Andi73
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Hallo Forstwirt,
Diese Aussage des SV kann man, wenn man es wollte, als völligen Unsinn bezeichnen da immer eine Begründung von Nöten ist wenn keine MdE vorliegt.
Es sind und bleiben Rechtsanwälte für Sozialrecht und haben eine sehr große Bandbreite, dies muss man beachten wenn ein Rechtsanwalt tätig werden soll. Im Sozialrecht sind die Einkünfte für einen Fall nicht besonders hoch, was für einen fehlerhaften Harz IV - Bescheid auch okay ist.
Bei der Anerkennung einer BK sieht es schon anders aus, lange Verfahren und medizinischer Sachverstand trennt die Spreu vom Weizen was ich sogar nachvollziehen kann bezogen auf den zeitlichen Aufwand.
Dir wird nichts anderes übrig bleiben dich selbst zu schulen, Urteile, BK-Reporte und Konsensempfehlungen zu studieren um gegen die UK´s/BK´s entgegenzuhalten. Der erste und zweite Rechtszug im SG ist ohne Anwalt möglich und sogar Sinnvoll da das SG auch sieht, dass du es ernst meinst und selbst hinter deinen Schriftsätzen stehst.
Ich selbst habe im ersten Rechtszug meinen Anwalt gekündigt, allein weitergemacht und obsiegt, im zweitem Rechtszug (Berufung der UK) habe ich einen Anwalt für Strafrecht hinzugenommen und dieser gibt meine Schriftsätze dann ans Gericht weiter, dies funktioniert gerade bei juristischen Spitzfindigkeiten der UK sehr gut.
Scheinbar bezieht sich der Gutachter auf wissenschaftliche Erkenntnisse, hier muss er schon die Quellen benennen.
Du solltest den Gutachter unbedingt Googlen im Zusammenhang mit folgenden Schlagworten: Berufsgenossenschaft, Unfallkasse, DGUV usw..
Es ist sehr anstrengend und nimmt viel Zeit und Kraft in Anspruch seine Rechte durchzusetzen da die BG´s/UK´s täglich nichts anderes tun als Versicherungsfälle juristisch niederzuschlagen.
VG Andi73
Zur MdE schreibt der SV: "Entfällt, eine MdE wird nicht vorgeschlagen."
Diese Aussage des SV kann man, wenn man es wollte, als völligen Unsinn bezeichnen da immer eine Begründung von Nöten ist wenn keine MdE vorliegt.
(Sah ich immer als Teil der Tätigkeit meines Anwalts!)
Es sind und bleiben Rechtsanwälte für Sozialrecht und haben eine sehr große Bandbreite, dies muss man beachten wenn ein Rechtsanwalt tätig werden soll. Im Sozialrecht sind die Einkünfte für einen Fall nicht besonders hoch, was für einen fehlerhaften Harz IV - Bescheid auch okay ist.
Bei der Anerkennung einer BK sieht es schon anders aus, lange Verfahren und medizinischer Sachverstand trennt die Spreu vom Weizen was ich sogar nachvollziehen kann bezogen auf den zeitlichen Aufwand.
Dir wird nichts anderes übrig bleiben dich selbst zu schulen, Urteile, BK-Reporte und Konsensempfehlungen zu studieren um gegen die UK´s/BK´s entgegenzuhalten. Der erste und zweite Rechtszug im SG ist ohne Anwalt möglich und sogar Sinnvoll da das SG auch sieht, dass du es ernst meinst und selbst hinter deinen Schriftsätzen stehst.
Ich selbst habe im ersten Rechtszug meinen Anwalt gekündigt, allein weitergemacht und obsiegt, im zweitem Rechtszug (Berufung der UK) habe ich einen Anwalt für Strafrecht hinzugenommen und dieser gibt meine Schriftsätze dann ans Gericht weiter, dies funktioniert gerade bei juristischen Spitzfindigkeiten der UK sehr gut.
Der Aktuelle Erkenntnisstand wird vom Gutachter durch andere Gutachter gerechtfertigt - ist dann der geforderte Konsens???
Scheinbar bezieht sich der Gutachter auf wissenschaftliche Erkenntnisse, hier muss er schon die Quellen benennen.
Du solltest den Gutachter unbedingt Googlen im Zusammenhang mit folgenden Schlagworten: Berufsgenossenschaft, Unfallkasse, DGUV usw..
Es ist sehr anstrengend und nimmt viel Zeit und Kraft in Anspruch seine Rechte durchzusetzen da die BG´s/UK´s täglich nichts anderes tun als Versicherungsfälle juristisch niederzuschlagen.
VG Andi73