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Berufserkrankung/AU - was darf der Arbeitgeber wissen

alpfl

Nutzer
Registriert seit
15 Juli 2007
Beiträge
54
Hallo heute erreichte mich ein Brief meines Arbeitgebers mit folgenden Fragen zu meiner Erkrankung:

- ich solle die vorraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit mitteilen
sowie
- der Arbeitgeber würde Auskunft benötigen wie weit das Verfahren zur Feststellung einer Berufskrankheit bereits fortgeschritten ist

Welche Auskünfte muss ich dem Arbeitgeber bezüglich meiner Erkrankung die wohl auf die berufliche Tätigkeit zurückzuführen ist, beantworten.

Vielen Dank im Vorraus.
 
Hallo alpfl
du mußt deinem arbeitgeber keine diagnosen mitteilen, allerdings sind deine angaben zu deiner berufserkankung sehr mager,um daraus ein weiters prozedere mitzuteilen. Selbst der Betriebsarzt darf hierzu kein mitteilungen an den AG herausgeben.
Wie lange man krank ist spielt zunächst eine untergeordnete rolle,verletztengeld bzw übergangsgeld wurde das von dir bei der BG beantragt, das formular muss ohnehin der AG unterschreiben.

Und beachte die BG sowie die KK tauschen sich ohnehin mit dem AG hinter deinem rücken aus.
Merken tut man das wenn eine einladung zum MDK erfolgt,die dann meistens auf betreiben des AG erfolgt.

vg natascha
 
Ich habe eine Hauterkranung bekommen die zurück auf die meine Tätigkeit zuführen ist. Seit einigen Monaten bin ich deswegen AU geschrieben vom Facharzt.

Was muss ich dem AG beantworten bzgl des Briefes ? Welches Recht hat er zu erfahren? Den der AG weiss ja das ich die Hauterkrankung durch den Beruf habe und das über die BG läuft.
Ich selbst weiss ja nicht wielange das sich hinziehen wird mit der Erkrankung und wie die BG entscheidet ,deshalb erscheint mir die Frage vom AG wie weit die Dauer der AU ist für nicht beantwortbar.

Was meint ihr dazu, wie sollte ich mich verhalten?
 
Hallo alpfl,

ich würde meinem AG (aus Höflichkeit) nur mitteilen, dass Du keine Angaben machen kannst, denn Du bist kein Arzt.
Zu dem Rest würde ich mich nicht äußern!

MfG.

Pit
 
Hallo alpfl,

Was PIT13 mitteilt,ist soweit richtig. Nur ich vermute mal du bist AU und beziehst Krankengeld,und du wirst nicht von einem D-Arzt behandelt, ist das soweit richtig?
Wer kommt zur zeit für die Heilbehandlung auf,und wurde von der KK bereits erstattungsansprüche bei deinen AG bzw BG geltend gemacht.
Bitte lese die den §11 SGB 5 Abs 5 durch, und frage schriftlich bei der KK nach ob erstattungsansprüche seitens der KK erhoben wurde.
Eine ganz wichtige frage wird sein.
1. wie lange wird lt, ärztlicher schätzung bzw vermutung die krankheit bestehen.
2. kannst du mit der hautkrankheit überhaupt deine tätigkeit wieder aufnehmen. siehe beispiel mehlallergie oder Allergie der Haarkünstler welche alle umschulen mußten.
3.Wie lange steht dir noch Krangengeld bis zur Aussteuerung zu.
4. das BGliche verfahren kann sich sehr lange hinziehen bis da eine entscheidung auftut, eine Begutachtung steht ja auch noch aus, und das kann dauern.
Bitte klär ab ob die Heilbehandlung als BGliche behandlung erfolgt, wenn nicht, liegt vieles im argen.
vg natascha





hier zunächst die rechtliche Grundlagen zur allg.Sachlage

http://209.85.135.104/search?q=cach...kheitsbedingt+machen&hl=de&ct=clnk&cd=9&gl=de
 
Meine Antwort in dem Rückbrief an die AG lautet, dass ich soweit noch keine Angaben zur Dauer der AU machen kann, da mir noch keine weiteren Ergebnisse vorliegen.
 
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