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Berufskrankeit 2112 und 4111

drago

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
21 Mai 2007
Beiträge
116
hallo

Medizinische Voraussetzungen für Anerkennung BK Nr 2112 und BK Nr4111
sind erfühlt.
Arbeittechnische Voraussetzungen sind aus zwei Gründen nicht erfühlt.
1. Arbeitgeber hatte meine Tätigkeit für BG nicht Korrekte Angabe gemacht und dann fehlen für mehrere Jahre Staubmessung am Arbeitsplatz wo sich ihre Plichten verletzt hatte.Wer hatte Tipp für mich und was kann ich gegen Arbeitgeber machen.
2. BG RCI Rechnet schon fünfmal und sion von 59 Jahre auf 91 Jahre gekommen.Was mich wütend macht ist das BG einfache Matematische Fehler machen und wenn Korrektur vorgenommen hatte bei nächste Rechnung taucht glöeiche Fehler wider. Ihr tipp ist gefragt.

Besten Dank im Voraus

mfg
DRAGO
 
Hallo lieber DRAGO,
hier geht einiges durcheinander.
Wenn Du Bergmann mit "kniendem" Abbau und viel Staub gewesen bist, träfen Deine BK's voll zu.
Wenn Du uns Deine Arbeit, die zu den beanspruchten BK's geführt haben, etwas ausführlicher schilderst, können wir uns fundierter äussern.
Dein 2. ist vollkommen unverständlich, bei welcher Rechnung und für welche Belastung macht die BG mathematische Fehler?
Hilf uns
Paro
 
Hallo Paro
ich war über 30 Jahre unter Tage Beschäftigt. Nach meine Tätigkeit ich habe über 20000 Tasusen stunde gearbeitet für Anerkennung BK Nr.2112. Meine Staub Belastung für 30 Jahre Tätigkeit beträgt ca 130 Jahre für Anerkennung BK Nr. 4111 braucht man 100 Jahre.Meine Problem ist das meine Arbeitgeber nicht meine Tatsächliche Tätigkeit an BG RCI geleitet hatte und BG RCI Glaubt mehr meine Arbeitgeber als mich und BG RCI Rechnecht sich alles niedrig so das Sie Verletzte Rente nicht leisten müssen.Meinje Frage ist wie kann ich meine Arbeitgeber zwingen das Sie meine Tatsächliche Tätigkeit an BG RCI weiter leitet oder was kann ich sonst machen.
mfg
drago
 
Hallo
Meine Sache kommt langsam Vorrang. Nur stehe ich da und weise nicht wie ich weiter vorgehen sollen. Ich habe Dr. Rechtsanwalt Fachanwalt für sozial Recht nur ich kann mich nicht auf ihm verlassen. Er hatte seine Honorare von Rechtsschutz kassiert das war seine Ziel aber tut sehr wenig. Folgendes ist passiert ich hatte eine Arbeitsunfall Sturz aus Große Hocher über 7m. Beruflicher Voraussetzungen für Berufskrankheit Nr. 2102 und 2112 sind erfüllt. Gerichtliche Auseinandersetzung ist so ausgegangen, die Schäden an beide Knie sind festgestellt nur Mangel medizinischer Unterlagen (weil BG wie die sagen die Akten sind nicht auffindbar) wurde die Berufung abgelehnt. Jetzt wo geht um Anerkennung die Berufskrankheiten was ich noch erwähnen soll die Gutachten nach 109 sind alle Positiv. Gerichtlicher Gutachter bestätigen die Schäden an beiden Knie nur die kommen jetzt zur Ergebnis dass Arbeitsunfall die Schade Verursacht hatte. Meine Frage.
Muss LSG von Amtswegen endgültig die wesentliche Ursache feststellen oder muss ich Feststellungsantrag stellen. Wie solle ich vorgehen und wie kann ich die Sache retten. Ich frohe mich für jeder Rat und Typ
[FONT=&quot]L.G. Drago [/FONT]
 
Hallo drago,
hier müssen der Unfall und die BK getrennt werden. Zur Anerkennung der BK 2112 sollten nach deinen Angaben die arbeitstechnischen Voraussetzungen erfüllt sein und zwar bereits bis vor deinem Unfall. Die medizinischen Voraussetzungen lagen ja bereits vor. Also lass die "Knie-Stunden" nochmals genau errechnen. Dann muss auch das LSG ran. (Welches LSG ist bei dir zuständig?).
Die 2112 sollte ähnlich "durchgehen". 100 Jahre oder ähnlich sind nicht erforderlich.
Gruß und viel Erfolg.
 
Hallo nach längerer Zeit
Ich brauche ihre Rat und Hilfe
Ich habe im kurze Zeit eine Verhandlung vor LSG Essen (am 7.10.2016 wenn eine Lust hatte kann gerne kommen). Aus vorläufige schreiben Konten sie endnehmen um was geht. Noch einmal kürz wo ist gegangen um Arbeitsunfallfolge das haben Sachverständige festgestellt das Arbeitsunfall keine Gesundheitlicher Schaden hinterlassen. Jetzt geht um Berufskrankheiten Nr. 2102 und 2112 jetzt kommen die Sachverständige zur Ergebnis das an rechte Knie der Arbeitsunfall Ursache ist. Schaden an rechte Knie vordere Kreubandriss, Meniskusschaden innenmeniskus total zermürbt verbraucht brauch und schwere Gonarthrose IV Grade. Hier habe ich Frage.
Welche Möglichkeit habe ich und wie ich mich verhalten soll. Ich möchte noch mitteilen ich habe zwei Gutachten auf §109 SGG gemacht und sind beide positiv für mich und die Gutachter sind Meinung das die Beruflicher Einwirkung die Schaden Verursacht hatte.
Gerichtlicher Gutachter wie ich schon geschrieben habe Schaden an rechte Knie die Ursache Arbeitsunfall genannt und am linke Knie sagen sie das Knorpel Schade an linke Knie die Meniskusschaden Verursacht hatte. Jetzt suche ich ob ich irgendwo finden kann das Knorpel die Meniskus verursachen kann aber habe ich nicht gefunden. Überall kann man Lessen das Meniskusläsion die Knorpelschaden verursacht kann aber nicht umgekehrt. Menisken sind Stoßdämpfer und die Schützt Knochen von Arthrose und Knorpelschade. Irgendwelche Verletzung an Knoche oder am Knorpel hat nicht gegeben oder nachgewiesen.
Kent jemand irgendwelche Literatur, Urteil oder Leitlinie das man da über was Läsen kann. Ich wäre sehr Dankbar für jeder Rat und Typ.
L. G. Drago
 
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