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Berufskrankheit 2112 u 2102

Adhoc

Neues Mitglied
Registriert seit
12 Okt. 2015
Beiträge
2
Ein Hallo an alle Forumsnutzer,

ich bin neu hier und bin auch nicht sicher, ob ich hier richtig bin bzw ob mir jemand einen Rat geben kann!
Ich beschreibe einfach mal meinen Fall!
Ich bin seit 1975 als Fliesenleger tätig u nachdem ich über mehrere Jahre Probleme mit den Knien hatte, stellte ich 2009 den Antrag auf BK 2112 (Gonathrose), er nach langem Hin u Her und verschiedenen Gutachten 2014 vor dem Sozialgericht mit der Anerkennung der BK 2112 durch die Berufsgenossenschaft endete und ich mit MdE 20 % eine kleine Rente erhalte!

Bin derzeit noch immer als Fliesenleger tätig gewesen, aber seit Jahresanfang Arbeitsunfähig geschrieben, da nun die beiden Knie sich garnicht mehr erholen, was vorher noch etwas der Fall war!

Nun sind auch deutliche Verschlechterungen bei den Menisken zu verzeichnen und werde wohl zumindest am linken Knie den Außenmeniskus athroskopieren u evtl entfernen lassen müssen!
Der Innenmeniskus wurde schon 1991 entfernt!

Das Meniskusproblem wird auch im rechten Knie immer akuter und deshalb war meine Überlegung, ob ich nicht die BK 2102 (Meniskuserkrankung) beantragen sollte bzw macht das Sinn, oder wird sich das evtl gar nicht auswirken auf MdE usw?

Kursieren auch Berichte bzw weiß ich auch noch vom 1. Gutachten, dass die BK 2112 evtl ein konkurrierender Faktor für diese Erkrankung sein kann und dann nicht in Frage kommt!

Aber eigentlich habe ich doch nichts zu verlieren, auch wenn evtl die nächsten Wochen Gespräche mit der BG wegen einer evtl Umschulung usw stattfinden werden, da ich nun eine andere Tätigkeit brauche um mein Geld zu verdienen!

Antrag auf Teil-Erwerbsminderung ist auch gestellt, da ich auch noch andere gesundheitliche Probleme mit Herz-Kreislauf habe, die zu große Anstrengungen nicht mehr erlauben!
Vielleicht kann mir da jemand ein paar Tipps geben, wie vorzugehen wäre!

Vielen Dank schon mal in die Runde und hoffe auf viele Antworten!:)
 
Hallo Adhoc

An deiner Stelle einen Rechtsanwalt konsultieren, der sich mit Berufskrankheiten auskennt.
Übergewicht, ungeeignete Sportarten und deren gleichen werden gerne dazu hergenommen, um vom verschleiß durch die Berufliche Tätigkeit abzulenken.
Aber schaue doch mal nach, bei welchen Gewerken 2102 als Berufskrankheit anerkannt ist.


Mit freundlichen Grüßen
D.L.


Wehr kämpft kann verlieren, wehr nicht kämpft hat verloren
 
Hallo,
einen "richtigen bzw. passenden" Rechtsanwalt zu haben, ist immer gut.
Es kommt nicht auf den Beruf an um zur Anerkennung einer BK zu kommen, sondern immer um die tatsächlicher Belastungen, Exposition. Ein Fliesenleger bekommt nicht "automatisch" eine BK 2112 anerkannt. Viel Erfolg.
 
Hallo slahan
Es ist aber einfacher wenn eine Berufskrankheit schon einmal anerkannt worden ist.
Die Arbeitsbelastung wird von der BG Bau soweit heruntergeschraubt, das es in den seltensten Fällen zur Anerkennung reicht.
ich bin schon 13 Jahre mit den Herrschaften der BG Bau zugange, habe denen eine genaue Arbeitsplatzbeschreibung zukommen lassen wie großer Flaschenwagen mit Gas und Sauerstoff, Berg auf Berg ab zu schieben.
auch eine Gewichtstabelle mit den von mir zu verarbeiteten Arbeitsmaterialien, habe ich an die Herrschaften über sahnt.
Keine Reaktion.
Eine Werksbesichtigung, wurde auch schon mehrmals von mir vorgeschlagen.
Keine Reaktion.
Dan weiß man, wo man dran ist

Berufskrankheiten einfach im Internet recherchieren.
www. BK 2112.de oder jede andere.

Mit freundlichen Grüßen
D.L.

Wehr kämpft kann verlieren, wehr nicht kämpft hat verloren
 
Hallo Dirk,
danke für deinen Beitrag. Ich glaube jedoch, du liegst etwas falsch. "Eine" Berufskrankheit wurde in allen Fällen einmal anerkannt. Trotzdem muss jeder Fall individuell erhoben und beurteilt werden. Das ist Aufgabe der BG. Das läuft leider in vielen Fällen nicht so wie erforderlich. es kommt immer auf die konkrete Tätigkeit an und die ist nicht immer an der Berufsbezeichnung abzulesen.
Du führst an, dass du der BG deine Tätigkeiten beschrieben hast und nichts passiert ist. Deine Beschreibung mit den Gasflaschen und so geht aber in die Richtung einer 2108 (Wirbelsäule) und nicht auf die 2112 (Knie). Hast du im Forum schon etwas zu deiner Beurteilung gemailt? Würde mich (und sicherlich auch andere) interessieren.
Bis später. Gruß
 
Hallo Dirk, hallo Sahan ,
Danke für die Antworten!
Die BK 2112 (Gonathrose) wurde bei beiden Knien als BK anerkannt!Auch die BK 2102 (Meniskopathie) würde bei meinem Berufsbild anerkannt werden bzw die Voraussetzungen dafür wären da, die Frage ist aber, ob nicht evtl die Gonathrose mittlerweile dann als Konkurrierende Krankheit angesehen wird und damit gar keine Aussicht auf Anerkennung bestünde...
Vielleicht hat da jemand Ahnung bzw kann mir da noch Tipps geben?

LG
 
Hallo slahan
Nein zu meiner Beurteilung habe ich noch nichts gemailt , sollte ich eine Mail erhalten haben´, so bitte ich doch darum wie ich diese geöffnet bekomme, um auch direkt antworten zu können.
Außer in diesem Forum bin ich nirgendwo, registriert, nicht bei Fax bock und auch in keinem anderen Sozialen Netzwerk.
Einfach mitteilen wie ich an die Nachricht gelange, und es wird geantwortet.


Mit freundlichen Grüßen
D.L.


Wehr kämpft kann verlieren, wehr nicht kämpft hat verloren
 
BK 2102 und Bk 2112

Hallo an alle im Forum:)
ich habe Tischler gelernt und als Parkettleger viele Jahre gearbeitet.

Nach einem Arbeitsunfall 1968 wurde ich 1970 zum Fernsehtechniker umgeschult. Und meine Probleme in den Knieapparaten wurde wahrhaftig meiner Tätigkeit (10 Jahre) im Antennenbau und dem Verlegen von Kabel hinter den Fussleisten angelastet.

Nun müssten die Mediziner noch ihre Wertungen mit einer MdE deutlich machen. Die Sache läuft auch schon seit vielen Jahren. Weil es die Streitigkeiten gab welche BG zuständig ist also die BG Bau die BGHW oder die BG ETEM.

Nun hat das Gericht entschieden, die BG ETEM soll zuständig sein.


Mehr dazu auf meine Internetseite www.unfallmann.de unter dem Datum #11.09.2015 BK 2102 oder auch über Telefonat: 0421- 583097

MFG:)
Erich Neumann alias unfallmann
 
Hallo Erich,

mit der ETEM hast es auch nicht besser, als mit den anderen BG`en.
Die sind genau so geartet!
 
Ein Hallo an alle Forumsnutzer,

ich bin neu hier und bin auch nicht sicher, ob ich hier richtig bin bzw ob mir jemand einen Rat geben kann!
Ich beschreibe einfach mal meinen Fall!
Ich bin seit 1975 als Fliesenleger tätig u nachdem ich über mehrere Jahre Probleme mit den Knien hatte, stellte ich 2009 den Antrag auf BK 2112 (Gonathrose), er nach langem Hin u Her und verschiedenen Gutachten 2014 vor dem Sozialgericht mit der Anerkennung der BK 2112 durch die Berufsgenossenschaft endete und ich mit MdE 20 % eine kleine Rente erhalte!

Bin derzeit noch immer als Fliesenleger tätig gewesen, aber seit Jahresanfang Arbeitsunfähig geschrieben, da nun die beiden Knie sich garnicht mehr erholen, was vorher noch etwas der Fall war!

Nun sind auch deutliche Verschlechterungen bei den Menisken zu verzeichnen und werde wohl zumindest am linken Knie den Außenmeniskus athroskopieren u evtl entfernen lassen müssen!
Der Innenmeniskus wurde schon 1991 entfernt!

Das Meniskusproblem wird auch im rechten Knie immer akuter und deshalb war meine Überlegung, ob ich nicht die BK 2102 (Meniskuserkrankung) beantragen sollte bzw macht das Sinn, oder wird sich das evtl gar nicht auswirken auf MdE usw?

Kursieren auch Berichte bzw weiß ich auch noch vom 1. Gutachten, dass die BK 2112 evtl ein konkurrierender Faktor für diese Erkrankung sein kann und dann nicht in Frage kommt!

Aber eigentlich habe ich doch nichts zu verlieren, auch wenn evtl die nächsten Wochen Gespräche mit der BG wegen einer evtl Umschulung usw stattfinden werden, da ich nun eine andere Tätigkeit brauche um mein Geld zu verdienen!

Antrag auf Teil-Erwerbsminderung ist auch gestellt, da ich auch noch andere gesundheitliche Probleme mit Herz-Kreislauf habe, die zu große Anstrengungen nicht mehr erlauben!
Vielleicht kann mir da jemand ein paar Tipps geben, wie vorzugehen wäre!

Vielen Dank schon mal in die Runde und hoffe auf viele Antworten!:)
Hallo Adhok
hier ein auszug aus meinem Gutachten:
Dem muss man das "Merkblatt für die Ärztliche Untersuchung" der Universität Rostock entgegenhalten, wo es unter anderem im Absatz IV heist:
"Eine gleichzeitig mit der Meniskopathie vorliegende Arthropathie (Gonarthrose) spricht nicht gegen das vorliegen einer Berufskrankheit"
Zusammenfassend kann man, wie Dr.med.O.Schmitt in seiner Stellungnahme vom 24.08.2015, richtigerweise beschreibt, sagen, das zum Zeitpunkt des Expositionsendes eine Gonarthrose und einmedialer Meniskusschaden im Linken und im rechten Kniegelenk vorgelegen haben, die durch jahrelange berufliche Exposition entstanden ist.
 
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