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Berufskrankheit... en

Forstwirt

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
27 Feb. 2020
Beiträge
388
Ein Hallo in die Runde,
ich habe mich heute angemeldet...
Zu meiner Person ich war bis 2011 Forstwirt, 27 Jahre lang.
Die letzten 10 Jahre hatte ich auch ein Nebengewerbe, angemeldet bei der BG zur Baumpflege ( nach einer Weiterbildung zum Fachagrarwirt Baumpflege..).

Meine Arbeitszeit 27 Jahre eine 40 Std-Woche und die letzten 10 Jahre ca.8 Std. nebenbei...

Zu den Berufskrankheiten
BK 2103 angezeigt durch den Arbeitsmediziner,
BK 2108/2110 durch D-Arzt 2017
BK 2109 durch D-Arzt 2017
BK 2112 durch D-Arzt 2017
BK 2104 durch betreiben von Bundesversicherungsamt 2019

der Weg ... 2011-2012 krankgeschrieben wegen rechter Hand STT-Arthrose
1. OP Denervierung
2. OP Teilversteifung - STT- Arthrodese

2013 Sturz auf das linke Knie, ( Patellafraktur) festgestellt Arthrose (Nebenbefund)
durch die mehr Belastung rechts, wurde auch Arthrose im rechten Knie festgestellt

2015 kamen Beschwerden der HWS dazu und die Erinnerung an die immer wiederkehrenden Beschwerden LWS Bandscheibenvorfall und Vorwölbung L5/S1 L4/L5 waren wieder "akut"...

Nach div. Besuchen bei Orthopäden war ich 2017 beim D-Arzt, der auch meine gesamte Krankengeschichte kannte und auch von der BK -Anzeige wußte...
Dieser D-Arzt schrieb die BK- Anzeigen...

Die Berfgenossenschaft begann Ihre Ermittlungen, schickte Fragebögen... und Pause!
die BK 2103 war die rechtskräftig geworden - ich hatte keinen Widerspruch eingelegt... wurde nach div. Telefonaten nach § 44 SGB X wieder aufgenommen.
die BK 2108 wurde ermittelt ... ?

Dez 2018 wurden die BK -Anzeigen BK 2103 und BK 2108 abgelehnt. Akteneinsicht gab es zu BK 2108 - die anderne BK -Akten lagen nicht vor ( waren noch nicht getrennt)...???

Die Stellungnahme TAD wurde im Feb. 2019 durchgeführt, kurzvorher wurde auch die Stellungnahme vom Arbeitgeber eingefordert - das Alles aber nach der Ablehnung der Berufskrankheiten BK 2103 und BK 2108!

Die Widersprüche wurde fristgerecht eingelegt, die Berechuungen des TAD angezweifelt, usw.

Jetzt hat das Sozialgericht einen Gutachter bestellt,
(die Begutachtung durch die BG fand nur in den BK'n: 1. ) BK 2103 im Jahr 2012 und 2.) BK 2104 im Jahr 2019 statt

Meine Frage: Kennt Ihr Fälle in denen mehrere Berufskrankheiten zusammengefasst wurden?
Wie wirkte sich das auf den Zusammenhang paarige Gelenke aus ( Hände, Knie, Ellenbogen (Epycondylitis beidseits)?

Mit freundlichen Grüßen

Der Forstwirt
 
Hallo Forstwirt,

ich kenne mich zwar nicht mit dem Thema Berufskrankheiten aus.

Aber, oben ist eine Suchfunktion.
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Wenn Du in das rechte Feld "Suche" das Stichwort "mehrere Berufskrankheiten" oder nur "Berufskrankheiten" eingibst, bekommst Du eine Auflistung aller Beiträge zu diesem Thema. Ist zwar etwas mühselig, aber wahrscheinlich erfolgversprechender, als hier auf eine Antwort zu warten, da sich nur ein kleiner Teil der User mit dem Thema Berufskrankheiten beschäftigt.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Forstwirt,
ich habe 13 Jahre gegen die BG wegen Berufskrankheit gekämpft. Stelle dich auf ein längeres Verfahren ein, die Bgs lehnen zuerst alles ab.
Suche einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Sozialrecht. Pass auf die empfohlenen Gutachter der Bgs auf, die, in meinen Fall sahen alles durch die Brille der Bgs. Lehne sie wenn möglich ab. Versuche so viel wie möglich Bks anerkannt zu bekommen, die Summe machts. z.B. bei mir wurde der Knieschaden an einen Bein, wegen der 20% MdE Hürde nicht anerkannt. Stelle Verzögerungsrügen gegen die Bgs und Gerichte aus, wo nur möglich.
Gebe keine nichtberufliche Schäden an. Lass dich durch ein negatives Urteil des SG nicht entmutigen. Bei mir wurde die Bk erst beim LSG anerkannt.
Du kannst gerne meine Beiträge im Forum lesen.
Grüßle Bettele
 
Hallo Forstwirt,
Jede Berufskrankheit wird einzeln beurteilt. Knieerkrankungen haben nichts mit den Händen zu tun.
Es gibt wenige Ausnahmen. So z. B die Bk 2108 und 2110 gehören zusammen. Gruß und Erfolg.
 
Hallo Slahan, hallo Bettele,

ich hatte gerade die Begutachtung in Wuppertal durch den Gutachter vom Gericht,...
ich muß erst abwarten, was da raus kommt.

Die Richterin hatt alle BK-Anzeigen in ein Gerichtsverfahren gepackt - zum Ärgernis meines RA, (ein Verfahren und nicht 6!)
Ich bin froh darüber, ich möchte eine Studie vm HVBG zu Schwerarbeit mit Schilderung von Verschleiß vortragen.
Darin wird die Veränderung der Füße, Leistenbruch, Wirbelsäule ud Obere Extremitäten geschildert... liegti alles bei mir vor.
 
Hallo Rekobär,

danke für den Hinweis, ,-)
ich habe die Schwerbehinderung schon erreicht, und glücklicherweise auch die Erwerbsminderungsrente (als Arbeitsmarktrente 3bis unter 6 Std. Arbeitsfähigkeit). War nicht einfach aber geschafft ... bei Bedarf teile ich den Weg dahin mit... ( es gibt bestimmt immer wieder Infos die nicht oft genug beschrieben werde

Danke für alle Info direkt an mich und hier im Forum ... es git mir immer wieder neue Denkansätze.
(ein derzeitiger RA gab mir mal den Tip sich einen "motivierteren" Anwalt zu suchen... )

Der Forstwirt
 
Geehrtes Forum,

ich habe bei meinem Arbeitgeber meine Patientenakte, des Verbandbuch und meine Virsorgekartei angefordert...

leider Unvollständig.... wie zu erwarten.
Es beginnt mit der fehlenden Betriebsnummer, der fehlenden Anschrift, meiner richtigen Berufsbezeichnung einem falschen Eintrittsdatum und geht weiter in eine unvollständige Vorsorgekartei...

Diese Daten (in der ArbmedVV beschrieben... ) möchte ich in meinem Klageverfahren zur Berufskrankheit mit vortragen
in der Hoffnung damit AUCH gegen die BG zu Punkten.

In den BK-Anzeigen ist durch die BG die Gefährdungsbeurteilung als vorliegend beschrieben... liegt aber in keiner Akte vor...

Der Forstwirt
 
Hallo Forstwirt,
Ja, du hast zwei Möglichkeiten 1) die Häufungsklage §56 SGG oder 2) Verbindungsklage §113 SGG.
L.G. Drago
 
Hallo Drago,
Danke, für die Info werde ich mir gern ansehen...
(ich habe schon eine Anzeige bei der Statsanwaltschaft gestellt wegen Körperverletzung, beruhend auf der ArbMedVV)
Deine angegeben Paragraphen habe ich noch nicht gelesen...

da bin ich vor dem Sozialgericht wohl auf dem richtigen Weg - die Richterin von sich aus alle Berufskrankheiten in einen Fall gepackt - zum Leitwesen vom RA, es gibt nur ein mal Prozesskosten...

LG der Forstwirt
 
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