oerni
Erfahrenes Mitglied
September 2018
Müsch, F. H.:
Berufskrankheiten-Todesfälle – Anhaltendes Hochplateau
seit 2005
Arbeit und Arbeitsrecht (AuA), 9/18, 530 ff.
Zitat:“Christina Berndt und Johannes Ludwig (…) Ihr Hauptvorwurf drückt aus, dass als „Herren des BK-Verfahrens“, die „Unfall“-Versicherungsträger (sog. Berufsgenossenschaften und andere „Unternehmerhaftpflicht“ – Versicherungsträger nach § 104 SGB VII) ein „System der Verharmlosung“ betreiben. Das lässt sich im vorliegenden Fall anhand der BK-Statistik eindrucksvoll bestätigen.”
Berufskrebstabuisierung – cui bono?
Zum Schwerpunktthema „Krebslast durch Umwelt und Lebensstil“ (Deutsches Ärzteblatt, 3. September 2018) finden sich weder im Editorial noch in den drei folgenden Originalarbeiten irgendwelche Hinweise auf die ärztlicherseits anzeigepflichtigen (§ 202 SGB VII) Berufskrebsfälle (ca. 4-6 Todesfälle tagtäglich/cave: Dunkelzifferproblematik!). Da es sich dabei aufgrund bekannter Kausalität um präventable Krebserkrankungen handelt, stellt sich die Frage, ob nicht doch der „Verantwortliche“ für das Arbeitsopfer-Präventionsversagen verschont bleiben soll?
PS: „Honi soit qui mal y pense!“
Aktuelles | Berufskrankheiten.de
Müsch, F. H.:
Berufskrankheiten-Todesfälle – Anhaltendes Hochplateau
seit 2005
Arbeit und Arbeitsrecht (AuA), 9/18, 530 ff.
Zitat:“Christina Berndt und Johannes Ludwig (…) Ihr Hauptvorwurf drückt aus, dass als „Herren des BK-Verfahrens“, die „Unfall“-Versicherungsträger (sog. Berufsgenossenschaften und andere „Unternehmerhaftpflicht“ – Versicherungsträger nach § 104 SGB VII) ein „System der Verharmlosung“ betreiben. Das lässt sich im vorliegenden Fall anhand der BK-Statistik eindrucksvoll bestätigen.”
Berufskrebstabuisierung – cui bono?
Zum Schwerpunktthema „Krebslast durch Umwelt und Lebensstil“ (Deutsches Ärzteblatt, 3. September 2018) finden sich weder im Editorial noch in den drei folgenden Originalarbeiten irgendwelche Hinweise auf die ärztlicherseits anzeigepflichtigen (§ 202 SGB VII) Berufskrebsfälle (ca. 4-6 Todesfälle tagtäglich/cave: Dunkelzifferproblematik!). Da es sich dabei aufgrund bekannter Kausalität um präventable Krebserkrankungen handelt, stellt sich die Frage, ob nicht doch der „Verantwortliche“ für das Arbeitsopfer-Präventionsversagen verschont bleiben soll?
PS: „Honi soit qui mal y pense!“
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