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Berufskrankheit wurde anerkannt aber es wird keine Rente bezahlt!?

blackforest65

Neues Mitglied
Registriert seit
19 Juni 2019
Beiträge
17
Hallo Forum...bei Mir wurde die Berufskrankheit(BK 2108/2110) von der BGHW anerkannt - aber es wird KEINE RENTE bezahlt!
Was kann ich noch unternehmen außer dem Widerspruch SGB VII Rentenleistung?
Grüße BlackForest
 
Hallo,
was für eine MdE wurde festgestellt ?

Gruss
 
Hallo BlackForest,

zunächst Glückwunsch zur Anerkennung der BK 2108 und 2110 dem Grunde nach.
Hierzu hat die BGHW sicherlich ein Gutachten anfertigen lassen und eine beratungsärztliche Stellungnahme eingeholt.
Hast Du Dir diese Unterlagen bzw Deine Akte schon zusenden lassen, Du hast einen Anspruch darauf.

Dann ganz wichtig, nach Anerkennung der Berufserkrankung, Du darfst dich von jedem Arzt Deiner Wahl behandeln lassen,
Du musst keinen D-Arzt aufsuchen, auch wenn dein Sachbearbeiter das aussagt.
Lass Dir so oft es geht, Verordnungen zur Stabilität der Erkrankungen ausstellen, fordere Deine Ärzte auf,
eine medizinische und eine berufliche Reha zu beantragen.
 
Hallo Schwarzwald, wenn Du keine Rente erhältst, wirst Du nur eine MdE von unter 20 haben. Die Anerkennung dem Grunde nach ist dennoch wertvoll für Dich. Sollten sich die Verhältnisse verschlechtern, könnte auch die MdE auf über 20 ansteigen und somit ein rentenberechtigenden Tatbestand erfüllen. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Schwarzwald, willkommen im Club " der Anerkannten ohne Renten".
ich glaube auch wie oernie dass du ein Gutachten hast, wahrscheinlich von einem bg beauftragten Gutachter.
Sollte der eine MdE von unter 20 einschätzen, würde ich mich anhand von gleichartigen Urteilen, auch hier im Forum,
umhören, und bei Zweifel klagen.
Ich habe leider die Erfahrung gemacht, dass die von den BGs beauftragten Gutachter nicht neutral sind.
In einem Gerichtsverfahren werden in der Regel andere Gutachter beauftragt.
Wenn du dadurch, eine für die Rente bessere Einschätzung bekommst, ist noch lange nicht entschieden , dass das die Richter dem folgen.
Lese dazu meine Beiträge.

Grüßle Bettele
 
Hallo Zusammen:)
Danke für EURE Hinweise! Das GA kommt tatsächlich von einem von der BG vorgeschlagenem Gutachter, den ich aber dem
Professor Stevens in Tübingen vorzog, der ja hier im Forum einen zwielichten Ruhm innehat!:(
Jetzt werde ich erstmal klagen und weiter schauen!

Danke und einen schönen 2.Advent:)
 
Hallo,

klagen, weswegen ?
Deine MdE im Bescheid der BG ?

Gruss
 
Hallo blackforest,

weshalb hast Du keinen eigenen Gutachter vorgeschlagen?
Wurdest Du durch Deine BG aufgeklärt, dass Du diese Möglichkeit hast?

Klagen gegen den Bescheid kannst Du erst nach einem Widerspruch gegen diesen Bescheid.
 
Hallo oerni,

habe auch versucht selbst einen Gutachter zu bekommen aber ohne Erfolg!
 
Hallo,

dein Widerspruch muss sich gegen die Feststellung der Höhe der MdE richten.
Steht im Gutachten auch unter 20 ?
Oder hat der Beratungsarzt der BG das der BG geraten ?
Hast du einen GdB ?
Was sagt behandelnder Arzt über das Gutachten ?
Hast du das Gutachten überhaupt ?
Welcher Gutachter war es ?

Deine Angaben hier sind etwas spärlich.

Du musst Gutachtenergebnis mal anhand der GdB - Tabelle und des Konsenz BK2108 vergleichen.
Im Internet recherchieren, Anwalt fragen wo man evtl. Gutachten überprüfen lassen kann etc. .

Viel Arbeit und wahrscheinlich langer Weg.

Ich habe selbst 6 Jahre benötigt bis Anerkennug BK2108 und MdE und GdB 60.
Nachdem das Versorgungamt vor Sozialgericht GdB 60 anerkannt hat, hat es auch die BG.

Gruss
 
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