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Berufskrankheiten

Wolfgang Hansen

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
9 Nov. 2007
Beiträge
113
Alter
73
Ort
52441 Linnich
BG-Krankheit

Hallo Ihr Lieben
Nach längerem durch forschen, nun zu meiner Frage ?
Seid dem 10 Juni 2007 bin ich krank geschrieben und zwar wegen Rückenschmerzen.
Im Juli stellte meine AOK einen Kur und Rentenantrag. Während die Anträge liefen, wurde bei mir noch eine Mittelgradige sensorineurale Schwerhörigkeit beidseits und Chronischer Tinnitus beidseits fest gestellt.Außerdem wurde noch das Raynaud-Syndrom (Vibrationsschäden) fest gestellt.
Vom 17.10.2007 bis zum 07.11.2007 war ich in Kur, dort wurde ich krank entlassen. Im Entlassungsbericht hat der Kurartz angekreutz, das ich nur noch 3 Std. bis unter 6 Std. arbeiten darf, außerdem mit vielen Einschränkungen.
Im August wurden drei Krankheiten von meinem Artz zur BG gemeldet , bis jetzt ist aber nur ein Gespräch mit einem BG-Mann gewesen, der meinen Arbeitsverlauf aufgenommen hat.
Nun zu meiner eigendlichen Frage ?
Habe ich auch Anspruch auf eine Geldleistung, da ich ja nur Krankengeld bekomme.
Besten dank im voraus Wolfgang
 
Hallo zusammen

Bis jetzt habe ich noch keine Antwort bekommen, habe aber selbst raus bekommen, das mir Verletztengeld zusteht. Nur, wie beantrage ich das, die BG hat noch nichts dazu gesagt.
 
Hallo Wolfgang Hansen, ganz einfach stelle auf einen blatt papier den antrag.

hiermit beantrage ich zahlung von verletztengeld ab .... das ganze per einschreiben mit rückschein.
Es gibt auch ein formblatt bei der BG dafür, oder der Arbeitgeber kanns auch für dich beantragen.

vg natascha
 
Hallo Wolfgang
ich habe eben deinen ersten Beitrag "BG-Krankheit" in dieses Thema zusammengeschoben. Es macht wenig Sinn und ist der Übersichtlichkeit nicht zuträglich wenn du zu einer Sache mehrere Themen aufmachst.
Zum Thema Antworten bekommen möchte ich auf die Tips zum Verfassen von Beiträgen die du im Hilfebereich und dort insbesondere in den Regeln findest.
Viel Erfolg


Micha
 
Hallo Wolfgang,

Du schreibst, dass der Arzt der BG 3 Krankheiten gemeldet hat und mit der bisher nur ein Gespräch im August stattgefunden hat. Wurde dabei ein BK-Verfahren eingeleitet? Ich glaube nicht, denn dazu ist es schon zu lange her. Wenn nicht und Dein Arzt nur eine der Krankheiten einer beruflichen Verursachung zuschreibt, soll er dich zu einem Durchgangsarzt schicken, der dann den Verdacht auf eine bestimmte Berufskrankheit der BG meldet. Es wird dann ein BK-Verfahren eingeleitet und ganz anders ermittelt.

Sicherheitshalber will ich Dich jetzt schon darauf hinweisen, dass Du Dich, bevor Du dann für ein BK-Verfahren Fragebögen der BG ausfüllst, nochmal hier meldest. Ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen, dass man sich von Anfang an genau überlegen muß, was man der BG mitteilt. Fehler ziehen sich durch das ganze Verfahren!

Grüsse von
IngLag
 
Vielen Dank für die Anwort,habe Gestern einen Brief der BG bekommen, das meine Sache in der 3 KW vorranig bearbeitet wird, da mein Arzt 3 Berufskrankheiten gemeldet hat und ich per E-Mail nach Verletztengeld gefragt habe.
Zwei Krankheiten sind schon von Fachärzten bescheinigt. Werde mich danch wieder melden.
 
Hallo
Heute habe ich von der BG bescheid bekommen,das meine Unterlagen zum medizinischen Arbeitsschutz geschickt wurden. Bin mal gespannt wie lange es noch dauert.
 
Berufskrankheit

Hallo
Heute bekam ich drei Gutachtervorschläge für meine Weissfingerkrankheit und meine Hörstörung. Habe mich fürs RWTH Aachen entschieden.
Nach den Terminen werde ich mich wieder melden.
 
Hallo Wolfgang Hansen,

zu der Weißfingerkrankheit und der Hörstörung kann ich nichts beitragen. Aber zu deinen Rückenbeschwerden möchte ich doch was schreiben. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es ungemein schwierig ist, eine Wirbelsäulenerkrankung als Berufskrankheit von der BG anerkannt zu bekommen.
Die BG hält da einige juristische Spitzfindigkeiten bereit, um den Versicherten auszutricksen. Erstens musst du eine gewisse Zeit in dem Beruf gearbeitet haben. Zweitens reicht es nicht aus, wenn du nur einen monosegmentalen Wirbelsäulenschaden aufweisen kannst. Es müssen drei oder mehr Wirbelsäulensegmente betroffen sein. Und drittens dürfen keine anlagebedingten Vorschädigungen vorliegen. Eine leichte Verkrümmung der Wirbelsäule könnte schon als konkurrierende Schadensursache eingestuft werden.
Falls deine Wirbelsäulenbeschwerden durch ein akutes Ereignis während der Arbeit ausgelöst wurden, solltest du die Anerkennung als Berufskrankheit UND als Arbeitsunfall beantragen, und auch beide Verfahren parallel laufen lassen, weil das zwei verschiedene Dinge sind, obwohl du ja nur eine Wirbelsäule hast und es sich um den selben Versicherungsträger handelt. Gehst du nämlich nur der Berufskrankheit nach, kann der Arbeitsunfall verjährt sein, bis das Verfahren bezüglich der Berufskrankheit abgeschlossen ist.
Alle Angaben ohne Gewähr, da ich auf dem Gebiet auch nur betroffener Laie bin.

Gruß

Scho
 
hallo scho.......

dem kann ich dir nur zustimmen,die berufgenossenschaft ist in sache rücken sehr erfinderisch....., und was die nicht alles für vorschäden bei einem finden:eek: ich sags dir.


gruss fortuna:)
 
...die berufgenossenschaft ist in sache rücken sehr erfinderisch...

Offensichtlich haben noch mehrere solche unliebsamen Erfahrungen mit der BG gemacht. Vielleicht sollte man eine Interessengemeinschaft von berufsbedingten Wibelsäulenpatienten gründen, um mit vereinten Kräften gegen die Machenschaften der BGs vorzugehen. Alleine steht man doch meistens auf verlorenem Postem.

Noch ein kleiner Medienhinweis für alle Münchner Wirbelsäulenpatienten. In der heutigen TZ steht eine Ärzte-Liste von Rücken-Spezialisten in München. Aufgeteilt in die drei Gruppen konservative Rücken-Spezialisten, Minimal-invasive Therapien und Wirbelsäulen-Operationen.
 
Hallo Wolfgang Hansen,

Ich habe auch eine Rücken-Bk (2110), aber bis ich die durch hatte, wurden mir etliche Erkrankungen meiner WS angedichtet, die ich gar nicht habe.

Gern wird ein sechster Lendenwirbel gefunden. Bei mir auch. Das führte im Verwaltungs- und SG-Verfahren mit zur Ablehnung.
Neben anderen Erkrankungen: z.B. Hypermobilität meiner gesamten WS. Das bedeutet, ich hätte insgesamt sehr hohe Bandscheiben und mir wäre, so der Arzt, der diese "Erkrankung" fand, das Gleiche auch im Büro passiert. Mit dem Beruf hätte meine LWS-Schädigung nichts zu tun.

Ein anderer GA schrieb, dass ich keine BK hätte, da ich einen frühen Beschwerdebeginn hätte. Ich habe ihm beim GA gesagt, dass ich mal 2 einen Hexenschuss hatte. Dies wurde gleich als Ablehnungsgrund genommen, obwohl ich nach den "Hexenschüssen" (ich nannte sie so, weil ich es nicht besser wusste, es waren aber Verspannungen im BWS-Bereich, was ich beim nächsten GA richtig stellte)keine Probleme mehr hatte und das über 10 Jahre lang und vor allem war ich nie - bis 1995 (kurz vor OP)- in Behandlung wegen des Rückens.

Naja.Dann gab es noch den Ablehnungsgrund: bei mir wären mehrere WS-Abschnitte geschädigt. Das spräche gegen eine BK. Obwohl die anderen Abschnitte nur geringe degenerative Veränderungen aufzeigten. Im Gegensatz zum belasteten WS-Abschnitt - der LWS, wo ich bei L5/S1 wegen eines BSV mit Sequester operiert werden musste und bei L4/5 ein Prolaps und bei L3/4 noch eine Protrusion vorhanden sind.

Desweiteren hatte ich kein belastungskonformes Schadensbild. Jedenfalls legten die versicherungsfreundlichen GA meine Diagnosen so aus, dass ich keine hätte. Zum Beispiel hätte ich an der LWS keine Zwischenwirbelraumverschmälerung, außer am Lumbosakralen Übergang. Aber da es sich dort um einen Übergangswirbel handele, wäre diese normal.
Ein anderer GA erkannte nur einen monosegmentalen Schaden, was auch zur Ablehnung führte.

Du kannst mir glauben, so ein Verfahren ist sehr interessant. Man hat plötzlich Krankheiten oder Veränderungen, von denen man nie etwas wusste.

Ich kann das schreiben, weil ein neutraler GA diese ganzen erfundenen Ablehnungsgründe widerlegte und ich nun den Befund kenne - den richtigen.
Den auch im Vorfeld die Krankenhausärzte stellten....

Ich kann dir nur viel Glück wünschen und lass dich durch irgendwelche Diagnosen nicht ins Boxhorn jagen. Es ist nicht gesagt, dass sie richtig sind.

Gruß Ramona
 
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