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Berufsschadenausgleich

Hallo Forum,

kurzes Update:
Mittlerweile wurde ich erneut im Auftrage des Landesamtes durch einen privaten Gutachter begutachtet . Gleiches Ergebnis wie vor 4 Jahren.
Daraufhin aufgrund der beruflichen Betroffenheit eine Erhöhung des GDS auf 50 und erneute Bewilligung der EM Rente für 2 Jahre.

Nun habe ich Probleme meine BSA einzufordern.
Das Landesamt spielt auf Zeit und will nicht zahlen.
Selbst der VDK Anwalt reagiert nicht mehr seit November und lässt sich am Telefon verleugnen.
Bin nun etwas ratlos.
hat jemand von Euch evtl. einen Anwalt an der Hand, der sich mit dem BSA auskennt?
Erfahrungen?
Ich bin es nämlich leid immer wieder vertröstet zu werden und möchte nun den Klageweg einschreiten.
Danke führ Eure Hilfe

Gruss
boign
 
Hallo boign

Deine Ratlosigkeit kann ich gut verstehen, habe aber keinen Tipp.
Gibt es beim VDK keine höhere Stelle, bei der man nachfragen kann, was man tun kann, wenn der RA sich seit 3 Monaten nicht zurückmeldet?

LG
 
Hallo Boign. Ja schade das sich der Rechtsanwalt dünne macht, hast du die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu bekommen und dir einen anderen Anwalt zu nehmen? Das gleiche Problem habe ich ja fast auch, nicht das mit dem Anwalt , sondern das es einfach nicht voran geht. Ich versuche dir mal eine Mail zu schreiben. Vielleicht können wir unser Wissen ja bündeln und können uns austauschen
Lg
 
Hallo,

ja das wäre nett.
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung jedoch ist es gar nicht so einfach n Anwalt
Zu finden, der Lust und Zeit hat!!.

gruss

boign
 
Hallo,

hast Du mal bei der Rechtsschutzversicherung nach einer Empfehlung nachgefragt?

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,

Ich habe nun endlich eine Anwältin für Sozialrecht gefunden, die auch Zeit hat!
Mal gucken was dabei herauskommt.
Gruss
boign
 
Hallo,

update:

Mein Einspruch wurde bezgl. des Bescheids über die Gewährung von BSA wie erwartet abgelehnt.
Nun gehts vors Sozialgericht.

Ich habe Euch da mal ein Revisionsurteil vom Bundessozialgericht mit angehängt.

Dieses bezieht sich auf ein Urteil von 2019 nämlich auf folgendes:

Sächsisches LSG 09.12.2019 - L 9 VE 7/17
SG Dresden 09.03.2017 - S 39 VE 25/14

In diesem Urteil geht es darum, ob das Landesamt eine Unfallversicherung mit beim BSA anrechnen darf oder nicht.
Dieses wurde vom Bundessozialgericht VERNEINT!!

Das ja schon mal ne gute Sache.

Jedoch gibt es eine kleine Sache, welche mich stutzig macht.

Nämlich folgendes: Die Klägerin bezog eine private Unfallversicherungsrente in Höhe von monatlich 990 Euro aus einer von ihrem Ehemann als Versicherungsnehmer für sie als Versicherte abgeschlossenen privaten Unfallversicherung!

Was könnte dieser Satz für Menschen bedeuten, die selber Ihre BU bzw. Unfallversicherung von ihrem eigenen, versteuerten Geld bezahlt haben?

Meint Ihr das es wichtig ist?

Im Urteil wird dann ja auch nicht näher auf diesen Umstand eingegangen.

Viell hat ja wer ne Idee oder kann sonst etwas mit dem Urteil anfangen.

Besten Dank schon einmal und schönen Gruss

boign
 

Anhänge

  • 2021_06_10_B_09_V_01_20_R.pdf
    420.7 KB · Aufrufe: 10
Hallo boign,

de facto ich habe leider keine Ahnung!

Aber Du hast das Thema, bzw. Deinen Fall unter Versorgungsamt und Integrationsamt eingestellt.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass was Du erlitten hast war in Deiner Berufsausübung?

Dann sollte dies auch so sein:

Die Klägerin bezog eine private Unfallversicherungsrente in Höhe von monatlich 990 Euro aus einer von ihrem Ehemann als Versicherungsnehmer für sie als Versicherte abgeschlossenen privaten Unfallversicherung!

Dies ist Privat-/Zivilrecht und hat nichts mit Sozialrecht (Versorgungs- und Integrationsamt) zu tun.

Demnach müssen hier die Fachgebiete streng getrennt werden. Bitte besprich dies mit Deinem RA.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hi,

In dem Urteil geht es um den Berufsschadenausgleich und was alles angerechnet werden darf bzw. was nicht darf.
Ist alles OEG!


Der Satz markierte Satz bringt mich zum nachdenken und es stellt sich mir die Frage ob es relevant ist, wer Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung/BU.
Deshalb, weil ich mich auf das Urteil berufen habe, jedoch meine BU selber bezahlt habe!

Würde dann ein Richter anders entscheiden? Könnte er das?

Lieben Gruss

Boign
 
Hallo Boign,

Du berufst Dich auf ein Urteil des BSG = Sozialrecht.


Wenn dem so ist, dass Du Deine BU selber zahlst, dann ist dies Zivil / Privatrecht.

Ich verstehe Deine Frage leider noch immer nicht. Warum setzt Du verschiedene Rechtsgebiete in ein gemeinsames Verhältnis?

Vielleicht kann oder können hier andere User weitere "Erhellung" einbringen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hey ho,

ich setze hier keine verschiedenen Rechtsgebiete in ein gemensames Verhältnis.

Es geht um den BSA und das Urteil vom Bundessozialgericht.

Hier gehts um die "einfache" Frage, ob das besagte Urteil vom Bundessozialgericht auch dann herangezogen werden kann, wenn jemand selbst der Versicherungsnehmer ist und nicht der Ehepartner.

Da bräuchte ich mal ne Einschätzung. Nicht das ich mich ebenfalls bis zum Bundessozialgericht klagen muss, nur weil ich die Versicherungbeiträge damals selber getragen habe.

Einfach mal das Urteil kurz überfliegen.

Gruss

boign
 
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