dugandzijad
Wegen Mehrfachmitgliedschaft geperrte Mitglieder
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Halo ,ich würde gerne mal Eure Meinung zu meinem Fall hören.Von Beruf ich bin Krankenschwester.Bei mir ist 1998 Latexalergie und Handekzeme festgestelt und ende 2002 als Berufskrankheit anerkant.Erster Gutachter (erteilt von BGW) und zweiter( erteiilt von Sozialgericht) haben festgestelt, dass Erwerbsminderungsgrad liegt bei mir untem 20%. BGW lehnt eine qualifizierte Vollausbildung ab, sie befehlen mir: "Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind,alle nicht haut-und atemwegsbelastenden Moglichkeiten zu nutzen, um Ihre Beschäftigungslosigkeit zu beenden. Dies bedeutet, dass Sie sich bemühen müssen,eigeninitiativ(z.B.Suche von Stellen) Ihre Beschäftigungslosigkeit zu beenden und ggfs.auf Anfrage Ihre Eigenbemühungen nachweisen können". Welche Tätigkeiten ohne Schulausbildung kann ich und mit meine Krankheit darf ich ausüben,dass hat mir bis Heute nimand gesagt. Ich bitte Sie um Hilfe!