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Berufsschadensausgleich Opferentschädigungsgesetz Berechnungsgrundlage

Tigerchen

Neues Mitglied
Registriert seit
5 Juli 2021
Beiträge
14
Ich bin im Opferentschädigungsgesetz als Opfer anerkannt. Die Schädigung erfolgte in der Kindheit und hat mich auf meinem weiteren Berufsweg behindert.

Mein Berufswunsch war es immer Ärztin zu werden. Dafür habe ich sogar eine Aufnahmeprüfung für das Gymnasium gemacht, da die Empfehlung immer nur die Realschule, seitens der Grundschule war, mit der Begründung es gingen schon zu viele aufs Gymnasium. Die Aufnahmeprüfung habe ich bestanden und ich habe ohne Sitzenzubleiben das Abi mit 2,4 abgeschlossen.

In der 9. Klasse habe ich, meinem Berufswusch entsprechend, eine Berufsfelderkundung im Krankenhaus gemacht. Nach dem Abi habe ich das 3-monatige Krankenpflegepraktikum absolviert, das für das Humanmedizinstudium erforderlich ist und auch angerechnet wurde.

Die Zeit bis zum Studium (keine Zulassung wegen Numerus Clausus) wurde mit einer Ausbildung überbrückt, die aber abgebrochen wurde, als ich einen Studienplatz über die ZVS ergattern konnte.

Studiert wurden dann 6 Semester Medizin, die aber auch Urlaubssemester wegen der Schädigungsfolge beinhalten, aber weitestgehend habe ich noch alle Scheine bekommen, die ich auch nachweisen kann. Aufgrund meiner Erkrankung war es mir aber irgendwann nicht mehr möglich weiter zu studieren und ich wechselte nochmal auf Lehramt, was aber ebenfalls aufgrund anhaltender Dissoziationen und Zeitlücken in Folge der Schädigung scheiterte. Seitdem bin ich voll erwerbsgemindert.

Wie wahrscheinlich ist nun die Eingruppierung in A14? Besteht Gefahr, daß mein Studium nicht anerkannt wird und ich als Abiturientin ohne Ausbildung in A5 eingestuft werde?
 
Grüß Dich Tigerchen,

eine Eingruppierung in A14 wäre als Arzt gerade zu sehr gering, dafür würde
kein Mediziner arbeiten.
Bei den Versorgunsämtern ist aus meiner Sicht (IfSG i.V. BVG) alles möglich
um Leistungen nicht zu erbringen zu müssen. Ob das im OEG besser ist mag ich bezweifeln !

Ein Hinweis:
Da du ja nun voll verrentet bist hätte das Versorgungsamt Deine Grundrente
um 20 GdS erhöhen müssen. der Gesetzgeber hat keine Höchstgrenze hier vorgegeben,
die Justiz hat 10 - 20 GdS draus gemacht

Gruß Impf
 
Wie wahrscheinlich ist nun die Eingruppierung in A14? Besteht Gefahr, daß mein Studium nicht anerkannt wird und ich als Abiturientin ohne Ausbildung in A5 eingestuft werde?
Hi Tigerchen, hab mich mal etwas mit der Materie beschäftigt. Gefahr, dass Du mit A5 abgespeist wirst, besteht m. E. nicht.

Zuerst werden sie vielleicht damit schießen, Du hättest dir bei deiner Berufswahl deiner behinderungsbedingten Grenzen bewusst sein müssen. Ich würde Argumente vorbereiten, dass für dich damals keine in der Zukunft auftretenden Hemmnisse ersichtlich gewesen sein konnten.

Dein häufiges Wechseln des Ausbildungszieles ist nicht gerade förderlich, um A14 zu bekommen. Dazu verlangen sie wohl sehr klare Perspektiven von Studienbeginn an und deutliche Wahrscheinlichkeit eines später erfolgreichen Studienabschlusses. Ich kann mir eher vorstellen, dass sie A11 aufgrund der nachweisbaren erfolgreichen 6 Semester Medizin und des Praktikums nach intensiver Prüfung und Abwägung anbieten.

Im Endeffekt wird wohl auch das Lehramtsstudium mit berücksichtigt. Welches Lehramt war das? Lehramt an Gymnasien oder Berufsschullehramt könnte einer gesamtschaulichen Bewertung der absolvierten Ausbildung Richtung A 14 evtl. etwas helfen. Denn das sind ja auch Vollakademiker. Die angefangene und dann nach Zuteilung eines Medizinstudienplatzes abgebrochene Ausbildung würde natürlich auch in der Gesamtschau berücksichtigt, dürfte aber nicht sehr hinderlich sein.

Fiktionen der Abschlüsse höchster Berufsausbildungen als Basis von Entschädigungsleistungen sind immer sehr problematisch. Da muss man sich gut überlegen, ob man aufs Ganze geht oder von vorneherein Abstriche während des Verfahrens einkalkuliert oder bereits von vorneherein in Kauf nimmt.

Ich wünsche dir alles Gute und viel Erfolg

KoratCat
 
eine Eingruppierung in A14 wäre als Arzt gerade zu sehr gering, dafür würde
kein Mediziner arbeiten.

Da du ja nun voll verrentet bist hätte das Versorgungsamt Deine Grundrente
um 20 GdS erhöhen müssen. der Gesetzgeber hat keine Höchstgrenze hier vorgegeben,
die Justiz hat 10 - 20 GdS draus gemacht

Vielen Dank für Deine Antwort! Nach dem OEG gibt es nur noch 5 Eingruppierungen und die höchste ist A14. Das ist mindestens das Grundgehalt der Stufe 8 der Besoldungsgruppe A 5. Bei vermutlichem
  • Abschluss einer Berufsausbildung das Grundgehalt der Stufe 8 der Besoldungsgruppe A 7 nach der Anlage IV BBesG,
  • Bestehen einer Techniker- oder Meisterprüfung das Grundgehalt der Stufe 8 der Besoldungsgruppe A 9 nach der Anlage IV BBesG,
  • Fachhochschulabschluss das Grundgehalt der Stufe 8 der Besoldungsgruppe A 11 nach der Anlage IV BBesG, und
  • Hochschulabschluss das das Grundgehalt der Stufe 8 der Besoldungsgruppe A 14 nach der Anlage IV BBesG.

Bei besonderer beruflicher Betroffenheit wird der GDS um 10 erhöht. Von 20 habe ich noch nichts gehört.
 
Vielen Dank @KoratCat für Deine Einschätzung! Das Berufsziel war von der Grundschule an immer dasselbe. Dafür habe ich zahlreiche Belege. Nur mußte ich ja irgendwie meine Wartezeit überbrücken und habe deswegen die Ausbildung gegen meine inneren Überzeugungen auf Wunsch meiner Eltern angefangen. Mit dem Lehramtstudium würde sich auch A14 ergeben, denn es war Gymnasiallehramt.

Ich habe gelesen, daß es sich bei dieser Art der Entschädigung immer um eine Hypothese dreht und diese nicht mit der Wahrheit abgeglichen werden kann, um das zu widerlegen, sondern nur der Art, daß es sich bei der Hypothese um eine grobe Fehleinschätzung handelt. Oh, ich hoffe man versteht was ich meine... Bißchen kompliziert.

Ich sehe eigentlich sehr viel mehr was für A14 spricht als dagegen und werde es auf jeden Fall versuchen. Dafür bedanke ich mich schon mal für die guten Wünsche. Vll. läuft ja alles ganz problemlos, wie bisher auch. Aber ich weiß es eben nicht.

Alles Gute auch für Dich!
 
@Tigerchen

Danke für Deine Info zu den nur noch 5 Gruppen im OEG
kannte ich noch nicht und ist mir neu und fragwürdig
vgl. Art. 3 GG wieso nur im OEG ?

zur Erhöhung des GdS
kurz gesagt
10 GdS wenn Du weiterarbeiten kannst aber unter erschwerten Bedingen
berufliches Fortkommen nicht mehr möglich usw.

20 GdS wenn Du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst bzw. verrentet wirrst

da gibt es viele alte BSG Urteile insbsondere zum BVG

vgl. z.B. LSG BRB L 13 VE 30/10

welches Versogunsamt ist es ?
Hast Du bereits 10 GdS für berufl. Betroffenheit erhalten ?

Gruß Impf
 
Ich habe gelesen, daß es sich bei dieser Art der Entschädigung immer um eine Hypothese dreht und diese nicht mit der Wahrheit abgeglichen werden kann, um das zu widerlegen, sondern nur der Art, daß es sich bei der Hypothese um eine grobe Fehleinschätzung handelt. Oh, ich hoffe man versteht was ich meine... Bißchen kompliziert.

Ich sehe eigentlich sehr viel mehr was für A14 spricht als dagegen und werde es auf jeden Fall versuchen. Dafür bedanke ich mich schon mal für die guten Wünsche. Vll. läuft ja alles ganz problemlos, wie bisher auch. Aber ich weiß es eben nicht.
Hypothese ist nicht ganz richtig, denn solche werden aufgestellt, um dann bewiesen zu werden. Es wird eine Vermutung aufgestellt, um zu einer Fiktion zu gelangen, welche Berufsausbildung Du voraussichtlich, d. h. ohne die Schädigung, später abgeschlossen hättest. Da gibt es aber viele Unwägbarkeiten je länger das Schädigungsereignis und der zu fingierende Berufsabschluss auseinander liegen.

Abi mit 2,4 allein liegt nicht unbedingt im Rahmen der sehr hohen Erfolgsaussicht für ein Medizinstudium. Ich kann mich da an einen N.C im Einser-Bereich für den Zugang erinnern, was dann auch die Erfolgsquote beeinflusst haben wird. Es wäre also gut, auch noch Dokumente über vielversprechende Schulleistungen vor der Schädigung zur Hand zu haben, die das Argument unterstützen, bereits die Abiturleistungen seien durch die Schädigung beeinträchtigt worden. Auch gut wären Statistiken der Erfolgsquoten unter Medizinstudenten, evtl. auch zu Mindest- und durchschnittlicher Studiendauer.

Ich würde an deiner Stelle auch auf A14 bestehen. Das Problem ist halt, ohne einen Spielraum steht man mit dem Rücken zur Wand. Da muss man sehr gut vorbereitet sein.

Und auch danke für deinen Wunsch! Kann ich gebrauchen, denn die von meiner BG treiben ihr Spielchen mit mir ja immer noch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Abi mit 2,4 allein liegt nicht unbedingt im Rahmen der sehr hohen Erfolgsaussicht für ein Medizinstudium.
Das kann ich ja widerlegen. Ich habe fast alle Scheine aus der Vorklinik und habe auch Bescheinigungen über Bestnoten. Wenn ich durchgefallen bin, dann schädigungsbedingt, kann ich auch sehr gut begründen. Aber ich sehe schon, man muß gute Argumente haben. :) Vielen Dank für Deinen Kommentar!

Was die "Hypothese" betrifft habe ich hier nochmal den genauen Wortlaut raus gesucht. Das ist vll auch für andere interessant, da das schon eine "Beweiserleichterung ist":

Bei der Prognose (Voraussage), ein Beschädigter hätte 'ohne die Schädigung nach seinen Lebensverhältnissen, Kenntnissen und Fähigkeiten und dem bisher betätigten Arbeits- und Ausbildungswillen wahrscheinlich' einer bestimmten Berufs- oder Wirtschaftsgruppe angehört, handelt es sich um einen bloß hypothetischen, das heißt gedachten Berufsweg für den Fall, daß die Schädigung nicht stattgefunden hätte (vgl BSG vom 8.8.1984 9a RV 43/ 83 = BSGE 57, 103, 104 = SozR 3100 § 30 Nr 62). Dieser - gedachte - Ablauf stimmt nicht mit der Wirklichkeit überein und kann deshalb auch nicht durch die Wirklichkeit, sondern allein durch die Fehlerhaftigkeit der Schlußfolgerung widerlegt werden.

Ich hoffe, daß Du das Spiel mit der BG gewinnst! Alles sehr nervenaufreibend.... :-(
 
Hallo Tigerchen,

angedacht an Dein Medzin-Studium und Ausbildung als AIP - ASS etc. denke ich an Dein FA-Ausbildung.

Bitte überlege und argumentiere auf diesem Weg Dein FA Ausbildung!

Welchen FA hätest Du angestrebst?

Nach der FA-Ausbildung / Anerkenung - wie wären Deine klinischen Optionen?

Wie wären Deine privaten Optionen? Übernahme einer FA-Praxis inkl. Räumlichkeiten, Personal und Patientenkartei?

Was würdest Du im klinischen Bereich verdienden oder alternativ im niedergelassenen Bereich?

Was ist für Dich der sichere Weg - und insbesondere argumentativ im Gerichtsprozess der bessere Wegß

Rechnen ist hier wohl angesagt!

Viele Grüße

Kasandra
 
Nach dem OEG gibt es nur noch 5 Eingruppierungen und die höchste ist A14. Das ist mindestens das Grundgehalt der Stufe 8 der Besoldungsgruppe A 5. Bei vermutlichem
  • Hochschulabschluss das Grundgehalt der Stufe 8 der Besoldungsgruppe A 14 nach der Anlage IV BBesG.
argumentiere auf diesem Weg Dein FA Ausbildung!

Was ist für Dich der sichere Weg - und insbesondere argumentativ im Gerichtsprozess der bessere Weg?
Über den Rahmen der höchsten Stufe des OEG hinauszuschießen, wäre ein ziemlich sicherer Weg, die Sache zu verwirren und dann gar zu verlieren. Es geht auch nur um Berufsausbildung bis zum Zeitpunkt des Berufsabschlusses. Facharzt ist Zusatzausbildung, könnte daher nicht zählen. Auch nicht zählen könnten die Perspektiven in der Selbständigkeit, die Fiktion beschränkt sich auf Möglichkeiten im Staatsdienst. Daher die Bemessungsgrundlage nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG).

Das ist alles extrem abstrakt. Es geht nur um den voraussichtlichen Hochschulabschluss. Muss noch nicht mal in Medizin sein, Gymnasiallehramt ergäbe das Gleiche. Aber es geht um die Verpflichtung des Staates, aus dem Steuersäckel viel Geld zu zahlen. Gewiefte Rechtsassessoren des Versorgungsamts werden da nach Angriffspunkten in den Details suchen. Also sollte man möglichst nur relevante Details liefern.
 
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