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Berufshilfe

Nikoledeon

Nutzer
Registriert seit
14 Dez. 2007
Beiträge
1
Ich bekam von der Berufsgenossenschaft eine Berufshilfe bewilligt in Form einer Qualifikationsmaßnahme mit dem Ziel der Übernahme in den Betrieb.Nach Beendigung der Maßnahme wurde ich nicht in den Betrieb übernommen. Bin nun arbeitslos. Kann ich einen erneuten Antrag auf Berufshilfe stellen?
 
Hallo Nikoledeon,
Herzlcich Willkommen hier im Forum. Worin liegen die Ursachen für die Nict-Übernahme
Hast Du eine Ausbildung gewählt, die nur ein einer einzigen Firma möglich ist?
Wie sieht es mit weiteren Bewerbungen aus

Wegen der Berufshilfe solltest Du eigentlich keinen weiteren Anspruch haben, allerdings spielen dabei noch mehrere Faktoren eine Rolle.

Gruß von der Seenixe
 
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