Hallo,
Ich wurde nie von meiner Firma zu einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung geschickt. Die BG hat dieses bei ihrer Aufsichtspflicht versäumt dieses zu kontrollieren und zu ahnden. Auch die Firma hat eben einen Verstoß gegen ihre Fürsorgepflicht und Präventionspflicht verstoßen, sowie gegen den Arbeitsschutz und der Unfallverhütungsvorschrift.
Nun habe ich einige Anzeigen bei der Berufsgenossenschaften zu laufen und die BG streitet alles ab und möchte diese Anzeigen nicht anerkennen bzw. erst gar nicht mehr ermitteln.
Es gibt von der ehem. Betriebsärztin der Firma eine schriftliche Bestätigung das es überhaupt keine Krankenakte gibt und ich nie untersucht wurde durch die ehem. Betriebsärztin.
Auch die BG will von der ganzen Sache nichts wissen und das sie die Aufsichtspflicht nicht verletzt hat. Alle Anzeigen sind jetzt vor dem SG im Klageverfahren. Und die BG hält weiterhin fest, das ich keine Berufskrankheit habe.
Was kann ich jetzt machen?
Hat die BG die Aufsichtspflicht das zu kontrollieren bei Ihren Mitgliedern, sprich den Firmen? Kann ich gegen die BG und dem Arbeitgeber/Firma rechtlich vorgehen, das beide die Pflichten verletzt haben?
Gruß Karl
Ich wurde nie von meiner Firma zu einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung geschickt. Die BG hat dieses bei ihrer Aufsichtspflicht versäumt dieses zu kontrollieren und zu ahnden. Auch die Firma hat eben einen Verstoß gegen ihre Fürsorgepflicht und Präventionspflicht verstoßen, sowie gegen den Arbeitsschutz und der Unfallverhütungsvorschrift.
Nun habe ich einige Anzeigen bei der Berufsgenossenschaften zu laufen und die BG streitet alles ab und möchte diese Anzeigen nicht anerkennen bzw. erst gar nicht mehr ermitteln.
Es gibt von der ehem. Betriebsärztin der Firma eine schriftliche Bestätigung das es überhaupt keine Krankenakte gibt und ich nie untersucht wurde durch die ehem. Betriebsärztin.
Auch die BG will von der ganzen Sache nichts wissen und das sie die Aufsichtspflicht nicht verletzt hat. Alle Anzeigen sind jetzt vor dem SG im Klageverfahren. Und die BG hält weiterhin fest, das ich keine Berufskrankheit habe.
Was kann ich jetzt machen?
Hat die BG die Aufsichtspflicht das zu kontrollieren bei Ihren Mitgliedern, sprich den Firmen? Kann ich gegen die BG und dem Arbeitgeber/Firma rechtlich vorgehen, das beide die Pflichten verletzt haben?
Gruß Karl