Hallo,
update:
Mein Einspruch wurde bezgl. des Bescheids über die Gewährung von BSA wie erwartet abgelehnt.
Nun gehts vors Sozialgericht.
Ich habe Euch da mal ein Revisionsurteil vom Bundessozialgericht mit angehängt.
Dieses bezieht sich auf ein Urteil von 2019 nämlich auf folgendes:
Sächsisches LSG 09.12.2019 - L 9 VE 7/17
SG Dresden 09.03.2017 - S 39 VE 25/14
In diesem Urteil geht es darum, ob das Landesamt eine Unfallversicherung mit beim BSA anrechnen darf oder nicht.
Dieses wurde vom Bundessozialgericht VERNEINT!!
Das ja schon mal ne gute Sache.
Jedoch gibt es eine kleine Sache, welche mich stutzig macht.
Nämlich folgendes: Die Klägerin bezog eine private Unfallversicherungsrente in Höhe von monatlich 990 Euro aus einer von ihrem Ehemann als Versicherungsnehmer für sie als Versicherte abgeschlossenen privaten Unfallversicherung!
Was könnte dieser Satz für Menschen bedeuten, die selber Ihre BU bzw. Unfallversicherung von ihrem eigenen, versteuerten Geld bezahlt haben?
Meint Ihr das es wichtig ist?
Im Urteil wird dann ja auch nicht näher auf diesen Umstand eingegangen.
Viell hat ja wer ne Idee oder kann sonst etwas mit dem Urteil anfangen.
Besten Dank schon einmal und schönen Gruss
boign