• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Berufserkrankung nach 6 Jahren von der BGW abgelehnt, was nun ?

Hattheimer

Nutzer
Registriert seit
24 Apr. 2008
Beiträge
1
Hallo, wer kann helfen :) ?
Nach sage und schreibe 6 Jahren und 2 Monaten habe ich den Bescheid der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege in der Hand mit der Ablehnung der Anerkennung einer Berufserkrankung. :(
Das Gutachten geht nur von einer Verursachungswahrscheinlichkeit von 10-15% aus; erforderlich mindestens 33%. :mad:So ein Gutachten war wohl schwierig zu erstellen. :cool: Ich erwäge nun eine Klage vor dem Sozialgericht wozu ich zunächst nicht unbedingt einen Anwalt einschalten möchte.
Zunächst nur um die Monatsfrist zu wahren; später dann mit hoffentlich guten Argumenten.
Daher meine Fragen an Euch :confused::

1.) Gibt es eures Wissens eine gesetzlich vorgeschrieben Mindest-Frist für ein BG-Feststellungsverfahren ?
2.) Was kostet so eine Klage vor dem Sozialgericht?

Vielen Dank im voraus !
 
Hallo Hattheimer,

also jetzt wirds schwierig willt du ne leistungsklage oder eine reine feststellungsklage einbringen ,da ist ein großer unterschied.
Wurde von dir bei der BG ein Widerspruch gegen den Bescheid erhoben?


Auf jedenfall mußt du zur Fristwahrung binner 4 wochenfrist Klage erheben, und wie willst du das mit einer feststellungsklage durchsetzen hast du bereits gegengutachten zur hand?
Die klage kannste auch selbst betreiben, aber vorher alles gut lesen, und fristen einhalten, den Klageantrag etc.kannste später nachreichen,nur die 4 wochenfrist die steht.


hier gehts doch dem anschein nach darum ,das du ein Gerichtlich bestelltes Gutachten möchtest, sehe ich das richtig?
Dazu hier info mit hinweise


http://www.ra-buechner.de/schwerpunkte/US91-Klage-Rentenversicherung.php

http://diesozialgerichtsbarkeit.de/homepage.html

vg natascha
bin selbst ohne anwalt beim AG 200 Seitzen davon 32 Klageschriftsatz nebst Beweisen vorgetragen. AG setzte daraufhin den Haupttermin aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Hattheimer,
das wichtigste ist, dass Du innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegst.
Das kann formlos sein, aber schau mal in die Musterbriefe.
Die Begründung kannst Du nachreichen, wenn Du Dich schlau gemacht hast.
Das ganze wird dann von einem "Widerspruchsausschuss" Deiner BG beschieden. Ist er ablehnend, kannst Du wieder in 4 Wochen Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen, Du kannst auch die Klage im Sozialgericht zur "Niederschrift" erklären, da hilft man Dir dann bei der Abfassung.
Kosten fallen nicht an, es sei denn Du beauftragst einen Anwalt. DGB, VdK und etliche andere Organisationen bieten ihren Mitgliedern kostenlosen Rechtsbeistand.
Um was für ein Berufskrankheit handelt es sich denn?
 
Zuletzt bearbeitet:
Top