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Berufskrankheit

dugandzijad

Wegen Mehrfachmitgliedschaft geperrte Mitglieder
Registriert seit
12 Jan. 2008
Beiträge
3
Halo ,ich würde gerne mal Eure Meinung zu meinem Fall hören.Von Beruf ich bin Krankenschwester.Bei mir ist 1998 Latexalergie und Handekzeme festgestelt und ende 2002 als Berufskrankheit anerkant.Erster Gutachter (erteilt von BGW) und zweiter( erteiilt von Sozialgericht) haben festgestelt, dass Erwerbsminderungsgrad liegt bei mir untem 20%. BGW lehnt eine qualifizierte Vollausbildung ab, sie befehlen mir: "Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind,alle nicht haut-und atemwegsbelastenden Moglichkeiten zu nutzen, um Ihre Beschäftigungslosigkeit zu beenden. Dies bedeutet, dass Sie sich bemühen müssen,eigeninitiativ(z.B.Suche von Stellen) Ihre Beschäftigungslosigkeit zu beenden und ggfs.auf Anfrage Ihre Eigenbemühungen nachweisen können". Welche Tätigkeiten ohne Schulausbildung kann ich und mit meine Krankheit darf ich ausüben,dass hat mir bis Heute nimand gesagt. Ich bitte Sie um Hilfe!
 
Mal eine Grundlegende Frage...

Handelt es sich bei dir lediglich nur um eine Kontaktallergie gegen Latex oder hast du noch mehr Allergien ?

Wenn ja welche ?

Keine Angst ich Frage als Rettungssanitäterin, vielleicht fällt mir ja doch was ein wie du dein Job gescheit machen kannst. Ich meine ich leide auch unter Ekzemen und mache mein Job.
 
Hallo dugandzijad
nebenbei, könnt ihr Euch nicht mal leichtere Nicknamen einfallen lassen.
Aber meine Frage, Du bist Krankenschwester ohne Schulausbildung?
Wenn Du Krankenschwester bist, hast Du mindestens Hauptschule uns anschliessend eine Krankenpflegeschule mit einer Prüfung durchlaufen.
Als ausgebildete Krankenpflegerin kann man im Empfang des Krankenhauses oder auch in der Altenpflege arbeiten. In der Altenpflege brauch man nicht ständig Latexhandschuhe zu tragen. Ausserdem gibt es latexfreie Handschuhe, die man dann tragen kann, da sie in der Altenpflege hauptsächlich dem Selbstschutz dienen.
Also, nicht verzweifeln, sondern erst mal informieren.
Übrigens werden in der Altenflege jede Menge Leute gesucht.
 
Hallo Szaf, bei mir handelt sich um eine lebensbedrohliche Latexalergie (Atemnot) und auch um eine Kontaktallergie.
 
Hallo dugandzijad,

bei einer lebensbedrohlichen Latexallergie halte ich die MdE unter 20 für zu gering.

Welche Gutachter haben dies denn festgelegt?

Hatte die BG (nicht das Gericht) Dir 3 Gutachter vorgeschlagen?

Warst Du anwaltlich vertreten?


Liebe Grüsse

Petra
 
Hallo Paro, ich habe eine qualifizierte Vollausbildung als Krankenschwester und ich habe meinen Job mit viele Freude und Erfolg ausgeübt. Leider wegen lebensbedroliche Latexallergie ich darf meine gelernte Beruf nicht mehr ausüben. Latex befindet sich nicht nur in der Handschuhe sondern in viel mehr Sachen. Danke für deine Hilfsbereitschaft!
 
Hhm..kann man nicht den Kontakt zu Latex verhindern indem man Latex freie Handschuhe trägt wenn man sich am Patienten beschäftigt. Schließlich gibt es Venyl und Nitril Handschuhe.

Zudem kann man ja für einfache Arbeiten leichte Baumwollhandschuhe tragen.

Öhm Latex Produkte wie Latex Handschuhe oder Katheter kann man doch nicht Anatmen oder irre ich da ? Oder Pulveresiert sich das Material sobals man in die Nähe kommt ?
 
Hallo, ich war ebenfalls bis 1998 als Krankenschwester tätig und musste meinen Beruf aufgrund dieser Latexallergie aufgeben. Die Beschwerden hatten sich jedoch über Jahre hinweg manifestiert und wurden aufgrund der derzeit noch nicht bekannten gefährlichkeit des Latexstaubes jahrelang einfach abgetan und ignoriert. Nach Feststellung der Latexallergie habe ich mich sofort um eine Umschulung bemüht, welche zunächst vom Arbeitsamt finanziert wurde. Erst nachdem die BG im Rahmen eines stationären Aufenthaltes und unendlich vielen Untersuchungen über vier Tage die Bestätigung hatte, dass es sich tatsächlich um eine Latexallergie handelte (Hautschädigung und Asthma), wurde ein MdE von 20 bewilligt. Heute beträgt der MdE leider bereits 30, so dass ich nur noch in Teilzeit in meinem (-durch die Krankheit bedingt- nicht abgeschlossenen) "Beruf" tätig sein kann. Eine Latexallergie ist eine anerkannte Berufserkrankung bei med. Pflegepersonal. Erst ab einem MdE von mindestens 20 zahlt die BG eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn die Erkrankung zur Aufgabe der Tätigkeit gezwungen hat.
 
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