• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Berufliche Auswirkungen durch Motorradunfall 2010

Hallo in die Runde,

wie ich im vorangegangenen Beitrag bereits schrieb, ist im Protokoll der Verhandlung von Ende Januar von einer Verlesung eines Ergänzungsgutachten der Unfallchirurgie die Rede.

Bis Heute habe ich trotz Anfrage kein Gutachten erhalten, was aber sein kann, das es ein Ergänzungsgutachten der Berufskunde gibt, das mir ebenfalls nicht bekannt ist.
Sollte es dieses Berufskunde Gutachten geben, handelt es sich hierbei meiner Meinung nach um eine Rechtswidrigkeit.
Denn gefordert wurde bei der vorangegangenen Verhandlung ein Ergänzungsgutachten der Unfallchirurgie.

ich weiß von keiner Verlesung eines Gutachtens
(Ergänzung), und auch nach Anfrage wurde mir bis Heute noch kein Gutachten übermittelt.

Möglicherweise hat bereits jemand ähnliche Erfahrungen gemacht!

Grüsse

Hrc4Life
 
Zuletzt bearbeitet:
Grüß Euch alle!

Hier gerate ich an eine Grenze - nämlich die: Hrc4Life braucht Hilfe im Bereich des Österreichischen Rechtes. Liebe Freunde aus dem schönen Austria, bitte meldet Euch, weil ich da schnell am Ende meines Lateines bin. Isländisch kann ich ja und Deutsch, heißt es, auch, aber wer von Euch kann auf österreichischem Fachgebiet helfen?

ISLÄNDER
 
Hallo User,

habe ja in diesem Beitrag bereits einige gute Tips bekommen, doch die Umsetzung ist oft nicht ganz einfach.

Trotzdem habe ich weitere Fragen in diesem Thema, die möglicherweise jemand beantworten kann.

Im laufenden Verfahren geht es ja darum, ob ich in den letzten Jahren oder auch heute aufgrund meiner Unfallfolgen meinen damaligen Beruf noch ausüben konnte/kann?
Im Prinzip ist es festgestellt, das das nicht mehr zumutbar ist, wobei noch zu berücksichtigen ist,
das es da Schäden gibt die nicht dem Unfall zugeordnet wurden und damit bestritten werden, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit Folgen des Unfalles sind. (es reichen aber schon die bestätigten Unfallfolgen um den Beruf nicht mehr ausüben zu können)

Nun ist die Sache bis jetzt relativ eindeutig, und auch der Zeitraum und die Höhe des Verdienstausfalles liegt zugrunde.

Jetzt besteht aber die Gefahr, das aufgrund von mutmaßlichen Taten von einigen Beteiligten im
erwähnten Prozess, das Verfahren zur Gänze verloren wird. (Mit Recht hat das so wie in vielen Fällen nichts mehr zu tun)

Wie würde das dann im gegebenen Fall für eventl. weitere Forderungen aussehen?
Würde meine damalige berufliche Tätigkeit mit einem relativ gutem Lohnniveu bedeutungslos werden?
Es könnte auch mit der Zeit durch den Umstand das sich an den Berinträchtigungen etwas verschlechtert (was ich nicht hoffe) meine Leistungsfähigkeit wiederum herabgesetzt werden!

Zur weiteren Erklärung, ich habe es mit viel Glück und dem Verschweigen von einem Teil meiner Einschränkungen geschafft wieder Arbeit zu bekommen, bin aber mit dem Lohn mehr als 30% unter dem damaligen.
Sollte ich in naher Zukunft auch hier scheitern wird die Situation nochmal erschwert, Arbeitssuche wiederum schwerer, und wahrscheinlich auch nochmal Lohnsprung nach unten.

Hier nochmal meine Frage, wenn das Verfahren jetzt verloren wird, wird mein damaliges Lohnniveu
für den weiteren Verlauf dann komplett bedeutungslos?

Grüße

Hrc4Life
 
Hallo Hrc4Life ,

Du schreibst unter der Rubrik "Verkehrsunfall mit Personenschaden". Daher muss ich davon ausgehen, dass die HPV Dein Gegner ist.

Was hast Du über Deinen RA in Rechnung gestellt?

- Haushaltsführungsschaden
- Verdienstausfall
- Krankengeld inkl. Abgaben in die DR usw.?
- Kosten für Therapien?
- Klage zur Kostenübernahme einer Umschulung, wobei ich Umschulung nicht leiden mag, weil dies sind nur reduzierte Sachen, ich bin für Ausbildung usw. mit IHK oder HWK Abschluss! Umschulungen sind inhaltlich sehr seicht und in meinen Augen eine sehr schwammige Nummer ohne wirkliche Perspektive, primär ein anerkannter Abschluss und "verars-... Nummer" der Teilnehmer" um diese in Sicherheit zu wiegen und vor Gerichten darzustellen: Wir haben ja alles getan das UO für den Arbeitsmarkt vorzubereiten und zu vermitteln!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kassandra,

es geht um einen Unfall mit Fremdverschulden und gehen die gegnerische Versicherung.

Haushalltsführungsschaden ist nicht geklagt, weil das noch einigermaßen machbar ist.
Kosten für Therapien usw. sind ebenfalls nicht geklagt, denn die Aufwendungen diesbezüglich drehen sich um die Wirbelsäule (besonders HWS)
und diese Verletzungen werden ja eindrucksvoll bestritten.
Geklagt ist ein Verdienstausfall den ich nach einer Kündigung für einen doch relativ langen Zeitraum hatte, und eben gleich einen Antrag auf berufliche Reha stellte, und diese Reha ein langer Weg war und zu keiner Ausbildung führte.
Nach dieser Reha dauerte die Arbeitssuche auch noch sehr lange.

Grüße

Hrc4Life
 
Hallo Hrc4Life ,

Reha heißt ja nicht Umschulung / Ausbildung.

In der Rechtssprache bezeichnet Rehabilitierung das Wiederherstellen der verletzten Ehre einer Person und die Wiedereinsetzung in frühere Rechte.

Sprich Dich primär erstma in deinen letzten Gesundheitszustand zu bringen.

Der Begriff der Rehabilitation für die langfristige Nachsorge nach schweren Erkrankungen oder Verletzungen bzw. Operationen sowie die Betreuung und Förderung von chronisch Kranken oder Körperbehinderten ist seit dem Mittelalter nachweisbar.[4] Eine neuzeitliche Definition der Rehabilitation findet sich im Technical Report 668/1981 der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Dort heißt es: „Rehabilitation umfasst den koordinierten Einsatz medizinischer, sozialer, beruflicher, pädagogischer und technischer Maßnahmen sowie Einflussnahmen auf das physische und soziale Umfeld zur Funktionsverbesserung zum Erreichen einer größtmöglichen Eigenaktivität zur weitestgehenden Partizipation in allen Lebensbereichen, damit der Betroffene in seiner Lebensgestaltung so frei wie möglich wird.“[5] Ab 2016 gilt ein neues Rahmenkonzept zur Reha-Nachsorge in der gesetzlichen Rentenversicherung. "Insgesamt ist ein aktives Vorgehen der Reha-Einrichtungen bei der Vorbereitung der Reha-Nachsorge notwendig."[6] Im Anschluss an eine stationäre oder ganztägig ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation kann eine Rehabilitationsnachsorge in Betracht kommen. Diese soll den eingetretenen Rehabilitationserfolg festigen.[7] Seit 2017 gibt es die Möglichkeit einer Tele-Reha-Nachsorge.[8] Im Reha-Bericht 2018 teilte die Deutsche Rentenversicherung mit, dass zunehmend Tele-Reha-Nachsorge angeboten wird. Damit die Qualität solcher Angebote gewährleistet ist, wurden entsprechende Anforderungen an die Tele-Reha-Nachsorge formuliert.[9]

Sprich: Du musst differzenieren! Insbesondere in der Brücke zum Zivilrecht!!!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kassandra,

der Begriff lautet berufliche Reha!
Bei meinen Verletzungen wird sich kaum eine Besserung abzeichnen, im Gegenteil kann nicht
ausgeschlossen werden, das sich da etwas verschlechtert.
Ich mache lediglich für die Wirbelsäule etwas, in der Hoffnung das sich hier mein Beschwerdebild verbessert.
Mein Zustand vor dem Unfall war so, das ich keinerlei körperliche Schäden hatte, ein Sportlerherz hatte (aus dem radiologischen Befund)
meiner Meinung nach relativ fit und belastbar war.
Das interessiert so wie vieles andere keinen.

Es handelt sich um eine berufliche Reha, wo es darum geht eine Ausbildung zu finden die von den
körperlichen Einschränkungen möglich wäre und dann auch ein Arbeitsplatz gefunden werden sollte.
In dieser Maßnahme wurden mir aber einige Ausbildungswünsche von der Arbeitsmedizin nicht genehmigt, sodaß mich ein Umschulungsberuf folglich nicht mehr interessierte.

Im wesentlichen geht es darum, das ich meinem zum Unfallzeitpunkt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann, und somit deutlich kürzer treten muß
mit Lohneinbußen.

Grüße

Hrc4Life
 
Hallo Hrc4Life,

Im wesentlichen geht es darum, das ich meinem zum Unfallzeitpunkt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann, und somit deutlich kürzer treten muß
mit Lohneinbußen.

Genau dies musst Du bei der HPV einklagen (zivilrechtlich), Verdienstausfall inkl. Sozialabgaben!

Zzgl. Schmerzensgeld, Haushaltsführungschaden, Übernahme von Therapien und Medikamenten usw. natürlich!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

diese Klage gibt es seit 2017. Jedoch ist kein Haushaltsführungsschaden geklagt,
weil dies derzeit nicht nötig ist. Für Therapien und Medikamente ist auch nichts in
der Klage enthalten, da sich diese Punkte grossteils um die HWS bzw. betreffend des
ganzen Rückens (Wirbelsäule) drehen, und jede Kausalität bestritten wird.
In der Klage sind zwar die Diagnosen der HWS angesprochen, doch bis heute nicht
als Unfallkausal anerkannt.
Weiteres Schmerzensgeld ist zwar geklagt, doch durch einen Gutachter Unfallchirurgie
ausgeschlossen worden.

Der Hauptpunkt der Klage besteht natürlich aus Verdienstausfall, und genau darauf bezieht
sich meine eigentliche Frage.
Wird dieses Prozess nun verloren, wie sieht es dann mit einen eventl. weiteren Verlauf aus.
Den Beruf den ich damals ausgeübt hatte, kann ich aufgrund der Verletzungen nicht mehr
ausüben, und muß somit auch für die nächsten Jahre wenn ich mein derzeitiges Dienstverhältnis
halten kann, sicher Netto 700-800 Euro darunter verdienen, als ich heute im letzten Beruf vor dem
Unfall verdient hätte.

Grüsse

Hrc4Life
 
Hallo Hrc4Life,

warum ist die Klage so "eng" gefasst?

Jedoch ist kein Haushaltsführungsschaden geklagt,
weil dies derzeit nicht nötig ist.

Du schreibst: Derzeit nicht nötig - was ist ggf. in der Zukunft?

Für Therapien und Medikamente ist auch nichts in
der Klage enthalten, da sich diese Punkte grossteils um die HWS bzw. betreffend des
ganzen Rückens (Wirbelsäule) drehen, und jede Kausalität bestritten wird.

Auch wenn die Kausalität bestritten wird, gerade da klagt man doch auch FÜR DIE KAUSALITÄT!!!

Ist doch auch ganz klar, dass Du wenn Du dies als unfallabhängig ansiehst, z. B. Fahrtkosten zur Physiotherapie, Zuzahlungen f. Verordnungen etc. ebenfalls haben möchtest.

Und dann nicht nur Verdienstausfall - auch ggf. Entgeltsteigerungen durch Tarifverträge, div. Zulagen oder was auch immer.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

das die Kosten für Therapien usw. geklagt hätten sollen obwohl der Zusammenhang der HWS Schäden bestritten wird, da wirst Du Recht haben.
Das hätte im laufenden Verfahren jedoch dazu geführt, das die Klagssumme um diese Beträge höher gewesen wäre, und dadurch das der Zusammenhang vom Gericht nicht anerkannt wird,
die Forderungen um diesen Teil gekürzt werden.

Genauso läuft es beim Punkt mit weiterem Schmerzensgeld, hier wurde ein Betrag gefordert,
wird aber zur Gänze zurückgewiesen, somit wird dadurch die Klagssumme wiederum um diesen
Teil gekürzt.

Also die eventl. anerkannte Höhe der Forderungen kann somit schon ca. 35% unterhalb der Klagssumme liegen.

Grüße

Hrc4Life
 
Hallo,

ich möchte hier mal wieder öffentlich berichten, wie der Stand der Dinge ist.

Nach Unfall 2010 gibt es ja seit 2017 ein Anschlussverfahren gegen die gegnerische
Versicherung.
Geklagt wurde weiteres Schmerzensgeld, die Verletzung an der Halswirbelsäule und ein Verdienstausfall.
Verdienstausfall darum, da ich genau 3 Jahre nach Unfall gekündigt wurde, und ich folgend einen Antrag auf berufliche Reha stellte. Die Zeitraum in der die Reha stattfand war ein sehr langer, und danach auch noch ein schwieriger Weg Arbeit zu finden.
Berufliche Reha führte zu keiner Ausbildung.

Ganz wichtig und von Bedeutung war für mich, das festgestellt wird ob ich meinen damaligen Beruf noch ausüben könne, und das dürfte durch die PVA und auch das berufskundliche Gutachten im laufenden Verfahren belegt sein, das ich aufgrund der Unfallfolgen deutlich kürzer treten muss.

Weiteres Schmerzensgeld und auch die Verletzung der HWS (dazu kommen starke Beschwerden im ganzen Rückenbereich) wurden im Verfahren abgewiesen.
Letztlich wurde demnach der Verdienstausfall ausgelegt als Vergleich anerkannt. (Eigentliche Verdienstausfall war doch etwas höher)

Die Frist bis zur Rechtskraft war mit 20.07.2020!
Ich habe aber gleich nach der Verhandlung vor ca.
3 Wochen gefordert, das ich sobald als möglich das
Verhandlungsprotokoll zugestellt haben möchte.
Dieses Protokoll habe ich nach mehrmaligen Nachfragen nicht einmal bis zum 20.07.2020 erhalten. (Immer wieder behauptete man, es sei noch nicht ausgefertigt)

Nun habe ich angemerkt, das ich ohne den Inhalt des Verhandlungsprotokolles zu kennen den Vergleich nicht rechtskräftig werden lasse und somit
dieser Vergleich widerrufen wird.

Zur weiteren Info, dieser Vergleich sollte sich lediglich um das Verfahren seit 2017 drehen, und somit auch nur den geklagten Verdienstausfall begleichen.

Vielleicht hat ja jemand eine Ahnung, ob es sein darf, das man einem Kläger bis zur Rechtskraft des Vergleiches ein Verhandlungsprotokoll nicht zugäng
macht. (Für mich nicht nachvollziehbar)

Grüße

Hrc4Life
 
Top