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Berufsunfähig - Formfehler eines Gutachters ?

alioolio

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16 Nov. 2007
Beiträge
2
Hallo in die Forumsrunde !
Ich bin über eine Internetsuche auf dieses Forum aufmerksam geworden.
Mich hat meine Private Krankenversicherung in eine sehr mißliche Lage gebracht. Ich möchte Euch meine Situation schildern und hoffe das im Forum jemand ist, der mit helfen kann.
Ich hatte vor über einem Jahr einen Verkehrsunfall und beziehe seither Krankentagegeld meiner privaten Krankenversicherung. Nach ziemlich genau einem Jahr hat mir die PKV zu verstehen gegeben, das sie die Krankentagegeldzahlungen einstellen will. Gesagt – getan. Die Krankenversicherung hat mich dann kurzfristig zu einem Gutachter einbestellt, der meine Arbeitsunfähigkeit überprüfen sollte. Der Gutachtenstermin war von Anfang an sonderbar. Ich hatte sofort den Eindruck das das Ergebnis der Untersuchung schon vorher feststand. Die Untersuchung war total oberflächlich. Schon nach 10 Minuten fiel das erste Mal das Wort „berufsunfähig“. Ich bin total erschrocken. :eek:
So war nach 1-2 Stunden (mit mehreren längeren Pausen deren Grund ich nicht kenne) auch das Ergebnis. Der Gutachter hat mir mitgeteilt das er mich nicht mehr weiter als arbeitsunfähig sondern als berufsunfähig betrachte. Das Ergebnis ist klar. In drei Monaten stellt die PKV die Leistungen an Krankentagegeld ein.
Aber jetzt kommts ! Der Gutachter hat mir zu Beginn der Untersuchung einen sogenannten Arbeitsplatz-Fragebogen mit mehreren Seiten ausgehändigt. In dem Fragebogen waren von mir detailliert Angaben zu meiner beruflichen Tätigkeit zu machen. In der Einleitung des Fragenbogens wird erläutert, wie wichtig meine Angaben für die gutachterliche Bewertung ist. Am Ende des Fragenbogens kommt ein Textbereich „nur vom Arzt auszufüllen“. Dort steht der vorgefertigte Satz für den Arzt: „Die vorstehenden Angaben habe ich beider Formulierung der gutachterlichen Aussage berücksichtigt“. Darunter muss der Arzt noch unterschreiben. Schließlich kommt der Hinweis, das „der Fragebogen "dem fertigen Gutachten beizufügen“ ist .
Zum Ende des Untersuchungstermins war plötzlich eine solche Hektik in der Praxis, das der Arzt vergessen hat nach dem ausgefüllten Arbeitsplatz-Fragebogen zu fragen. Durch die Hektik hatte auch ich vergessen den Fragebogen abzugeben.
Interessant ist dabei, das der Arzt mir dann zum Schluß sein „Gutachtenergebnis“ schon vorweg mitgeteilt, ohne das Ihn meine schriftlichen Angaben in dem Fragebogen zu meinem Beruf überhaupt interessiert hätten. Trotzdem hat er mich „berufsunfähig“ geschrieben. Meine PKV hat mir in der Zwischenzeit mitgeteilt das seit dem Untersuchungstermin „Berufunfähigkeit“ vorläge. :eek:
Hat jemand Erfahrung was eine korrekte ärztliche BU-Feststellung beinhalten muss ? Ist der Arbeitsplatz-Fragebogen und die Angaben darin von Bedeutung oder genügt die einfache ärztliche Feststellung in dem Gutachten ? Gibt es so etwas wie Formfehler bei einem Gutachten ? Wie soll ich weiter vorgehen ? :confused:
 
Berufsunfähigkeit

Hallo Alioolio,

ich kann mir schon vorstellen wie erstaunt Du bei der Einstellung der Krankentagegeldzahlung Deiner PKV warst, ist mich auch so ergangen.

Auch bei mir wurde nach einem Jahr diese Zahlung eingestellt, nur hatte ich den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente bei meiner privaten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung selber gestellt.
Ich habe eine genaue Arbeitstagbeschreibung (über eine Woche) in % zusammen gestellt und mein Arzt hat mir eine Berufsunfähigkeit darauf mit einem Attest bestätigt.

Beide Versicherungen sind ein einem Haus.....einen Monat später bekam ich Post von meiner PKV, sie wollten in 3 Monaten die Krankentagegeldzahlungen einstellen...weil ich ja nun Berufsunfähig bin.

Das ist alles auch richtig so, nur hat meine BUZ noch nicht 100%tig einer BUZ-Rente zugestimmt....will erst ein Gutachten machenlassen:mad:.

Hast Du vielleicht (anhängend an einer LV) ein Berufsunfähigkeitszusatzversicherung "BUZ", dann würde ich diese jetzt sofort einschalten.

So wie das mit dem GA Deiner PKV gelaufen ist :eek:...sicher nicht OK.
Habe ich es richtig gelesen...er hat ja nun nicht einmal eine Arbeitsaufstellung in % von Dir vorliegen.....wie konnte er ohne dieses Wissen eine Berufsunfähigkeit ausstellen? Kannte er Deinen Beruf?

Wie sehen denn Deine Verletzungen aus, hast Du Hoffnung auf baldige Heilung?
Sollte das so sein würde ich es mir von meinem Arzt bestätigen lassen und sofort einen Widerspruch gegen die Einstellung der Tagegeldzahlung machen.

Gruß
Kai-Uwe
 
Hallo alioolio,

Du schreibst, Deine Private Krankenversicherung habe Dich in eine sehr missliche Lage gebracht. Wieso, hat die den Unfall verursacht ?

Anspruch auf Krankentagegeld besteht, wenn die versicherte Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann.

Das Versicherungsverhältnis endet u.a. mit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50 % erwerbsunfähig ist.

Ob der Gutachter eventuell einen Formfehler begangen hat, halte ich für belanglos. Die Frage stellt sich nach der Richtigkeit der gutachterlichen Feststellung, dass Du im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50 % erwerbsunfähig bist.

Könntest Du in absehbarer Zeit Deinen Beruf wieder ausüben ?

Gruß
Luise
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo alioolio,

für meine Begriffe ist der unvollständige Fragebogen in dem Gutachten nicht relevant, es sei denn in den Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung ist die verpflichtende Verwendung eines solchen Fragebogens erwähnt (woran ich allerdings nicht glaube; solche Versicherungsbedingungen wären mir neu).

Bei PKV-Gutachten werden die Ärzte meistens aufgefordert dem Untersuchten das Begutachtungsergebnis vorab mitzuteilen, diesbezüglich also auch keine Besonderheit.

Wichtig ist für meine Begriffe die von Luise gestellte Frage:
Könntest Du in absehbarer Zeit Deinen Beruf wieder ausüben ?

Besprich das am besten auch mal mit deinen behandelnden Ärzten und frage nach therapeutischen Möglichkeiten um deine Berufsfähigkeit wieder zu mehr als 50% wiederherzustellen. Mache dir ggf. auch mal Gedanken über ein privat finanziertes Gegengutachten.

Wurde dir in der schriftlichen Mitteilung der Berufsunfähigkeit bereits eine Klagefrist gemäß § 12a VVG gesetzt?

Gruß
Joker
 
Hallo Joker !

Ich glaube nicht das ich meine alte Arbeit wiederaufnehmen kann.

Die Versicherung hat mir übrigens eine Klagefrist vorgegeben. Hat das etwas zu bedeuten ?

Gruß
Oliver
 
Hallo alioolio,

heißt das also, dass du dich selber (inkl. deiner behandelnden Ärzte) auf unabsehbare Zeit für berufsunfähig hältst? Dann verstehe ich den Sinn deiner Ausgangsfrage nicht....

Gruß
Joker
 
BU oder Krankengeld?

Falls du der Meinung bist, nicht dauerhaft BU zu sein, solltest du einfach kurzfristig versuchen, deine Arbeit aufzunehmen- und dir ärztlich bescheinigen lassen, dass du nicht berufsunfähig bist.
Wie hoch ist denn deine BU Absicherung? Reicht die zum Leben?
Wenn ja- ok. BU-Rente nehmen. Anwartschaftsantrag auf Tagegeldversicherung nicht vergessen.
Wenn nein - Krankengeld so lange wie möglich
MfG
 
Hallo Lillifee,

was hast du eigenartige Vorstellungen!

Unabhängig davon, dass alioolio selber nicht glaubt, seine alte Arbeit wiederaufnehmen zu können, sind deine Äußerungen realitätsfremd.


.....solltest du einfach kurzfristig versuchen, deine Arbeit aufzunehmen- und dir ärztlich bescheinigen lassen, dass du nicht berufsunfähig bist.

Ich weiß nicht, wegen welcher Beeinträchtigungen alioolio seit über einem Jahr nach ärztlichem Befund arbeitsunfähig und nun nach gutachterlicher Meinung berufsunfähig ist. Es gibt Beeinträchtigungen, die - auch für den Laien erkennbar - keine weitere Ausübung des bisherigen Berufs zulassen (z.B: Pianist als Berufsmusiker mit versteifter Hand)
Bevor alioolio die alte Arbeit wieder aufnehmen könnte, müsste er erst den Arzt, der ihn seit über einem Jahr Arbeitsunfähigkeit und den Gutachter der Berufsunfähigkeit bescheinigt, von ihrem Irrtum überzeugen.

Wie hoch ist denn deine BU Absicherung? Reicht die zum Leben?

Ob alioolio eine Berufsunfähigkeits-Versicherung hat, ist nicht bekannt.


Wenn ja- ok. BU-Rente nehmen. Anwartschaftsantrag auf Tagegeldversicherung nicht vergessen.

Wer BU-Rente bezieht, kann keine Tagegeldversicherung abschließen.

Wenn nein - Krankengeld so lange wie möglich
Ist nicht möglich, da die Krankentagegeld-Versicherung beendet ist.

Gruß
Luise
 
@ luise

Zitat Luise:
was hast du eigenartige Vorstellungen!
Unabhängig davon, dass alioolio selber nicht glaubt, seine alte Arbeit wiederaufnehmen zu können, sind deine Äußerungen realitätsfremd.

:confused: Danke für die Belehrungen.
Habe mich sehr darüber gefreut.


Zitat Luise:
Ist nicht möglich, da die Krankentagegeld-Versicherung beendet ist.

:( deshalb ist ja die Anwartschaftsversicherung ein MUSS, damit die bisherige Tagegeldversicherung später wieder "aufleben" kann, z.B. wenn keine BU mehr vorliegt. Es gibt hier Fristen zu beachten.

PS: Meine Empfehlungen sind nur gut gemeint. Geht alles natürlich nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
 
Anwartsschaft

Hallo Lillifee,

es ist richtig was Du schreibst, meine Krankenzusatzversicherung hat mir nach Beendigung der Krankentagegeldzahlung (weil ich eine BUZ-Rente beantragt habe) auch die Anwartsschaft angeboten.

Das sollte man aber nur machen (kostet ja auch etwas) wenn man davon ausgeht das man eines Tages seine Arbeit wieder aufnehmen kann.

Lieben Gruß
Kai-Uwe
 
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