• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Berufskrankheit: Welche Möglichkeiten rechtlichen Mittel stehen mir zur Verfügung

Forstwirt

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
27 Feb. 2020
Beiträge
388
Hallo Forum,

mir ist bewusst, welche Diskrepanzen in den Ermittlungen zu meinem Berufskrankheitsverfahren bestehen.
Weche Möglichkeiten als Rechtsmittel zur Beschwerde, stehen mir zur Verfügung?

(wie z.B. Willkür und Schikane...)

Ich würde mich über Antworten freuen, die die gesamte Bandbreite des Verfahrens betreffen-
Anzeige, Ermittlung der Sachbearbeiter, Ermittlungen TAD, Gutachter(un)wesen,
und Anträge, die man zu Beginn der Gerichtsverhandlung stellen sollte (muss).

Ich danke im voraus
Der Forstwirt
 
Hallo Forstwirt,

ehrlich? Eher keine....
Baue es von der anderen Seite auf. Weise diesen sogenannten Sachverständigen Ihren Blödsinn nach, ermittle Deine Werte selber. Über diesen Sachverstand solltest Du inzwischen verfügen, ansonsten suche Dir genau dazu die Hilfe.
Nur mit klaren Fakten wirst Du sie schlagen und nicht mit jammern und "Willkür und Schikane-Rufen". Diese lassen sie an sich abprallen und Du erreichst nichts. Pflücke das Gutachten auseinander. Suche Dir Mediziner, die dir de Sachverhalte ins rechte Licht rücken.
Nur in der Auseinandersetzung über Fakten kannst Du sie bekommen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Forstwirt,

ich gebe seenixe da völlig recht, die BGs / Unfallkassen interessieren nicht mal für Strafanzeigen, die sind ein Stadt im Stadt, ein Biotop für sich selbst.

Du musst alles unternehmen das Gericht davon zu überzeugen deinen Angaben zu folgen, dies geht nur wenn du deren Untersuchungsergebnisse auffliegen lässt wie es seenixe schreibt, also musst du Urteile, BK-Reporte, Konsensempfehlungen usw. studieren da die BGs / Unfallkassen sich selbst an Ihre eigenen Forschungsergebnisse, welche zum Teil gar nicht schlecht sind, nicht halten.

Wer die Macht hat, hat das Recht.

Diese Macht musst du denen nehmen, denn:

Das Recht gehört ins Gericht.

VG Andi 73
 
Hallo Seenixe, hallo Andi,

... mache gerade diese Aufstellung.

Wenn aber Daten "verloren gehen"... und Daten "verändert" sind...
und "vorsätzlich" die Amtsermittlungspflicht .... ...
dann kann ich belegen ... #Freitext#
zu diesem Beleg fehlt der passende §
Mit diesem § würde ich gerne ... beginnen (vor Gericht).
und dann belegen (ich Träumer) ... - sollte vielleicht eine Namensänderung beantragen

MfG
Der Forstwirt
 
hallo,

dass du ganz schnell in die falsche richtung geraten kannst, wurde ja schon erwähnt. wo du aber diesen pfad nutzen kannst und auch musst, da fehlen allerdings die nötigen infos.

Wenn aber Daten "verloren gehen"... und Daten "verändert" sind...

von welchen daten sprichst du da? an welcher stelle sind sie angefallen, wo und von wem gingen sie verloren oder wurden verändert? wenn du hiervon etwas von bedeutung vorbringen kannst - und es wie gesagt auch musst - würde es in richtung beweisvereitelung gehen. aber dazu fehlen die genaueren hintergründe.


gruss

Sekundant
 
Hallo Forstwirt,

ich habe eine Stellenanzeige gefunden, vielleicht gibt es so etwas auch bei deiner BG. Damit kann man gut vorm Richter aufzeigen wie ein TAD theoretisch arbeiten sollte und was dieser dann praktisch davon im Sinne der BG und AG umsetzt.

VG Andi73
 

Anhänge

  • Dipl.-Forstwirt_ M.Eng._ M.Sc.PDF
    19.6 KB · Aufrufe: 14
Hallo Andi,

Danke für das "Angebot" - heutzutage heißt der Waldarbeiter auch Forstwirt
und das Studium … fehlt.
Also Maloche nach 3jährige Lehre - Arbeit mit der Motorkettensäge.
( bin Handwerker, war Handwerker)
VG
Der Forstwirt
 
Hallo Forum,

der Zwischenstand:
Morgen wird mein RA dem Gericht den Schriftsatz mit der Ablehnung des Gerichtsgutachten senden...
Der RA schreibt sinngemäß, dass die vielen Mängel im Gutachten nicht durch den Sachverständigen ausgeräumt werden können...
und bitte jetzt um ein neues Gutachten ...

Wie lange kann man dieses Spiel treiben?

Mit freundlichen Grüßen
Der Forstwirt
 
Hallo Forstwirt,

wenn es um ein durch das SG beauftragtes Gutachten geht, kommt es darauf an ob es nach §106 oder §109 SGG erstellt wurde.

Ein 106er ist kostenfrei, bei einem 109er werden Kosten auf dich zukommen da du den Sachverständigen bestimmst und nicht das Gericht!

Nach meinem Gefühl wird das Gericht ihre eigene Entscheidung der Gutachterwahl nur ungern sich selbst in Frage stellen wollen, dass dieser so ungeeignet sein soll das Mängel seines Gutachtens durch nochmaliges befragen nicht ausgeräumt werden können.

Das Spiel kann somit schnell zu ende sein, dass Gericht muss ein für dich positives Gutachten nach §109 SGG nicht würdigen, hierzu gibt es den § 128 SGG.

Dann bleibt nur noch die Berufung, der zweite Rechtszug ist wieder eine Tatsacheninstanz, dass LSG muss die Sache komplett neu ermitteln.

VG Andi73
 
Hallo Andi73,

Danke für Deine Infos und Deine Einschätzung.

Das SG hatte das Gutachten nach § 106 erstellen lassen -
ich habe die Mängel im Gutachten mit meinem Anwalt besprochen/ausgearbeitet...
über Kosten zum Gutachten §109 hat er nichts erzählt...
Ich bin mir meiner nicht ganz sicher ... ob ich mich nicht auf diesen Gutachter vor Gericht freuen möchte...
§ 128 ist der §, wo der Richter nach Anhörung beider Seiten, direkt Urteilen darf...?
Wie wird das Urteil beziffert, bewertet wenn der Gutachter keine MdE ausgewiesen hat...
(nur für den Fall, ich könnte wirklich ...)
Werden dann von vergleichbaren Fällen die MdE-Werte dazu geholt?

VG
Der Forstwirt
 
Hallo Forstwirt,

ich habe die Mängel im Gutachten mit meinem Anwalt besprochen/ausgearbeitet...

Das Gericht muss dem Gutachter einen Fragenkatalog mitgegeben haben, wenn es ein medizinisches Gutachten ist gehört die MdE als wichtigstes dazu da diese die höhe der Rentenzahlung bedingt, Mängel sind also in erster Linie die Dinge die vom Gericht gefordert wurden aber durch den Gutachter nicht erfüllt wurden. Wenn das Gutachten nicht zu deinen Gunsten ist aber durch den Gutachter alle Vorgaben beachtete wurden musst du dies durch Befunde etc.. plausibel zu deinen Gunsten widerlegen und gegebenenfalls durch ein neues Gutachten bestätigen lassen.

Zum § 128 SGG

1. Das Gericht entscheidet nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung.

Es zählt auch alles was du im gesamten Verfahren den Akten beigegeben hast und somit zum Urteil führt.

VG Andi73
 
Hallo Andi,

ich bin nochmalig die Beweisanordung durch das Gericht durchgegangen.
Die letzten 2 Seiten habe ich vernachlässigt. (Sah ich immer als Teil der Tätigkeit meines Anwalts!)
Das war ein Fehler ... Der Inhalt der 2 Seiten:

Anmerkungen zu den Beweisfragen

Diese werden vom Sachverständigen in seinem Gutachten besonders eigenwillig ausgelegt...

Der Aktuelle Erkenntnisstand wird vom Gutachter durch andere Gutachter gerechtfertigt - ist dann der geforderte Konsens???

Zitat Beweisanordnung
"Als aktueller Erkenntnisstand sind solche durch Forschung und praktische Erfahrungen gewonnenen Erkenntnisse aunzusehen, die von der großen Mehrheit der auf dem betreffenden Gebiet tätigen Fachwissenschaftler anerkannt werden, über die also- von vereinzelten, nicht ins Gewicht fallenden Gegenstimmen abgesehen - Konsens besteht."

Zur MdE schreibt der SV: "Entfällt, eine MdE wird nicht vorgeschlagen."


Danke - Du hast mir sehr geholfen

Mit freundlichen Grüßen
Der Forstwirt
 
Top