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Berufsschadenausgleich

boign

Mitglied
Registriert seit
9 Sep. 2018
Beiträge
74
Ort
Um und bei Hamburg
Hallo liebe Forenmitglieder,

ich bin auf der Suche nach Informationen über den Berufsschadenausgleich.

Kurze Eckdaten: Ich bin anerkanntes Opfer einer Gewalttat mit einem GDS von 40, berufliche Betroffenheit wird gepüft und wird wohl auch anerkannt, da ich in meinem zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund der Folgen der Tat nicht mehr arbeiten darf.

Ich bezog Versorgungskrankengeld bis zu dem Tag, an dem nach Begutachtung durch das Landesamt für Soziales ein bei mir nicht besserungsfähiger Zustand festgestellt wurde.

Ebenfalls erhalte ich noch eine kleine "Rente" vom Landesamt in Form von Versorgungsbezügen.

Des weiteren wurde mir eine zur Zeit begrenzte EM-Rente gewährt.

Nun möchte ich wissen, mit welchen "Einnahmen" ich rechnen kann. Wenn ich die Vergleichseinkommen Tabelle sehe muss ich sagen daß dieses ja sehr gering ist.

Kann ich den Betrag des Versorgungskrankengeldes als Anhaltspunkt nehmen?

Muss ich gem. §4 BSchAV den -unbillig- Antrag selber stellen?

Was muss ich dabei beachten?

Wie lange dauert dieser ganze Prozess den so in der Regel? Hat wer hier im Forum schon BSA erstattet bekommen?

Ab wann wird der BSA gewährt? Ab Eintritt der Rente oder schon mit der Einstellung des Versorgungskrankengeldes?

Es tut sich beim Landesamt schon etwas nach Gewährung der Rente da ich als letztes ein Formular "Einkommensermittlungen" ausfüllen musste, dieses jedoch schon im März.

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

viele Grüße

boign
 
Meines Wissens nach musst du Berufsschadensausgleich extra beantragen, da reicht ein formloses Schreiben. Was die Bezüge angeht, im Internet findet man, wie viel Geld pro Monat 40% Schädigung entsprechen.
 
Hi,

danke für die Antworten.

Die verlinkte Seite kenne ich schon. Auch kenne ich natürlich die Höhe der Grundrente, da ich die ja schon lange beziehe :).

Viel interessanter sind die Fragen für mich bezgl. des BSA und der Probleme die da auftreten könnten und wie man da handeln soll.

Gruß
boign
 
Hallo,

in dem Moment, wo jemand OEG beantragt, werden automatisch alle Leistungen (Grundrente, Ausgl.rente, ab GdS 50, BSA ab GdS 30, besondere berufliche Betroffenheit + GdS 10) mit beantragt. Leider zicken da die Ämter gerne rum u. missachten dies.

Also, dein Berufsschadenausgleich beginnt mit der Antragstellung OEG. Weise dein Amt bitte darauf hin. Außer es gibt Faktoren, die später hinzukamen, die du hier jetzt nicht erläutert hast.

Hast Du zusätzlich GdS 10 für besondere berufliche Betroffenheit bekommen? Auch das wird ab Antragstellung normalerweise berücksichtigt.
Besondere berufliche Betroffenheit - Rechtslexikon

BMAS - Bekanntmachung der Vergleichseinkommen

Du mußt alles nachweisen u. belegen, notfalls wende dich an einen Fachanwalt. In Hamburg gibt es 2 OEG Koryphäen, zudem gibt es eine Gruppe, die sich ausschließlich mit OEG befasst, melde dich bei weiteren Fragen gerne nochmal.

Grüße
Marcela
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Marcela,

thx für die Infos.

Bei mir ist soweit alles durch oder beantragt bis auf die berufliche Betroffneheit. Da mache ich mir aber auch keine weiteren Sorgen, daß die auch zeitig meinen GDS um min. 10 erhöhen.

Dann habe ich ja min. 50 und könnte eine Ausgleichsrente beantragen. Wie wird die denn an die EM Rente angepasst?
Wenn die EM Rente höher ist als die Ausgleichsrente fällt diese dann ganz weg?
Dann würde ich die ja gar nicht erst beantragen weil so hätte ich die EM Rente UND die Grundrente nach dem OEG. Oder liege ich da wieder falsch?


Probleme bekomme ich auch, wenn ich die Vergleichseinkommen sehe!! Die Beträge da sind ja naja sagen wir es mal so - sehr bescheiden -.
Bitte nicht als arrogant oder so verstehen.


Sorgen mache ich mir dann um den juristischen Weg, meinen wahren BSA einzuklagen.
Es gibt einenen Tarifvertrag den ich vorlegen kann. Reicht dieses? In meinem alten Beruf hätte ich immer nach einer gewissen Zeit die höchste Gehaltsstufe erreicht, ohne weitere Lehrgänge, Massnahmen, Fortbildungen....

Gibts da wen der dieses schon mal durchgemacht hat?

Danke für Eure Hilfe

Sonnigen Gruss

boign
 
Hallo Forum,

habe leider nochmals eine Frage zum BSA und hoffe, dass hier wer ähnliches erlebt hat und mir seine Erfahrungen mitteilen kann:

Ich habe jetzt einen Neuen Bescheid vom LDA erhalten in dem mir mitgeteilt wird, dass mein GDS von 40 auf 50 erhöt wird.
Soweit so gut.

Nun schreibt das LDA:
"Vor Prüfung des Anspruchs dauf BSA ist noch die bereits für 20.. vorgesehene Nachuntersuchung durchzuführen.
Hierzu teilen Sie mir bitte den/die behandelnde/n Therapaeute/n sowie den Hausartz mit.
Sofern noch aktuelle med. Befunde vorliegen, bitte ich um Einsendung entsprechender Kopien"

Das verwirrt mich nun ein wenig!!

Warum wird der Anspruch geprüft? Was für eine Prüfung ist das? Wie wird geprüft?
Wie lange kann sich das nun wieder hinziehen?

Lt Bescheid kann ich im Alten und in einem sozial gleichwertigen Beruf nicht mehr arbeiten. Das haben die mir da bescheinigt.
Oder ist das nur Standard?


wenn mir wer weiterhelfen kann oder noch Infos meinerseits benötigt bitte Info

Besten Dank

Gruss

boign
 
Hallo Boign. Gibt es schon was neues zu vermelden? Musst du jetzt nochmal geprüft werden?
Liebe Grüße
Shadow
 
Hallo Shadowgirl,

leider noch immer nicht.
Ich wurde zwar erneut begutachtet vor ein paar Wochen von einem unabhängigen Gutachter jedoch habe ich noch keine weiteren Infos bekommen.
Mittlerweile warte ich auf den BSA seit mehr als 4 Jahre nach Anerkennung durch das Landesamt. Es ist echt frustrierend.

Gibt es bei Dir Neuigkeiten?

gruss

boign
 
Guten Abend...Ja ich schreib dann aber in dem Fred den ich eröffnet hab
Bis bald
Shadow
 
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