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Berufsgenossenschaft als Träger der Unfallversicherung hat seine Aufsichtspflicht verletzt, wie vorgehen?

Karl54

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
30 Aug. 2019
Beiträge
513
Hallo,
Ich wurde nie von meiner Firma zu einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung geschickt. Die BG hat dieses bei ihrer Aufsichtspflicht versäumt dieses zu kontrollieren und zu ahnden. Auch die Firma hat eben einen Verstoß gegen ihre Fürsorgepflicht und Präventionspflicht verstoßen, sowie gegen den Arbeitsschutz und der Unfallverhütungsvorschrift.
Nun habe ich einige Anzeigen bei der Berufsgenossenschaften zu laufen und die BG streitet alles ab und möchte diese Anzeigen nicht anerkennen bzw. erst gar nicht mehr ermitteln.
Es gibt von der ehem. Betriebsärztin der Firma eine schriftliche Bestätigung das es überhaupt keine Krankenakte gibt und ich nie untersucht wurde durch die ehem. Betriebsärztin.
Auch die BG will von der ganzen Sache nichts wissen und das sie die Aufsichtspflicht nicht verletzt hat. Alle Anzeigen sind jetzt vor dem SG im Klageverfahren. Und die BG hält weiterhin fest, das ich keine Berufskrankheit habe.
Was kann ich jetzt machen?
Hat die BG die Aufsichtspflicht das zu kontrollieren bei Ihren Mitgliedern, sprich den Firmen? Kann ich gegen die BG und dem Arbeitgeber/Firma rechtlich vorgehen, das beide die Pflichten verletzt haben?

Gruß Karl
 
Nun habe ich einige Anzeigen bei der Berufsgenossenschaften zu laufen und die BG streitet alles ab und möchte diese Anzeigen nicht anerkennen bzw. erst gar nicht mehr ermitteln.

Hallo Karl,

wo und bei wem hast Du die Anzeigen gestellt? Bei der Polizei mit Hinweis auf Körperverletzung, damit die Staatsanwaltschaft ermittelt?

Viele Grüße,

Kasandra
 
wo und bei wem hast Du die Anzeigen gestellt?
Hallo Kasandra,

da hast Du was verkehrt verstanden bzw. gelesen, oder ich habe mich etwas verkehrt ausgedrückt.
Das sind Anzeigen zur Anerkennung einer Berufskrankheit bei der BG, sprich Anerkennungsverfahren. Und die BG hat einige Anerkennungsverfahren erst gar nicht weiterermittelt im Feststellungsverfahren. In einigen BK´s hat einfach die Sachbearbeitung die Verfahren nicht anerkannt, ohne erst den TAD/PD einzuschalten. In anderen Verfahren wurde das zum Beratungsarzt geschickt, dort wurden auch nicht alle Akten übermittelt. In einem Verfahren wurde ein Gutachten beauftragt und das Gutachten, wurde vom unabhängigen Gutachten mit einem MdE 20 % eingestuft. Das Gutachten wäre noch höher ausgefallen, aber die BG hat einfach die noch geforderten Unterlagen der empfohlenden Untersuchungen an den Gutachter nicht weitergeleitet. Danach hat die BG bzw. der TAD/PD solange rumgerührt und gerechnet, das auf einmal die technischen Voraussetzungen nicht mehr gepasst haben und die BK wurde abgelehnt.
Auch hat die BG wahrscheinlich bei der Betriebsbesichtigung sich die Gefährdungsunterlagen nicht geben lassen bzw. dort Einblick genommen. Auch nicht die anderen Unterlagen zeigen lassen, ob der Arbeitsschutz etc. eigehalten wurde und ob die Firma ihre Mitarbeit*innen zu arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung geschickt wurde.
Es gibt keine Protokolle in meinen Akten, ob da die BG was getan hat in dieser Richtung. Bei Anfrage bei der BG bekommt man keine Auskunft, ob die in dieser Richtung was getan haben bzw. der TAD. Auch von der Firma bekomme ich keine Auskunft, ob es da Unterlagen gibt, sprich Gefährdungsbeurteilung oder Unterlagen wo dokumentiert wurde, ob Mitarbeit*innen zu diesen Vorsorgeuntersuchungen geschickt wurden oder das Angeboten wurde. Es muss ja irgendwo dokumentiert sein, welche Vorsorgeuntersuchungen Pflichtuntersuchungen sind und welche Angebotsuntersuchungen sind.

Gruß Karl
 
Lieber @Karl54,

es gibt weitere Informationsmöglichkeiten z.B. die baua, sie hat eigene Webseiten: https://www.baua.de/DE/Home/Home_node.html

Gefährdungsbeurteilungen wurden erst seit ca.2016 verlangt. Hier gibt es dazu ausführliche Informationen:https://www.baua.de/DE/Themen/Arbei....html?nn=ed6ed782-f3af-41e7-8633-ec8fdc364882

Ist denn der Betrieb überhaupt von der BG kontrolliert worden, es gibt auch noch weitere Behörden, wie die Gewerbeaufsicht. Es kommt sicherlich auch auf die Branche an, wann Kontrolleure kommen.

Gruß KS 1973
 
st denn der Betrieb überhaupt von der BG kontrolliert worden, es gibt auch noch weitere Behörden, wie die Gewerbeaufsicht. Es kommt sicherlich auch auf die Branche an, wann Kontrolleure kommen.
Hallo @KS1973,

das kann ich nicht einmal sagen, ob der Betrieb von der BGHM kontrolliert wurde. Da habe ich keinen Einblick und auch keine Informationen. Ich weiß, ehrlich gesagt nichts. Ob da überhaupt mal eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wurde, durch den ehem. Geschäftsführer, oder vom ehem. externen beauftragten SiFa. Und ob es da überhaupt Messungen gab, entzieht sich meiner Kenntnis. Darüber wurde stillschweigen gewahrt un das wurde dazumal behandelt wie ein Staatsgeheimnis.
Jetzt stehe ich da und habe nichts in der Hand. Es gibt in der Firma/Betrieb keinen Betriebsrat, rein Garnichts. Auf anfragen meinerseits, wird alles geblockt und man gibt mir auch keinen Einblick in die Unterlagen, wenn überhaupt welche vorhanden sind.
Ich habe nur die ärztliche Bescheinigung von der ehem. Betriebsärztin, wo sie Bescheinigt, das ich nie zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung war, das bei ihr keine Krankenakte existiert. Auch hat die Firma in einem Formular für die BGHM , was sie ausfüllen mussten, bei der Ermittlung des TAD, dort angekreuzt, das es nie eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung von mir gab.
Eigentlich ist das ja schon ein Zugeständnis, das die Firma zugibt, das am mich nie zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung geschickt hat.

Gruß Karl
 
Ergänzend noch dazu.

Irgendwo muss ja auch was stehen, was die BGHM bzw. der TAD dort machen muss. Eigentlich hat ja die BG bzw. der TAD dort die Hoheit die Firmen(Mitglieder) zu kontrollieren, ob der Arbeitsschutz, die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt wurden bzw. angeboten wurden. Und auch Aufzeichnungen, wann und wo und welche Mitarbeiter*innen zu diesen Untersuchungen geschickt wurden etc. Auch ob Gefährdungsbeurteilungen vorliegen usw.

Irgendwo muss das ja gesetzlich geregelt sein, was die BG/TAD dort für Kontroll- und Überwachungspflichten haben.

Nun, wenn es da was gibt, dann kann ich der Firma und der BG was vor den Bug schießen, und sagen ihr habt die Kontrollpflicht nicht wahrgenommen, sowie die Prävention.

Gruß Karl
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Karl,
ich hatte dir schon einmal meine Sichtweise dazu geschrieben.
Ich glaube, du hast einen falschen Gedankengang.
Wenn die BG immer Vorort gewesen wäre und du auch regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung geladen wärst, hättest du nach deinen Zeilen,
auch keine Berufskrankheit.
Das ist aber nicht so.
Berufskrankheiten kannst du immer bekommen, mit oder auch ohne Vorsorge.
Allgemeine Messungen oder ähnliches haben keine Bedeutung für dich. Arbeitsplatzbeurteilungen zu 95% ebenfalls nicht.
Bei einer BK geht es immer um deine spezielle Exposition.
Es spielt keine Rolle was deine Kollegen gemacht haben oder was die Firma gemacht oder auch nicht gemacht hat.
Du musst deine Belastungen deutlich machen und (leider) auch beweisen.
Am besten durch Zeugen und glaubwürdige Darstellung.
Trotzdem viel Erfolg.
 
es müssten Audits geführt worden sein seitens der BG bei Deinem Unternehmen:
Hallo Kasandra,

ja das ist das Problem, mit den Audits. Da habe ich keinen Einblick und auch keine Kenntnisse, ob da Audits seitens der BG bzw. TAD mit der Firma geführt worden. Das wurde immer wie ein Staatsgeheimnis gehandelt. Wenn sich die BG bzw. der TAD dazumal bei der Firma angemeldet hatten, mussten wir immer die Produktionshalle aufräumen und alles so herrichten das es den Arbeitsschutz entsprach. Was nach der Besichtigung mit den Führungspersonen/Vorgesetzten beredet wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Wir waren ja nur Produktionsarbeiter/-angestellte und da wurden wir nicht informiert, was da gelaufen ist.

Gruß Karl
 
Hallo slahan,

ja Du hast recht.
Ich habe genug Berechnungen und auch eine Arbeitsplatzbeschreibung von der Firma, die mal der ehem. Geschäftsführer ausgefüllt hat. Dort wurden höhere Gewichte angegeben, als die jetzigen Vorgesetzten. Ist eben blöd bei mir, das in der Zeit wo ich ausgeschieden bin durch die Erkrankung, das inzwischen sich vieles geändert hat, in der Firma. Die erste Firma ging 2009 Pleite und die jetzige Wurde aus der alten Firmenmasse herausgekauft mit Man und Maus. Die Produktionslinie blieb alles so es war. Die ehem. Vorgesetzten gibt es nicht mehr und die neuen urteilen über mich obwohl sie mich nicht kennen. Und auch nicht was und wie ich vor dem Ausscheiden gearbeitet habe. Auch es gibt keine ehem. Arbeitskollegen, die sind alle in Rente und wollen mit der Firma nichts mehr zu tun haben. Ein Zeuge den ich angegeben, hat von seinem Arbeitsplatz berichtet und berichtet was er auf den Baustellen gemacht hat. Er konnte aber nicht so groß berichten, was ich getan habe usw.
Aber die BG hat diese Aussage als Vergleich herangezogen und das mit meiner Tätigkeit gleich gesetzt.
Aber eine gewisse Rolle spielt trotzdem die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung, weil die BG jetzt darauf im Klageverfahren beim SG baut.

Das was ich alles an Beweise vorgetragen habe bzw. die RA müsste Eigentlich reichen. Nun muss das SG entscheiden, wie es weiterläuft.

Gruß Karl
 
Lieber@Karl54,
die Betriebsärztin muss sich die Arbeitsplätze der Mitarbeiter, die sie arbeitsmedizinisch betreut, auch in gesetzlich festgelegten Abständen, anschauen. Sie hat auch ihre Verantwortung und muss entsprechende Protokolle führen.
Wenn eine Firma in die Insolvenz geht, dann müssen doch die Akten eingelagert werden.
Herzliche Grüße,
KS 1973
 
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