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Berufskrankheit 2108 anerkannt.

harald456

Nutzer
Guten Tag,
eigentlich habe ich alles falsch gemacht, ich habe viel mit dem Sachbearbeiter telefoniert, habe die Vollmacht für die BG erlaubt, habe an einer BGSW teilgenommen. Neun Monate nach dem Antrag kam die Anerkennung. Bei einem Gutachter war ich nicht.
Nun zu meiner Frage an das Forum:
Bei mir wurde noch keine MDE bestimmt, soll ich warten bis ich in eine Reha geschickt werde, oder soll ich mich um ein Gutachten bemühen.
L.G. harald456
 
Hallo Harald,

soll ich warten bis ich in eine Reha geschickt werde

Warum sollte Dich die BG in eine Reha-Klinik schicken? Hast Du mal überlegt, dass dies auch nach hinten los gehen könnte. Es gibt noch keine MdE und die Reha-Kliniken wollen sich ja auch wegen weiterer Zuweisungen profilieren. Also, was wird wahrscheinlich im Entbrief stehen? :cool:
oder soll ich mich um ein Gutachten bemühen

Dies ist nicht Deine Aufgabe!

Schreibe Deine BG an fordere den MdE-Bescheid an.

Physiotherapie lässt Du Dir natürlich weiter durch Deinen D-Arzt verordnen.

Viele Grüße,

Kasandra
 
Hallo Kasandra,
welche MDE kann es bei diesem Befund geben, gibt es Vergleichswerte.




Befund:

Ventrospondylose der LWS. Regelhaftes dorsales Alignment ist in Höhe LWK 4.
Bilaterale hypertrophe Spondylarthrose in Höhe L4/5 mit kapsulärem Ödem und initialer Pseudolisthese. Dabei bilaterale rezessale diskoligamentäre Beengung/Tangierung der L5- Wurzeln.
In Höhe L5/S1 zeigt sich eine osteochondrale Höhenminderung mit Fett-isointensem Signal. Ventrale Diskusherniation. Rechtsbetont kaudal foraminale Diskushernie mit rechts foraminaler Beengung der L5-Wurzel. Links kaudal hernierender zystische Läsion ausgehend der Bandscheiben mit Beengung der linken S1-Nervenwurzel. __________________________________________________________

Beurteilung:

  1. Aktivierte hypertrophe Spondylarthrose L4/5 bds.. Pseudolisthesen Meyerding I in Höhe L4/5 mit bilateraler rezessaler Beengung der L5-Wurzel
  2. Links rezessal kaudal hernierender NPP L5/S1 mit Tangierung der linken S1- Nervenwurzel.
  3. Rechts foraminale periphere osteodiskale Tangierung der L5-Wurzel.
  4. Gering links aktiviertes ISG.

L.G. Harald
 
Hallo Harald,

auf diesem Gebiet bin ich kein Experte! Da müssen sich andere zu äußern.

Was ich nur wollte, Dich vor einer Reha - nicht vor den Dir zustehenden Therapien warnen.

Abschlussbericht der Reha:

Der Patient konnte seine Leistung xy steigern, seine Schmerzskala konnte von x auf y reduziert werden.
Schmerzmittelreduktion, nur noch 1 x tägl. Medikament xy.
Die Beweglichkeit wurde wieder erweitert. Der Patient läuft (z. B. beim Nordic Walking) schmerzfrei und problemlos x km.

Die krankengymnastischen Übungen sind ihm sehr gut bekommen - soll zuhause fortführen.

Insgesamt wurden die Rehaziele des Patienten und der Klinik erreicht.

Alles in allem - eine erfolgreiche Reha!!! -> Ergebnis: WOW, geheilt, es geht Dir gut.

So, dann hast Du den Salat.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo,

schau bitte mal in dieses Dokument. MdE - Werte wirst Du nur über Urteile finden. Einfach mal MdE BK 2108 Uerteile und dann lesen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Harald,

die BK ist anerkannt, jetzt geht es um Deine Rente. Entweder die BG entscheidet anahnd der Berichte aus der Krankenakte oder vielleicht doch noch mal zum Gutachter oder auch Gewerbearzt. Glaube aber eher das der Gutachter eingespart wird.

Bei der MdE geht es ja um die verbliebenen Einschränkungen. Heißt du kannst 20% bekommen oder 50% wenn du nur noch im Rolli weiterkommst.
Nach dem Befund sollten aber 20% drin sein, außer du bist voll beweglich und nimmst keine Schmerzmittel.

Mein Befund war ähnlich, nur über 3 Etagen der LWS im unteren Bereich.
Ausschlaggebend war für den Gutachter aber die Beweglichkeit. Und die hat er schon ab Wartebereich bzw. beim Betreten des Untersuchungsraums genaustens verfolgt, wie ich später im Gutachten lesen konnte.

Ich geb Dir 20%, vielleicht legt die BG noch was drauf :)

Gruß Tillis
 
Guten Tag,
mein Antrag auf MdE Rente wurde abgelehnt mit der Begründung:

Es liegen zwar noch gewisse Einschränkungen aufgrund der Erkrankungsfolgen vor, diese begründen jedoch derzeit keine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), welche zu einer Rente führen.
Grundlage unserer Entscheidung bilden die uns vorliegenden medizinischen Befunde.
Wir wünschen Ihnen eine baldige Genesung und alles Gute für Ihre Zukunft und verbleiben

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Unfallkasse Baden-Württemberg

Der Beratungsarzt der BG hat in einem Schreiben noch 20% MdE vorgeschlagen.

L.G. harald456
 
Hallo,

wenn der Beratungsarzt eine MdE von 20% vorschlägt, dann solltest Du zumindest einen Widerspruch überlegen und auch anschließend klagen.

Gruß von der Seenixe
 
Der Beratungsarzt der BG hat in einem Schreiben noch 20% MdE vorgeschlagen.
Hallo Harald,

erstaunlich, dann hat der med. Sachverständiger deutlich mehr in seinem Gutachten reingeschrieben.

So wie Seenixe beschreibt, Widerspruch (4 W Frist) und ggf. nach weiterer Ablehnung Klage einreichen.

Hast Du schon Deine Akte von der Unfallkasse angefordert?

Alles Gute und nicht kleinbei geben.
 
Hallo,
meine Akte habe ich nicht angefordert, ich habe über Meine UKBW den Schriftverkehr verfolgt. Daher habe ich das Schreiben das der Beratungsarzt der BG 20% auf 5 Jahre vorgeschlagen hat.
Seit längerer Zeit bin ich im VDK und werde einen Widerspruch einlegen.
L.G. harald456
 
Hallo Harald,

in Deiner BG akte könnte auch a bisserl mehr stehen, als das was Dir die UKBW geschickt hat.
Nochmals wurdest Du auch schon begutachtet?

Der VDK wird Dir ganz sicher helfen, sofern Du deren Mitarbeiter genügend unterstützt.
 
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