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Berufskrankeit BK1103 Chrom und seine Verbindungen

Lottie

Neues Mitglied
Registriert seit
28 Apr. 2020
Beiträge
3
Hallo zusammen, ich habe ein Problem!
Erstmal eine kleine Chronik.
2014 Diagnose Kehlkopfkrebs.
03,2017 Info Krankenkasse wg. Berufstätigkeit.
06.2017 Präventiondienst BG Datenerhebung.
02.2018 Gutachten BG.
07.2018 Ergänzungsguachten BG.
Danach Ablehnungen und Einspruch, Gegendarstellungen.
03.2019 Sozialgericht.
2x Ablehnung seitens BG und immer ging es um das Thema Expositionhöhe.
Ich habe die Unterlagen von der BG über das Soziagericht erhalten , mit allen internen Schreiben.
In einem der internen Schreiben hat die BG intern entschieden, meine Berufserkrankung aufgrund des zweiten Gutachtens anzuerkennen, der Amtsärztliche Dienst lieferte die Prozentuale Einstufung 20-40% sollte noch über einen Gutachter ermittelt werden. Dann kam der Hammer, plötzlich poppt die aussage "Exposition "hoch.
Ich frage mich, ist das noch wichtig wenn doch die Unterlagen vom Gutachter alles klarstellen. Zumal die Anerkennung, das ich Chrome6 als Rauchgase und Staubbelastung ausgesetzt, war belegt ist. Das Problem ist, das in den 70ziger und 80 ziger keine Expositionsmessungen gemacht wurde, das ging erst in den 80zigern los. Da BK1103 ist eine offene BK, das heißt es gibt keine Grenzwerte sondern medizinisch vertretbare werte, sehr dehnbarer begriff.
Wie würdet ihr euch vorkommen, doch etwas veräppelt.
Hat jemand eine Idee, was man dagegen noch machen könnte.
Gruß Lottie
 
Hallo Lottie,

herzlich willkommen hier im Forum.

Zur Durchsetzung Deiner Ansprüche benötigst Du einen sehr erfahrenen Rechtsanwalt.

Veräppelung durch die gesetzliche UV und Sozialgerichte gibt es xxx-Berichte.
 
Danke, bin bei einer sozialen Institutionen, habe momentan ein schlechtes Gefühl, wird wohl alles abgelehnt.
Es kommt mir so vor, als wären die BG eine Riesige ABM.
 
Hallo Lottie,

welche Ärzte und Institutionen war an den Gutachten beteiligt?

Sehr wichtige Frage bei BK´s - denn die BG+en Unterhalten und Unterstützen so einiges....

Viele Grüße

Kasandra
 
HNO, Uniklinik Heidelberg, Mannheim, Marburg. VDK als mein "Anwalt"
 
Hallo Lottie,

naja, Deine Antwort ist nicht sehr aufschlussreich....

Ich verstehe es so dass Du in 3 Unikliniken im HNO-Bereich zur Begutachtung warst.

Wie war die Fragestellung explizit an die Gutachter? Haben die GA alle Fragen genau beantwortet?

Handelte es sich um persönliche Gutachten oder nach Aktenlage?

DGUV BK-Info BK 1103

Gab es bei dir sogn. Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsschutz? Hat der TAD ermittelt?

Hast Du Dich mal unter informiert:

BAuA - Startseite - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Viele Grüße

Kasandra
 
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