boign
Mitglied
Hallo liebe Forenmitglieder,
ich bin auf der Suche nach Informationen über den Berufsschadenausgleich.
Kurze Eckdaten: Ich bin anerkanntes Opfer einer Gewalttat mit einem GDS von 40, berufliche Betroffenheit wird gepüft und wird wohl auch anerkannt, da ich in meinem zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund der Folgen der Tat nicht mehr arbeiten darf.
Ich bezog Versorgungskrankengeld bis zu dem Tag, an dem nach Begutachtung durch das Landesamt für Soziales ein bei mir nicht besserungsfähiger Zustand festgestellt wurde.
Ebenfalls erhalte ich noch eine kleine "Rente" vom Landesamt in Form von Versorgungsbezügen.
Des weiteren wurde mir eine zur Zeit begrenzte EM-Rente gewährt.
Nun möchte ich wissen, mit welchen "Einnahmen" ich rechnen kann. Wenn ich die Vergleichseinkommen Tabelle sehe muss ich sagen daß dieses ja sehr gering ist.
Kann ich den Betrag des Versorgungskrankengeldes als Anhaltspunkt nehmen?
Muss ich gem. §4 BSchAV den -unbillig- Antrag selber stellen?
Was muss ich dabei beachten?
Wie lange dauert dieser ganze Prozess den so in der Regel? Hat wer hier im Forum schon BSA erstattet bekommen?
Ab wann wird der BSA gewährt? Ab Eintritt der Rente oder schon mit der Einstellung des Versorgungskrankengeldes?
Es tut sich beim Landesamt schon etwas nach Gewährung der Rente da ich als letztes ein Formular "Einkommensermittlungen" ausfüllen musste, dieses jedoch schon im März.
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
viele Grüße
boign
ich bin auf der Suche nach Informationen über den Berufsschadenausgleich.
Kurze Eckdaten: Ich bin anerkanntes Opfer einer Gewalttat mit einem GDS von 40, berufliche Betroffenheit wird gepüft und wird wohl auch anerkannt, da ich in meinem zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund der Folgen der Tat nicht mehr arbeiten darf.
Ich bezog Versorgungskrankengeld bis zu dem Tag, an dem nach Begutachtung durch das Landesamt für Soziales ein bei mir nicht besserungsfähiger Zustand festgestellt wurde.
Ebenfalls erhalte ich noch eine kleine "Rente" vom Landesamt in Form von Versorgungsbezügen.
Des weiteren wurde mir eine zur Zeit begrenzte EM-Rente gewährt.
Nun möchte ich wissen, mit welchen "Einnahmen" ich rechnen kann. Wenn ich die Vergleichseinkommen Tabelle sehe muss ich sagen daß dieses ja sehr gering ist.
Kann ich den Betrag des Versorgungskrankengeldes als Anhaltspunkt nehmen?
Muss ich gem. §4 BSchAV den -unbillig- Antrag selber stellen?
Was muss ich dabei beachten?
Wie lange dauert dieser ganze Prozess den so in der Regel? Hat wer hier im Forum schon BSA erstattet bekommen?
Ab wann wird der BSA gewährt? Ab Eintritt der Rente oder schon mit der Einstellung des Versorgungskrankengeldes?
Es tut sich beim Landesamt schon etwas nach Gewährung der Rente da ich als letztes ein Formular "Einkommensermittlungen" ausfüllen musste, dieses jedoch schon im März.
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
viele Grüße
boign