Hallo Kai-Uwe,
Im Okt. 2001 teilte ich meiner BUZ-Versicherung mit (allerdings lag bei mir keine Unfallfolge vor), dass ich aufgrund eines "Chronischen Schmerzsyn-
droms" subjektiv nicht mehr in der Lage war meinen bisherigen Beruf wei-
terhin auszuüben.
Nach längerer Prüfung ca 6 - 8 Monate, erklärte sich die Versicherung be-
reit, freiwillig - ohne Anerkennung eine Rechtsverpflichtung - zunächst eine monatliche Rente zu zahlen, allerdings wollte man das parallel beantragte
Rentenverfahren bei der GRV abwarten, um dann abschließend zu einer
Entscheidung zu kommen. Nachdem das RV beim SG anhängig war, stellte
man nach ca. 1 1/2 Jahren auch die private Rentenzahlung ein, mit der
Begründung es läge keine 50 % ige Berufsunfähigkeit vor.
Danach begann eine Odysee die bis ins Jahr 2006 dauerte, die erst vor dem OLG durch Rücknahme der Berufung seitens der BUZ-Versicherung endete.
In diesen fast 5 rig anhängigen Verfahren vor dem LG und OLG habe ich Gut-
achter aller Fachrichtungen und deren Machenschaften kennengelernt, und
auch Rechtsanwälte die einen hinter den Kulissen an die Versicherung mit
verkauften. Ich selbst war von Enttäuschungen und Schmerzen intensivster
Art derart gebeutelt und frustriert, dass ich zeitweise sogar an Suizid dachte.
Wenn ich in dieser Zeit nicht meinen Mann gehabt hätte, der letztendlich noch
die Nerven behielt und mich immerwieder versucht hatte aufzurichten, was aber nicht immer gelang, ich wüste nicht, was ich mir in dieser Zeit angetan hätte. Nur meinem Mann habe ich es zu verdanken, dass letztendlich die An-
gelegenheit mit der BUZ-Versicherung und mit der DRV ein gutes Ende nahm,
denn der hat unserem damaligem Anwalt unmissverständlich gedroht, dass er
bei der Anwaltskammer ein Berufsordnungsverfahren gegen ihn einleiten lassen
würde und gleichzeitig ein Strafverfahren gegen ihn anstrengen würde. Nach-
dem mein Mann dies auch getan hat, wurde durch Vermittlung der Anwalts-
kammer ein anderer Anwalt mit meiner Angelegenheit beauftragt, der dann
auch Hand in Hand mit meinem Mann die weiteren Schritte eingeleitet hat.
Auch die von den Gerichten beauftragten medizinischen Gutachter waren alle-
samt parteiisch für die Beklagtenseite orientiert, denn die erhofften sich na-
türlich Folgeaufträge durch die Versicherungen zu bekommen. Dabei muss man wissen, dass Versicherungen Listen über gegnerische Anwälte führen,
je nachdem wie die Verfahren vor Gericht enden. Nur der vom Gericht beauf-
tragte Schmerzgutachter war der einzige der objektiv die vom Gericht gestell-
ten Frage beantwortete und dadurch entscheidungserheblich die Verfahren
derart beeinflusste, dass ich beide Verfahren - zivilrechtlich Rücknahme der
Berufung durch die Versicherung und rentenrechtlich vor dem LSG obsiegte -,
weil auch hier der Schmerzgutachter dem LSG logisch, schlüssig und nach-
vollziehbar erläuterte, dass ich nicht mehr in der Lage wäre, selbst leichte
Tätigkeiten nur noch unter 3 Stunden ausüben zu können.
Wie gesagt, wenn ich nicht meinen Mann gehabt hätte, der sich selbst ver-
fahrensrechtlich wie auch im Zerpflücken von Gutachten schlau gemacht hatte, ich wüsste nicht wie die Sache bei mir geendet hätte.
Mfg
kbi1989