lupo1
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Hallo zusammen. Mein Antrag auf Anerkennung BK2108 u.2109 wurde 2008 abgelehnt.In der Mainz´/Dortmunder Tabelle erreichte ich 16,9 von 24 Punkte, die nötig gewesen wären. Eine Begutachtung ist nicht erfolgt,ebendsowenig ist die Spangenbildung an der HWS C2-C4 berücksichtigt worden. Mein ehem. Orthopäde meinte es käme vom jahrelangem Überkopfarbeiten. Bei einer Röntgenuntersuchung wurde dieses Jahr festgestellt das die knöcherne Anbauten die Speiseröhre eindrückt.(Erhebliche Schluckbeschwerden) Laut BKV sind Überkopfarbeiten nicht genannt,würden dann aber als besondere Belastung der HWS gelten. An der BWS sind auch erhebliche Spangen festgestellt vorhanden. Was ist nun zutun? Einen Neu oder ein Verschlimmerungsantrag stellen. vielen dank im Voraus. Lupo1