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Berufsschadensausgleich

unknow111

Neues Mitglied
Registriert seit
9 Apr. 2012
Beiträge
18
Hallo, ich habe mal eine Frage zu der Berechnung das Berufsschadensausgleiches ( OEG )

Das Beträgt ja 42,5.

Früher Netto verdienst 1800 € (Netto und Nebenjob 400 €)
Übergangsgeld (Umschulung) 950 €
die Differenz zwischen Netto Früher und Übergangsgeld von 42,5 % Gezahlt

oder von 42,5 % von 1800€ auf das Übergangsgeld?
 
Hallo Unknow.

Habe mal ne Frage zum OEG.
Ich habe dort ja auch den Antrag laufen weiß aber nicht genau was die Zahlen?Ist es der Berufsschadenausgleich den man erhält oder ist es eine Art Unfallrente wenn die BG oder andere nicht Zahlen.
Ich habe auf anraten vom BG Arzt die EMR beantragt und bis die durch ist ALG 1 nach §125 erhalte .
Habe Wiederspruch bei der Bg eingereicht wenn die BG was zahlen sollte bekomme ich trotzdem was über den OEG?

Sorry das ich so blöde Fragen stelle aber durch die PTBS bekomme ich vieles durcheinander oder vergesse es.

LG SONJA
 
Hallo,

es ist alles noch offen.

OEG muss ja erstmal etwas anerkennen.
Und die Zahlen erst ab 25 oder 30%.

Und wann bekommt man den Berufsschaden ausgleich?

OEG wartet auch die Entscheidung den BG ab.

Ich glaube ab 30% gibt es eine Grundrente von etwas über120€
 
Laut dem VA zahlen die erst Berufsschadens ausgleich nach dem Abschluss der Umschulung.
 
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