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Berufskrankheitenmerkblätter

Paro

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Registriert seit
3 Nov. 2006
Beiträge
1,294
Hallo,
da ich mit am lautesten nach einer Berufkrankheitensparte geschrien habe, will ich hier mal eine
sehr informative Adresse veröffentlichen, die meiner Meinung sehr informativ ist und auch gepflegt wird.
http://www.arbmed.med.uni-rostock.de/bkvo/bekvo.htm#M13
Einzelne Merkblätter, es sind auch die nach denen die Ärzte im Allgemeinen gehen, sind sehr alt (vor 1970), als wenn es in den Sparten keinen Fortschritt gegeben hätte.
Jedenfalls kann hier jeder seine „BK“ überprüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Es gibt auch „Quasiberufskrankheiten“, aber das ist ein dorniger Weg.
Doch neue Erkenntnisse würden evtl. neue Ansprüche generieren und das will man ja um jeden Preis vermeiden.
Was ein grosses Manko ist, ist die Beschränkung auf eine Substanz bzw. Substanzgruppe, jeder weiss, dass das illusorisch ist, aber keiner tut etwas, obwohl dem Bundestag schon seit 1998 eine entsprechende Untersuchung vorliegt, denn die Schadwirkungen der Substanzen können sich ergänzen, verstärken und addieren. Nur scheut sich jeder vor einer Beurteilung derartig komplexer Systeme.
Ich weiss nicht, ob das hier richtig ist, aber unsere Mod's werden es schon richten.
Paro
 
Hallo Paro,

erst mal besten Dank für diese Information.

Es ist nicht nur richtig hier, sondern extrem wichtig.

Wichtig schon deshalb, wenn man noch so einige andere Informationen über einstufung und verifizierung von BK bedenkt,
besonders auch die Verfolgung der Ärzte, die sich damit befassen, den Betroffenen ihre Hilfe, ärztliche Pflicht!, nicht zu verweigern.

Auch wurde eine Information ins Forum gestellt, über einen Betroffenen von Asbestbelastung, der dann verstarb, in dessen die Bemessungsgrenze ziemlich hoch gesetz wurde, damit er, wie soviele andere Betroffenen möglichst durchs Raster fallen.

Auch wenn unser Forum Unfallopfer.de heißt, so sind doch auch diejenigen Betroffenen hier gut aufgehoben, die in den Begutachtungsbereich unserer bekannten Gutachter fallen.

Gruß Ariel
 
Nun haben wir ja in anderen Postings viel über notwendige und auch oft überflüssige Untersuchungen bei Begutachtungen gelesen.
Nun, so wie es jetzt "Fallpauschalen" im Krankenhaus gibt, warum gibt es ähnliches nicht bei der Begutachtung von Berufskrankheiten?
Analog den Merkblättern, die ja die Symptome festlegen, könnte man auch die notwendigen Untersuchungen festlegen, ausserdem sollten labordiagnostische Befunde der Hausärzte etc. erneute Untersuchungen überflüssig machen.
So etwas würde Kosten sparen und die Ergebnisse vergleichbar machen.
 
Nun wenn so etwas möglich ist, SOP's, sollte es auch bei Berufskrankheiten möglich sein.
Zitat aus Wikipedia:
Standard Operating Procedure

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Standard Operating Procedure (SOP), auf deutsch Standardarbeitsanweisung, ist ein Dokument, welches das Vorgehen innerhalb eines betriebswirtschaftlichen Arbeitsprozesses beschreibt. Häufig wiederkehrende Arbeitsabläufe werden textlich beschrieben und den Ausführenden erklärend an die Hand gegeben.
Von der Erstellung bis zur Einführung einer SOP sind immer folgende Schritte verbunden:
  • Dokumentation (bspw. Beschreibung eines Ablaufes)
  • Prüfung durch zweite Person mit Unterschrift und angewandten Prüfkriterien
  • Information und Schulung der Betroffenen
  • Änderungsmanagement
Eine SOP beinhaltet meist:
  • eine eindeutige Kennzeichnung
  • ein Gültigkeitsdatum/Zeitraum
  • den Namen des Prüfers mit Unterschrift
SOPs werden häufig in pharmazeutischen Prozessen sowie in klinischen Studien verwendet, in denen es darauf ankommt, die Einhaltung immer gleicher Prozessabläufe zu gewährleisten und zu dokumentieren. So wird sichergestellt, dass zum Beispiel jede Versuchsperson in der gleichen Art und Weise behandelt wird. Siehe auch Good Clinical Practice.
Seit vielen Jahrzehnten sind SOP als Checklisten auch in der Luftfahrt üblich, sie wird von den Piloten durchgeführt.
Nun, wenn es bei klinischen Studien funktioniert, sollte es auch bei Begutachtungen funktionieren?
Es besteht aber die Möglichkeit, dass sich ganze "ehrenwerte Gesellschaft" nicht auf nachprüfbare Parameter einlassen will.
Im Bereich der BK'en, wo überprüfbare Verhältnisse vorliegen, sollte dies möglich sein. Quantifizieren doch unsere Freunde von den BG'en gerne, wenn sie ablehnen können z.B. Faser- und PAK-Jahre.
Dass die Beurteilung von Gesundheitsschäden egal ob UO oder BK sehr Gutachter individuell sind, die Richter an den SG's gutachtergläubig, ist hoffentlich unbestritten, wäre da eine "SOP" nicht hilfreich?
Was denkt ihr darüber?
Paro
 
Hallo Paro,

das ist ein vorzüglicher Vorschlag!

Anhand solch einer standardisierten Bearbeitungs/Vorgehensanweisung kann auch sehr schnell kontrolliert werden , ob alles vorhanden ist.
Es muss allerdings auch eine Qualitätsvorschrift dabei sein.

Die "künstlerische" Freiheit in der Gutachtenerstellung dient aussschließlich den Gangstern unter diesen Spezies.
Die Verletzung bzw. Vergiftung eines Menschen ist nicht als Kunstwerkversuchsgestaltungsobjekt zu betrachten und zu benützen, für frei schaffenden oder nebenberuflichen Gutachter zum reinen schnellen Gelderwerb.

Hier können Standardarbeitsanweisungen (SOP) auch als Element in der Ausbildung/Studium schon sehr hilfreich sein, sich eine gewisse Vorgehensweise für die Diagnoseertellung anzueignen, z.B.
- wie beobachte ich,
- wie höre ich zu,
- wie dokumentiere ich,
- was fehlt mir dazu noch an Wissen, Kennntissen und Erfahrung.

Gerade für die gutachergläubigen Richter/innen wäre es eine enorme Erleichterung, die Spreu vondem Weizen zu trennen und den Glauben/Hörigkeit an die schwarzen (versicherungsmedizinischen) Schafe zu überdenken.

Gruß Ariel
 
Nun teilweise wird mir bei meinem Vorschlag wieder Angst, ein "numerisches" Verfahren ist nicht angestrebt; denn numerische Verfahren werden in den entsprechenden Gremien permanent nach oben geschraubt.
Ich erinnere an die Asbestproblematik, numerisches Hindernis "Faserjahre", aber eine Asbestfaser initiert den Krebs, der es vollkommen egeal ist, wie viel andere sich noch in der Lunge tummeln.
Wenn ich nun sage, alle die mit Asbest in Berührung gekommen sind, sollen entschädigt werden, ist es die halbe Republik. Gott sei Dank, bekommen nicht alle Asbestkontaminierten Lungenkrebs.
Aber alle, die Lungenkrebs bekommen, sollten entschädigt werden, wenn sie je mit Asbest in Berührung gekommen sind.
Ich denke da besonders an Autoschlosser (Bremsbeläge), Bauarbeiter (Eternit) usw.
Unsere BG'en forschen zwar ohne Ende, wie sie Zahlungen vermeiden können, aber im Rahmen der Amtsermittlung, wäre es angebracht, nach den "vergessenen" Exponierten (dem Schadstoff ausgesetzen) zu forschen.
Beim Abriss von "Erichs"-Lampenladen, wurden die Sicherheitsvorschriften evtl. unter dem öffentlichen Interesse eingehalten, aber was ist mit den Bauarbeitern, die das Asbestmonster bauten?
Nun, es gibt viel zu tun und ich wäre froh, wenn wir die Leute von BK 1317, die eine Änderung ihres Merkblattes erreicht haben hier begrüssen könnten
 
Hallo Paro ,
zur BK1317 und zu Prof. Lehnert seiner Sandkastendiagnose bzw. Gebetsmühlenartiger jahrelanger Wiederholung ein passender Beitrag.

http://www.igumed.de/images/2_05_igu.pdf

Prof.Lehnerts Beitrag (AUSSAGE) ist selbsterklärend,
vg natascha
 
Hallo Natascha,
wir sollten auch die Stadtkasse von Köpenick ausrauben, wie der Schuster Voigt. (Ohne Wohnung, keine Arbeit; ohne Arbeit keine Wohnung)
Gehste vorher zum Arzt, ist ein altes Leiden, gehste nicht zum Arzt, kann es nicht von der Arbeit kommen; denn während deiner aktiven Zeit warst du ja gesund.
Frohes Fest und alles Gute
Paro
 
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