Ich bin im Opferentschädigungsgesetz als Opfer anerkannt. Die Schädigung erfolgte in der Kindheit und hat mich auf meinem weiteren Berufsweg behindert.
Mein Berufswunsch war es immer Ärztin zu werden. Dafür habe ich sogar eine Aufnahmeprüfung für das Gymnasium gemacht, da die Empfehlung immer nur die Realschule, seitens der Grundschule war, mit der Begründung es gingen schon zu viele aufs Gymnasium. Die Aufnahmeprüfung habe ich bestanden und ich habe ohne Sitzenzubleiben das Abi mit 2,4 abgeschlossen.
In der 9. Klasse habe ich, meinem Berufswusch entsprechend, eine Berufsfelderkundung im Krankenhaus gemacht. Nach dem Abi habe ich das 3-monatige Krankenpflegepraktikum absolviert, das für das Humanmedizinstudium erforderlich ist und auch angerechnet wurde.
Die Zeit bis zum Studium (keine Zulassung wegen Numerus Clausus) wurde mit einer Ausbildung überbrückt, die aber abgebrochen wurde, als ich einen Studienplatz über die ZVS ergattern konnte.
Studiert wurden dann 6 Semester Medizin, die aber auch Urlaubssemester wegen der Schädigungsfolge beinhalten, aber weitestgehend habe ich noch alle Scheine bekommen, die ich auch nachweisen kann. Aufgrund meiner Erkrankung war es mir aber irgendwann nicht mehr möglich weiter zu studieren und ich wechselte nochmal auf Lehramt, was aber ebenfalls aufgrund anhaltender Dissoziationen und Zeitlücken in Folge der Schädigung scheiterte. Seitdem bin ich voll erwerbsgemindert.
Wie wahrscheinlich ist nun die Eingruppierung in A14? Besteht Gefahr, daß mein Studium nicht anerkannt wird und ich als Abiturientin ohne Ausbildung in A5 eingestuft werde?
Mein Berufswunsch war es immer Ärztin zu werden. Dafür habe ich sogar eine Aufnahmeprüfung für das Gymnasium gemacht, da die Empfehlung immer nur die Realschule, seitens der Grundschule war, mit der Begründung es gingen schon zu viele aufs Gymnasium. Die Aufnahmeprüfung habe ich bestanden und ich habe ohne Sitzenzubleiben das Abi mit 2,4 abgeschlossen.
In der 9. Klasse habe ich, meinem Berufswusch entsprechend, eine Berufsfelderkundung im Krankenhaus gemacht. Nach dem Abi habe ich das 3-monatige Krankenpflegepraktikum absolviert, das für das Humanmedizinstudium erforderlich ist und auch angerechnet wurde.
Die Zeit bis zum Studium (keine Zulassung wegen Numerus Clausus) wurde mit einer Ausbildung überbrückt, die aber abgebrochen wurde, als ich einen Studienplatz über die ZVS ergattern konnte.
Studiert wurden dann 6 Semester Medizin, die aber auch Urlaubssemester wegen der Schädigungsfolge beinhalten, aber weitestgehend habe ich noch alle Scheine bekommen, die ich auch nachweisen kann. Aufgrund meiner Erkrankung war es mir aber irgendwann nicht mehr möglich weiter zu studieren und ich wechselte nochmal auf Lehramt, was aber ebenfalls aufgrund anhaltender Dissoziationen und Zeitlücken in Folge der Schädigung scheiterte. Seitdem bin ich voll erwerbsgemindert.
Wie wahrscheinlich ist nun die Eingruppierung in A14? Besteht Gefahr, daß mein Studium nicht anerkannt wird und ich als Abiturientin ohne Ausbildung in A5 eingestuft werde?