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Berufskrankheiten-Todesfälle – Anhaltendes Hochplateau

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,224
Ort
Bayrisch-Schwaben
September 2018
Müsch, F. H.:
Berufskrankheiten-Todesfälle – Anhaltendes Hochplateau
seit 2005
Arbeit und Arbeitsrecht (AuA), 9/18, 530 ff.
Zitat:“Christina Berndt und Johannes Ludwig (…) Ihr Hauptvorwurf drückt aus, dass als „Herren des BK-Verfahrens“, die „Unfall“-Versicherungsträger (sog. Berufsgenossenschaften und andere „Unternehmerhaftpflicht“ – Versicherungsträger nach § 104 SGB VII) ein „System der Verharmlosung“ betreiben. Das lässt sich im vorliegenden Fall anhand der BK-Statistik eindrucksvoll bestätigen.”

Berufskrebstabuisierung – cui bono?
Zum Schwerpunktthema „Krebslast durch Umwelt und Lebensstil“ (Deutsches Ärzteblatt, 3. September 2018) finden sich weder im Editorial noch in den drei folgenden Originalarbeiten irgendwelche Hinweise auf die ärztlicherseits anzeigepflichtigen (§ 202 SGB VII) Berufskrebsfälle (ca. 4-6 Todesfälle tagtäglich/cave: Dunkelzifferproblematik!). Da es sich dabei aufgrund bekannter Kausalität um präventable Krebserkrankungen handelt, stellt sich die Frage, ob nicht doch der „Verantwortliche“ für das Arbeitsopfer-Präventionsversagen verschont bleiben soll?
PS: „Honi soit qui mal y pense!“

Aktuelles | Berufskrankheiten.de
 
der nach 2016 erneute anstieg der zahlen der Berufskrankheiten(BK)-todesfallopfer in 2017 (n = 2.609 tote) auf den höchsten Stand seit 2009 war bei der ersten gemeinsamen tagung des deutschen Sozialgerichtstags e. V. und des deutschen Sozialrechtsverbands e. V. am 5.4.2019 im BSg in Kassel kein thema, obwohl in der einladung von „einzelfallgerechtigkeit versus gemeinwohlinteresse?“ die rede war.
(Dr. Müsch)
 

Anhänge

  • AuA 0619 348 ff.pdf
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