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berufsbedingte Lärmschwerhörigkeit

ploieel

Nutzer
Registriert seit
26 Apr. 2008
Beiträge
1
Hallo alle hier;
ich habe folgendes Problem und erhoffe mir von Euch einige weiterhelfende Informationen:

Ich hatte im August 2001 einen Unfall (Lärmtrauma mit anschließendem Tinnitus auf beiden Ohren). Die BG hat diesen anerkannt und damals umfangreiche Leistungen bezahlt ( u. A. Reisekosten und eine hyperbare Sauerstoff-Behandlung).

Aktuell habe ich den Eindruck, dass sich mein Resthörvermögen seit 2001 bis heute weiter vermindert hat und war deshalb vor einigen Tagen bei einem Hörgeräteakustiker. Er hat ein Audiogramm geschrieben und lärmbedingte Hörschäden festgestellt (vor allem im Hochtonbereich). Er empfahl mir deshalb Hörgeräte zu tragen, weil ich bei der Verständlichkeit von Sprache teilweise doch erhebliche Probleme habe.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Da diese Hörgeräte sehr kostenintensiv sind: besteht die Möglichkeit, dass eventuell die Berufsgenossenschaft einen größeren Teil der anfallenden Kosten übernimmt, als das die Krankenkasse tun würde?

Viele Grüße
und vielen Dank für jede Antwort.
 
Hallo,
warst du seit 2001 regelmässig in der Behandlung wegen diese Beschwerde?
 
Bei anerkannter Berufslärmschwerhörigkeit bezahlt die BG die Hörgeräte.
Je nach deine Art der Hörminderung und deinen Lebensumständen bezahlt der Kostenträger ggf. neben den Hörgeräten auch Zusatzgeräte wie Klingel,Telefon und Bewegungssender mit Lichtsignal oder einen Lichtwecker.Unter bestimmten Vorraussetzungen beteiligt sich die Agentur für die Arbeit, so wie Intergrationsamt und DRV.
 
Hallo ploieel,
die BG bezahlt dir selbstverständlich ein Hörgerät bei med.notwendigkeit.

Wichtig dabei ist das du das beste auf den markt für dich beantragst, heilmittel müssen schon aus Präventionsgründen dem stand der technik sowie gut und teuer sein.

Also bitte beantrage , nach ärztlicher Feststellung das erforderliche Hörgerät, Rechtsgrundlagen findest du hier und anderen urteilen zu modernen Hörgeräten .

Für die BG hört sich dass so an! und deinem begehren hat sie nachzukommen.
Hörgerät: Anspruch in der gesetzlichen Unfallversicherung über Festbeträge hinaus
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz  
Az.: L 3 U 73/06  
Urteil vom 29.08.2006  
Vorinstanz: Sozialgericht Koblenz, Az.: S 1 U 220/05, Urteil vom 21.02.2006  


Um die gesellschaftlich relevanten Funktionen in seinem Musikverein weiter ausüben zu können, bedarf der Kläger der von ihm begehrten Hörgeräteversorgung. Sie ist das allein geeignete Mittel.



vg natascha

http://lexetius.com/2004,3367

http://www.streifler.de/gesetzliche...rgeraete-ueber-festbetraege-hinaus-_2275.html
 
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Lärmschwerhörigkeit

Hallo zusammen
Kann wir vieleicht hier jemand weiter helfen. Mein HNO Arzt hat einen Antrag auf Lärmschwerhörigkeit gestellt da ich sehr schlecht höre und tinnitus in beiden Ohren habe war Sprenbeauftragter untertage .Habe heute von der BG meinen Bescheid bekommen wo steht Ihre Lärmschwerhörigkeit ist eine Berufserkrankung aber eine mde gibt es nicht .Habe bis jetzt wohl noch nicht das Gutachten bekommen .Verstehe nicht das die sagen es ist zwar eine berufskrankheit aber ansonsten gibt es nichts ? Muss dazu sagen bekomme schon 20 mde von einem Arbeitsunfall für Kaputte Schulter kann das damit zusammen hängen? Kann man jetzt Hörgeräte von der bg bekommen?
Bin für jede Antwort dankbar!
Gruß Kalle
 
Hallo Kalle.

im ersten Schritt lege Widerspruch gegen den Bescheid ein (Hinweis, Begründung folgt). Du hast 4 Wochen Zeit.

Dann fordere das GA in Kopie an. Ohne dieses kannst Du den Widerspruch im 2. Schritt nicht begründen.

Erst wenn Du das GA hast, wirst Du klarer sehen. Dann weißt Du, welche MdE der Gutachter vorgeschlagen hat und kannst dieses als Basis nehmen.

Weiterhin musst Du das GA prüfen, ob alles korrekt wiedergegeben wurde, oder ob das GA Fehler enthält.

Wenn die Schwerhörigkeit von der BG anerkannt ist, dann kannst Du Dir auch die Verordnung für das / die Hörgeräte über die BG holen. In diesem Fall bist Du dann auch zuzahlungsbefreit.

Viele Grüße

Kasandra
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Kassandra
Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort ,werde das Ga morgen bei der BG anforden dann mal schauen was drin steht soweit ich das dann verstehe und sofort Einspruch erheben.
Danke und noch einen schönen Abend Kalle:)
 
Hallo dark-bad-bike
Folge zur erdt was Kassandra gescgrieben hatte dann sammeln weitere Beweise wie z.b.s vod Medzinische Untersuchungen was du machst jede zwei Jahre.Schaue sie sich Audiogramme ob schon bei Untersuchungen Schwerhörikeit festgestellt ist.Dann schaue sie sich ob deine Lärmexposition stimmt.Für Durchsetzung deine Rechte musst du Kämpfen gegen BG RCI wei die lehnen alles ab.
G.Drago
 
Hallo Drago
Danke für deine Antwort habe den VDK eingeschaltet die legen jetzt erstmal einspruch ein und dan mal schauen was das Gutachten sagt schwerhörig bin ich ja schon seid langem bekomme jetzt für beide Ohren Hörgeräte laut BG hätte der Gutachter unter 10 MBE geschrieben ...ich war jahrelang im Bergbau tätig als Sprengbeaufragter .Aber bevor die was zahlen muss man anscheinend TAUB sein es seiden wir müssen was zahlen..:mad:
Vielen Dank
Kalle
 
Nien, ich glaube, das kriegst du durch. Du musst halt nur nicht lockerlassen und zig mal Widerspruch einlegen. Die versuchen systematisch erstmal alle abzuwimmeln, so ist das leider. Aber es gibt auch Gesetze die dir da helfen. In dem Sinne: Nicht lockerlassen!
 
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