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Berufskrankheit 2103 / 2104

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,225
Ort
Bayrisch-Schwaben
Hallo,


wieder einmal versuche ich Informationen zu den BK 2103 / 2104 also Hand/Arm/Schulter zu finden.
Durch schlagende - vibrierende Maschinen verursacht, habe ich ständig Schmerzen an Handgelenk, Arm und in der Schulter.

Wer von Euch kann Hinweise geben zu diesen BK`s. Noch wichtiger wären mir
Hinweise und Daten zu folgenden Maschinentypen ab 1972:
Duss- Hilti Bohr-Meiselhammer, Presslufthammer, Straßennutfräsen

Herzlichen Dank schon mal vorab.
 
Hallo Oerni,

bitte doch mal die Hersteller Dir die techn. Datenblätter zur Verfügung zu stellen bzw. gehe mal auf die Homepages von Herstellern solcher Maschinen evtl. helfen Dir dort die techn. Spezifikationen weiter.

Viel Erfolg.

Kasandra
 
Hallo @oerni,
ich bin ja auch wegen BK noch unterwegs bei der BG, mehr auf die 2106
aber eben auch wegen Arbeiten mit den Maschinen. In der Hauptsache
wegen der alten DUSS Maschine die noch keine Bremsfunktion hatte.
Ich hatte mal bei HILTI eine Dokumentation gefunden in der beschrieben
wird das man das vibrieren gegenüber den älteren Maschinen gemindert hat.
Mehr ist im WEB nicht zu finden, die Frage ist ob sich die Hersteller in der
Sache äußern? Ich glaube das werden die unterlassen und nur das preisgeben
was arbeitsschutztechn. bekannt ist.
Wichtig für uns ist das die alten Maschinen noch existieren um den Beweis
erbringen zu können.

ondgi
 
Hallo oerni,

Du hast ja schon öfters in dieser Richtung geschrieben. Vorweg mal die Frage: Sind bei Dir schon Meldungen auf den Verdacht einer dieser Berufskrankheiten gemacht worden? Wenn ja, wer hat gemeldet?

Hast Du schon med. Befunde/Gutachten? Und wenn,was sagen die aus?

Von der BK 2104 ( http://arbmed.med.uni-rostock.de/bkvo/m2104.htm ) habe ich nicht viel Ahnung. Aber ich habe seit dem 12.02.2009 ein BK-2103-Verfahren am Laufen. ( http://arbmed.med.uni-rostock.de/bkvo/m2103.htm ) Bitte genau lesen!

Ein großer Unterschied ist schon mal, dass Du bei der BK 2104 die Arbeiten, die zu der Krankheit führten, aufgegeben haben mußt, oder es tun mußt, bevor du oder ein Arzt den BK-Verdacht an die BG meldet.

Wenn ich mich recht erinnere, bist Du Elektriker und hast viel mit vibrierenden oder schlagenden Werkzeugen gearbeitet. Ich weiß nicht ob es was bringt, Dir Informationen über die verschiedenen Maschinen zu besorgen. Ich weiß von meinen verschiedenen Druckluftmeißelhämmern, dass der TAD die entsprechenden Datenblätter und auch Auswertungen über die gesundheitlichen Auswirkungen zur Verfügung hatte.

Ich würde die Werkzeuge erst mal gar nicht so genau beschreiben. Wichtig ist, dass Du viel mit solchen Werkzeugen gearbeitet hast. Laut o.a. Merkblatt (zu BK 2103) mindestens 2 Jahre täglich mehrere Stunden. Wenn weniger Stunden, dann mehr Jahre!

Wenn die Expansionszeiten schon lange zurückliegen, mußt genau überlegen, was Du für Arbeiten und wie oft durchgeführt hast. Beispielsweise das Schlitze stemmen mit dem Meißelhammer. Und vor allem ähnliche Arbeiten. Der TAD bemüht gerne Werte von Vergleichsbetrieben.

Aber beantworte bitte erst mal die ersten Fragen, dann sehen wir weiter. Vielleicht können wir uns gegenseitig zumindest bei der BK 2103 unterstützen.

Grüße von
IngLag
 
Bk 2104

Hallo
Ich habe im Juli 2007 BK angemeldet, im August 07 war ich zur Untersuchung beim Radiologen, auf den Befundbericht hin, wurde die BK mit 20% rückwirkent ab 11.06.2007 anerkannt. Zurzeit läuft ein Antrag auf erhöhung, wird am 27.08.2009 entschieden. Ich brauchte überhaupt keine Maschinenwerte.
Gruss Wolfgang
 
Hallo,

wichtig ist erst mal, dass die med. Voraussetzungen erfüllt sind. Das heißt, dass an Händen, Handgelenk und Ellbogen für eine BK 2103 typische knöcherne Veränderungen vorliegen. Bei der Schulter ist es schon schwieriger. Der Orthopäde, der zur Zeit für mich das Gutachten dazu erstellt sagte, in seiner „Bibel für Berufskrankheiten“ (ein ganz dickes Buch) gäbe es keine Hinweise dafür, dass durch Arbeiten mit Druckluftwerkzeugen auch die Schulter geschädigt werden könnte. Was mich allerdings nicht ganz überzeugt, weil im Merkblatt das Schultereckgelenk auch beschrieben ist.

Wenn die med. Voraussetzungen erfüllt sind, werden die arbeitstechnischen Voraussetzungen geprüft. Einfach ist es, wenn man lange in einem Beruf gearbeitet hat, wo solche schädigenden Arbeiten typisch und üblich sind. Da wird seitens des TAD auf Erfahrungswerte durch Vergleichsbetriebe zurückgegriffen. Bei mir wurde erst gar nicht mehr geprüft, weil im Zuge des BK 2108-Verfahrens schon ausreichend Expositionszeiten durch das Schriftenhauen ermittelt wurden. Diese mußten dann auch übernommen werden.

Nicht so einfach ist es, wenn man in verschiedenen Berufen gearbeitet hat, wo typischerweise weniger solche Arbeiten anfallen. Was aber nicht ausschließt, dass es eine Eigenart des Betriebes war, trotzdem mit Druckluftwerkzeugen oder Ähnlichem zu arbeiten. Also Vorsicht wenn seitens der BG mit Erfahrungswerten aus Vergleichsbetrieben gerechnet wird!

Um die Expositionszeiten zu errechnen darf man nicht den Fehler machen, bspw. Einen halben Tag Arbeit mit dem Drucklufthammer mit 4 Stunden Expositionszeit gleichzusetzen. Zeiten, in denen der Hammer für Pausen abgesetzt wird, also nicht in Betrieb ist, werden evtl. nicht gerechnet. Vielleicht finde ich dazu Berechnungsgrundlagen, um sicher zu gehen.

Jetzt will ich aber mal abwarten, wie sich oerni zu dem bisher Geschriebenem äußert.

Grüße von
IngLag
 
Zuletzt bearbeitet:
Informationen

Hallo Zusammen,


erstmal herzlichen dank für Eure Meldungen.

Die BK Anzeigen wurden teilweise von mir selbst angezeigt, teilweise auch durch die BG im Rahmen Ihres Auftrages.

Ich habe z.b. mit der Fa. Baier Kontakt aufgenommen, leider liegen für den benötigten Zeitraum keine Daten zu Vibration vor.
Die Fa. Hilti bestätigt im Prinzip nur, dass was im Internet zu finden ist.

Die Schulter kann zu 5 % geschädigt werden, hierzu gibt es Literatur.

Meine Schulterbeschwerden gehen auch auf 3 Unfälle zurück, die aber lt. BG vollkommen ausgeheilt sein sollen.

Der TAD braucht angeblich für seine Ermittlungen nur 1 Stunde, was ich mir nicht vorstellen kann. Ich hatte Ihn nun gebeten,
mir vorab den Auswertungs- bzw Befragungsbogen zu senden.
Vergleichsbetriebe wird es nicht geben.

Ich werde Euch informieren.
 
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