M. nach bedürftig bist, solltest Du Beratungshilfe beim Gericht beantragen. Das macht auch der Anwalt für Dich. Und keine Sorge, Armut schändet nicht! :)

Gibt es eine Schuldanerkennung der Versicherung des Unfallverursachers? Du schreibst, dass Du keine eigene Schuld trägst (manchmal gibt es ja auch Mitschuld - bitte nicht persönlich nehmen).

Diese Haftpflichtversicherung muss alle Dir durch den Unfall entstandenen Kosten bezahlen!

Wie ist der Bearbeitungsstand? Hast Du Schäden geltend gemacht?

Kann ich rückwirkend meinen Verdienstausfall geltend machen?
Natürlich!

Anwalt einschalten - dringend!

Wenn ein Rentenanspruch entstanden ist, lebenslang!



  • Eine Bescheinigung um über die Berufsunfähigkeit liegt seit Juli 2016 vor.
Kommt darauf an, auf was für Tätigkeiten diese sich bezieht. Oder ist sie allgemein gefasst? Gibt es Gutachten?


Welche Möglichkeiten und Ansprüche habe ich noch die ich geltend machen kann?
Erst mal musst / solltest Du obige Fragen beantworten. Alles andere wäre jetzt in den blauen Dunst geschrieben.... :rolleyes:


Welche Art Hilfe können Sie mir hier anbieten?
Dieses hier ist eine Gemeinschaft von vielen Unfallopfern. Etliche User sind schon sehr lange Mitglied und haben ein dementsprechend hohes Wissen.

Ich bin erst ganz kurz dabei. Da werden sich noch andere mit mehr Infos melden!

Wir teilen unser Wissen miteinander, hören zu und bauen einander auf! Alles unter Ausschluß von Gewährleistung - denn die meisten hier sind nicht vom Fach, dafür mit Herz! :)

LG Christiane
 
Welche Begründung hat die gegnerische Versicherung?

Hallo Thomas Müller,

welche Begründung hat denn die gegnerische Versicherung nicht zahlen zu müssen?

Hast Du denn überhaupt schon Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend gemacht? Und wenn ja, hast Du mit einer Klage gedroht, falls sie sich weiter weigern?

Soweit erst einmal von mir.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Thomas Müller,

willkommen hier im Forum.

Zitat
Da ich seit März 2015 keinerlei Zahlung von Krankenkasse, Berufsgenossenschaft und der Versicherung des Geschädigten erhalten habe bin ich nun recht hoch verschuldet.
Auch Übergangsgeld in der Reha Maßnahme wurde nicht gezahlt.

Ich war bis Ende August 2015 im Krankenstand, musste dann aber unter Schmerzen und mit psychischer Belastung meine Arbeit nachgehen, da schon
Kann ich rückwirkend meinen Verdienstausfall geltend machen?

Frage:
"Mit welcher Begründung haben die o. g. Versicherungen keine Leistungen erbracht?"
 
Grüß Dich, Thomas!

Mit den Antworten auf Deine Fragen kann man ganze Bücher füllen. Das aber erschreckt bei uns so leicht keinen!

01
Der Rat, sich einen Anwalt zu nehmen, ist richtig. Die Notwendigkeit zu einem Fachanwalt sehe ich nicht. Aber es sollte unbedingt einer sein, der solche Dinge gerne macht und auch Fällen nicht zurückschreckt, die alsbald einige Leitzordner füllen.

02
Wenn das Motorrad gestohlen war, haftet zwar der Halter nicht (§ 7 III Satz 1 StVG), aber der Fahrer (§ 18 StVG), und ebenso die Versicherung (§ 117 VVG).

03
Ich fange einfach mal beim Verdienstentgang an:

(a)
Frage: Kann ich rückwirkend meinen Verdienstausfall geltend machen?

Schlicht und einfach: Ja. § 249 BGB - das ist der §, der sagt, wie zu entschädigen ist- enthält keine Einschränkung insoweit.

(b)
Frage: Wie lange muss die Versicherung zahlen?

So lange, wie Verdienst entgeht. Übrigens, aufpassen: Anders als Arbeitnehmer gehen Selbständige nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge nicht mit 67 in Ruhestand, sondern mit 72. (Auf diesen gewöhnlichen Lauf der Dinge darfst Du Dich berufen: § 252 BGB sagt das).

(c)
Frage: Muss ich eine andere Arbeit annehmen?

Kommt drauf an, welche! ZUmutbar muss sie sein.

Aber pass auf: ISLÄNDERS WARNBLINKER:

Was ist "zumutbar"?

(ca) Viele Leute haben im Kopf, was beim Jobcenter als "zumutbar" gilt, wenn man Arbeitslosengeld haben will. Das ist fast alles, was Arbeit heißt.

(cb)
Das ist im Jobcenter schon richtig, weil das im Sozialgesetzbuch III steht.

(cc)
Im Recht des Schadensersatzes, und da sind wir, ist das falsch. Da gilt nicht SGB III, da gilt BGB. Und da sind die Grenzen des Zumutbaren viel eher erreicht! Das wird gerne mal übersehen. Oder einem Geschädigten eingeredet.

(cd)
Im Schadensersatzrecht gilt: Andere Arbeit nur dann als zumutbar, wenn sie, vergleichen mit der bisherigen, wenigstens in etwa:

- gleichen Lohn UND
- gleiche Verantwortungsstufe UND
- gleichen Status

bietet wie der bisherige Beruf.

Beispiel aus dem wirklichen Leben: Ein Wirtschaftsprüfer konnte wegen des Unfalles seinen Beruf nicht mehr ausüben. Da fiel ihm ein, dass er vor seinem Studium mal Steuergehilfe gelernt hatte. Das ging noch (eingeschränkt, aber immerhin). Die Versicherung fand durchaus, das sei nicht unzumutbar. Steuergehilde sei ein anständiger Beruf. Und wenn der Mann das mache, dann zeige er, dass der Beruf auch ihm zuzumuten sei. Und dann bockte*) sie, zahlte nicht und ließ sich verklagen.

Maßgeblich ist aber der letzte Beruf vor dem Unfall. Der war "Wirtschaftsprüfer".
Der Mann muss aber nicht als Steuergehilfe arbeiten, wenn er zuvor Wirtschaftsprüfer war. Damit verdeinete er ja nur einen Bruchteil dessen, was er als Wirtschaftsprüfer hatte. "Unzumutbar", so sprach das Landgericht Augsburg im Urteil 023 O 4375/14.

Dagegen bockte*) die Versicherung erneut. Sie ging in Berufung, wurde aber vom OLG München derartig gründlich auf vollständige Aussichtslosigkeit der Berufung hingewiesen, dass sie die Berufung kleinlaut zurücknahm, weil ihr das wenigstens ein paar Euro Gerichtskosten einsparte.

* Bocken: Das tun Versicherungen gerne mal, und zwar mystischerweise nicht selten auch dann, wenn es sinnlos ist. Etwa, weil eine gefestigte Rechtsprechung des BGH vorliegt, die die Versicherung erst mal über den Haufen schieben müsste. Warum das so ist, das konnte mir noch niemand so recht erklären.


ISLÄNDER
 
...
Hallo Isländer,

Fachanwalt deshalb, weil ich so meine Erfahrungen habe. Aber Recht hast Du schon, es kommt darauf, ob der Re seine Sachen mit 'Leidenschaft' macht.

*Bocken, vielleicht soll es abschreckende Wirkung haben? Und bei etlichen zieht das auch?


LG Christiane
 
Ich bin überascht von soviel zuspruch

Hallo ihr Lieben... vielen Dank erstmal für die vielen Antworten.
Ich muss erstmal sortieren, weiss noch gar nicht wo ich anfangen soll.
Zu dem Thema Berufsgenossenschaften habe ich bei zweien die in Frage kommen angeklopft und beide haben abgelehnt.
Der Anwalt wollte sich darum kümmern ....vergebens.
Einen Anwalt habe ich natürlich hinzugezogen... auf Empfehlung ein Star Anwalt, aber meiner Meinung nach einer der das alles halbherzig bearbeitet.
Das Motorrad war nicht gestohlen war versichert und angemeldet.
Die Versicherung des Unfallverursachers bezweifelt nun die Arztberichte der behandelnden Ärzte.
Hat an diesem Wochenende eine Witzige Summe Geld überwiesen zu einer klaglosstellung, was auch immer das bedeuted.
Eine Begründung der Versicherung ist, das meine Schädigung physisch und psychisch nicht ausreichend belegt wäre, und ob sich der Unfall überhaupt so zugetragen hätte.
Arztbefunde und Krankmeldungen liegen vor.


http://www.fuldaerzeitung.de/artike...tuell-uberfall-auf-die-postagentur-in-kunzell

Ich hoffe nun dass das Gutachten der Reha abhilfe schafft.
Noch so ein Kuriosum ist!
Hat schon jemand versucht einen Termin bei einem Psychologen zu bekommen?
Allein davon kann man schon krank werden.
Dazu ist viel Zeit, Glück und Vitamin B notwendig.
Ich habe schon den Gedanken mein Anwalt zu wechseln, das ist aber leider ohne immense Kosten nicht mehr möglich.
Wäre es vielleicht sinnvoll an die Öffentlichkeit zu gehen mit diesem Geschichte.?

Danke Thomas
 
...
Hallo Thomas,

Thema Berufsgenossenschaft: Du hast also Beiträge bezahlt. Dann muss die BG aufkommen (erst mal), die Deine Beiträge kassiert hat. Mit welcher Begründung wiegeln die ab?


Klaglosstellung: Auf keinen Fall unterschreiben! Damit verzichtet Du auf Deine Ansprüche und bekommst statt dessen einen Almosen. Was sagt denn Dein Anwalt dazu?

Die Versicherung weiss also, dass es teuer wird!
Verhalten des Beklagten, mit dem er einer rechtshängigen Klage den Boden entzieht, indem er den Kläger befriedigt, aufrechnet oder den Klageanspruch auf sonstige Weise zum Erlöschen bringt. Die Klaglosstellung führt zur Erledigung der Hauptsache.

http://universal_lexikon.deacademic.com/260277/klaglos_stellen
Was ist mit den Schäden an Deinem Fahrzeug? Sind die reguliert wurden?

Anwaltwechsel:
ja, das kostet zusätzlich Geld. Ein schlechter Anwalt allerdings kostet noch viel mehr! Du könntest ihn auch mal in den 'Hintern' treten. Bspw. indem Du ihm zeigst, dass Du Dich selbst kümmerst und ihn mit fundierten Informationen 'zuschüttest'. Vielleicht bekommt er dann seinen Hintern hoch?

Psychologen: ja, schwieriges Thema - über die BG geht das wesentlich schneller. Mh.


An die Öffentlichkeit würde ich nicht gehen. Ich glaub, dass bringt nicht wirklich etwas. Meine Meinung.

Mit dem Gutachten wirst Du etwas in den Händen haben. Wer hat das in Auftrag gegeben? Mach Dich darauf gefasst, dass die Versicherung dieses anzweifeln wird und ein eigenes haben will.


Liebe Grüße Christiane
 
Unfall

Hallo Thomas,

was mich grad erstaunt hat das in Deinem genannten Zeitungsartikel steht:

Weitere Personen wurden dabei nach derzeitigem Kenntnisstand nicht verletzt

Wurde das nicht protokolliert , Polizei oder ähnlichem ?

Das eben Du auch Verletzungen erlitten hast ?

Und ich stimme den Vorschreibern zu, bloß nichts Unterschreiben.

Anzunehmen ist das Du nicht in der Reha warst wegen Psyche, gibt es eine Klinik bei euch in der Umgebung (Amulanz für Psychiatrie etc.) würde mich dort vorstellen.
Die kurze Analyse der Psychologen in der Reha ist unzureichend.

D.h. nicht das Du stationär da hin sollst, aber so kommst Du ggf. schneller an Psychologen Termine.

Öffentlichkeit kannst Du meiner Meinung nach ebenso vergessen , es sei den Du bist Prominent.
 
Hallo Christiane ,
Zu dem Thema BG wurde mir mitgeteilt: das die Berufsgenossenschaft für alle beschäftigen im Betrieb zuständig ist jedoch nicht für den Unternehmer selbst.
Ich hätte mich selbst versichern müssen, dies wurde mir nachher mitgeteilt.
Die Fahrzeuge gehören nicht in meinem Besitzstand da ich als Subunternehmer für diese Firma tätig war.
Zum Thema Anwalt ist es eine gute Idee, ich werde ihm einfach mal zeigen dass ich selbst tätig werde.
Ich habe ihnm aber auch schon ein paar passende Worte in diese Richtung geschrieben.

LG Thomas
 
Oh

Das ist das Leid der Selbstständigen und Subunternehmer.
Weil sich viele nicht selber (privat) Versichern ist das echt jetzt schwer.
Es sei den Du hast halt jemanden der für den Schaden aufkommt, wie schon geschrieben, u.a die Haftpflichtvers. des Unfallgegners.
 
Hallo Thomas Müller,

bei dir kommt aber so ziemlich jede Konstellation zusammen, die man sich vorstellen kann!
Ich an deiner Stelle würde mir eine Zweitmeinung bei einem Fachanwalt einholen, das kostet nicht viel und du hast dann festen Boden unter den Füßen!
Du hast so wie ich das gelesen habe nur die "Gegnerische Versicherung" an die du dich halten kannst!
An der musst du dich fest beißen !
Das geht aber nur, wenn du alle Fakten kennst!
 
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