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Berufliche Auswirkungen durch Motorradunfall 2010

Hrc4Life

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
23 Aug. 2016
Beiträge
305
Ort
Nähe Wien
Hallo liebe Forumsmitglieder!

Mein fremdverschuldeter Unfall war 2010 und der Beruf den ich damals ausübte, gehört mit Sicherheit zu den Berufen welche schwere körperliche Arbeit erfordern.
Dazu war mein damaliges Lohnniveu auch deutlich über Jenem eines Durchschnittsverdieners.

Nun waren meine damaligen Verletzungen im rechten Unterschenkel bzw. Sprunggelenk und in der linken Hüfte. Beides sind bleibende Schäden in einem gewissen Ausmaß.

Beim damaligen Heilungsverlauf ging es relativ gut voran, wusste aber auch nicht wie weit ich komme, und ich ging aber nach 7 Monaten im Krankenstand wieder zurück an die Arbeitsstelle. Vorerst mit deutlich leichteren Tätigkeiten als gewohnt und ziemlich genau ein Jahr nach Unfall ging ich wieder den gewohnten Tätigkeiten nach.

Ich möchte jetzt gar nicht so präzise zurückdenken welch schwerer Weg es dorthin war, und das alles deutlich anstrengender war und man dadurch in vielen Bereichen schneller an seine Grenzen
gekommen ist.

Drei Jahre nach dem Unfall kam dann die Kündigung, und somit war ich das erste mal arbeitslos. Demnach stellte ich zum ersten mal die Frage, ob es für mich zumutbar ist, in
diesem Berufsumfeld weiter zu arbeiten?
Es gab Untersuchungen, eine berufliche Rehabilitation wurde genehmigt. An dieser beruflichen Reha nahm ich auch teil.
In dieser Reha wurde aber keine Ausbildung gefunden welche mir von Arbeitsmedizinischer Seite genehmigt worden wäre, und auch für mich akzeptabel
gewesen wäre. D.H. einige Ausbildungen die mir entsprachen wurden von der Arbeitsmedizin nicht genehmigt, und jene Ausbildungen die mir vorgeschlagen wurden,
haben mir nicht zugesagt.
Eine dieser Ausbildungen wäre z.B. Betriebslogistik gewesen. Hätte ich diese Ausbildung demnach auch gemacht, wären das etwa 2 Jahre gewesen, ein Abschluss wäre dann auch vorhanden gewesen, doch ist es fraglich wie lange es gedauert hätte dann noch einen Job in der Betriebslogistik zu finden.

Gut, es waren dann schon etwa 2 Jahre nach Kündigung vergangen, in denen es betreffend beruflicher Reha zu keiner Ausbildung kam. Hier muß ich noch festhalten, das ich nie einen Antrag auf Berufsunfähigkeit gestellt habe, da das zum einen nicht mein Ziel war berufsunfähig zu sein, und zum anderen hätte ich mit Sicherheit keine Berufsunfähigkeitspension
bekommen.

Nach diesen langen erfolglosen Weg, musste ich mich auf die Arbeitssuche begeben, und
natürlich berücksichtigen, das die Tätigkeit für mich auch machbar ist. Diese Arbeitssuche erforderte wieder einen langen
mühsamen Weg.
Meiner Meinung nach habe ich schlussendlich mit Glück eine Beschäftigung gefunden, wo ich aber im Bewerbungsverfahren einiges verschwiegen bzw. heruntergespielt habe.
Diese Tätigkeit liegt nun auch vom Lohnniveu
entscheidend unter meinen damaligen Verdienst.

Jetzt kommt eigentlich der entscheidende Punkt in meinem Beitrag.
Ich habe vor einigen Jahren gegen die gegnerische Versicherung ein Verfahren wegen Verdienstausfall in Bezug auf mieine damalige berufliche Situation begonnen.
Seit der Kündigung habe ich aufgrund der beruflichen Rega und der Arbeitslosigkeit einen sehr hohen monatlichen Verdienstausfall..

Es gibt jetzt ein berufskundliches Gutachten das besagt, das ich schon nach meinen Unfall 2010 meinen damaligen Beruf nicht mehr ausüben hätte können, und natürlich auch jetzt neun Jahre nach dem Unfall
nicht mehr in diesem Bereich arbeiten kann.
Und dazu kann es auch sein, das ich im Servicebereich wo ich momentan bin schon
in einem Grenzbereich bin, wo ich vielleicht schon aufgeben müßte oder in geraumer Zeit
wieder nach einer leichteren Tätigkeit sehen muß.

Mein Anwalt meint nun immer, ich müsse beweisen können, das ich die Kündigung aufgrund des Unfalles erhalten habe.
Und es sieht für mich so aus, das er damit meint, wenn ich nicht beweisen kann das die Kündigung aufgrund des damaligen Unfalles erfolgt ist, sind meine Ansprüche auf Verdienstentfall gegenstandslos und daher vom Gericht abzuweisen.

Jetzt ist meine konkrete Frage, das ich durch den Unfall 2010 heute meinen Beruf nicht mehr ausüben kann, mittlerweile nach langer Arbeitslosigkeit eine Anstellung im Servicebereich habe bei der der Verdienst schon deutlich darunter liegt und es noch sein kann, das ich in nächster Zeit einen erneuten beruflichen Umstieg anstreben muß, wie demnach mein damaliger Verdienst
zu werten ist.
Kann mir nicht vorstellen, das dadurch der Beruf den ich nicht mehr ausüben kann bedeutungslos wird,

Für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar!

Grüsse

Hrc4Life
 
Hallo,
die Frage ist dabei dann immer, ob es einen Verursacher , der auch haftbar gemacht werden kann, gibt. Wenn also eine Haftpflichtversicherung der Gegner ist, muß dieser soetwas entschädigen. Bei einem Arbeitsunfall ist es die Rente, die es für die MdE gibt. Bei Abfindung des Schadens ist eine nachträgliche Entschädigung für entgagnegen Verdienst sicher nicht einforderbar.
Nach den Jahren sollte Dir Dein Arbeitgeber, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen, gerne auch bestätigen, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen der Minderung der Leistungsfähigkeit nach dem Unfall erfolgte bzw. dass er keine andere EInsatzmöglichkeit mehr gehabt hätte. Sprich doch einfach mal dort vor.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,
die Frage ist dabei dann immer, ob es einen Verursacher , der auch haftbar gemacht werden kann, gibt. Wenn also eine Haftpflichtversicherung der Gegner ist, muß dieser soetwas entschädigen. Bei einem Arbeitsunfall ist es die Rente, die es für die MdE gibt. Bei Abfindung des Schadens ist eine nachträgliche Entschädigung für entgagnegen Verdienst sicher nicht einforderbar.
Nach den Jahren sollte Dir Dein Arbeitgeber, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen, gerne auch bestätigen, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen der Minderung der Leistungsfähigkeit nach dem Unfall erfolgte bzw. dass er keine andere EInsatzmöglichkeit mehr gehabt hätte. Sprich doch einfach mal dort vor.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

es gibt eine Haftpflichtversicherung die auch schon
einige Jahre nach dem Unfall geklagt werden musste. Mit Arbeitsunfall und dergleichen habe ich nichts zu tun.
Das die Versicherung dafür haftbar ist wenn ich den Beruf nicht mehr ausüben kann und demnach einen deutlichen Verdienstentgang hinnehmen muß ist mir auch klar.
Hätte ja auch sein können, das ich so Mitte 2013 gesagt hätte, das ich mich nicht mehr in der Lage sehe meinen Beruf weiterhin auszuüben.
Wenn ich dann von selbst aus gegangen wäre, und ich Abklären hätte lassen was ich noch machen kann und was nicht, dann hätte das möglicherweise einen ähnlichen Verlauf genommen.

Bezogen auf meine jetzige Situation habe ich sicher
600 € pro Monat weniger als im Beruf den ich vor und auch nach dem Unfall hatte.
Um das geht es aber im derzeitigen Verfahren gar nicht, sondern das Verfahren läuft schon mehr als 2 Jahre und da war ich noch arbeitslos und hatte eben einen massiver Verdienstausfall von mehr als
€ 1000 monatlich.

Beim Dienstgeber vorsprechen ist etwas schwierig, da es ein relativ großes Unternehmen mit sehr vielen Ebenen ist. Über jeden Vorgesetzten sind da noch mehrere Vorgesetzte darüber.
Es gab auch bei der Kündigung damals kein direktes Gespräch wo Gründe angegeben wurden.
Man Sprach zwar einige Punkte wie, schlechtere Leistung dazu schlechtere Qualität (nach Unfall) an,
aber ob man das ernst nehmen kann ist fraglich.

Grüsse

Hrc4Life
 
Hallo,

gerade wenn ich das so lese, würde ich als erstes den Betriebsrat/Personalrat kontaktieren. Erstens waren sie in jedem Fall involviert und meist wissen die den besten Ansprechpartner für die Erklärung des Arbeitgebers.
Ob 1000 oder 600 Euro. Gerade dafür gibt es doch aber die Haftpflicht und vergesse den Rentenschaden nicht. Überlege, wieviel Geld dort weniger eingezahlt wurde.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,

ja, einen Betriebsrat gibt es dort und vielleicht werde ich diesbezüglich was versuchen. Der Anwalt
hat damals angeführt das er sich damit beschäftigen wird.
Das ist mir bewusst., das das monatlich viel Geld ist, das war für mich schon immer ein Thema welche Abstriche bzw. Ausfälle ich wegen des Unfalles hinnehmen musste bzw. noch muß.

Wenn ich zwischen erster und zweiter Verhandlung nicht den Anwalt gefragt hätte was nun mit einem
Berufskundlichen Gutachten sei, hätte es das gar nicht gegeben und das Verfahren wäre schön nach der zweiten Verhandlung aus gewesen.
Genauso wie ich vorab dem Anwslt gesagt habe,
das ich mir vorstellen könnte, das Die mit einem
Vergleich kommen und das für mich sicher nicht in
Frage kommen werde.
Tatsächlich kam vom Gericht „Normalerweise vergleicht man sich an dieser Stelle“ und da habe ich gesehen, das das der gegnerische Anwalt schon wusste das Sie mir mit ein paar Euro gar nicht kommen brauchen.

Grüsse

Hrc4Life
 
Hallo,

kleines Update zum laufenden Verfahren.

Vor einigen Wochen kam es zu einer weiteren Verhandlung, in der es hauptsächlich um einen
Verdienstausfall geht.
Mein Anwalt meinte im vornherein, das es mit dieser Verhandlung wahrscheinlich aus sein würde.

Konkret geht es im Verfahren darum, das ich nach dem Unfall 2010 sehrwohl nach einem 7 monatigen
Krankenstand wieder im alten Beruf weiter gearbeitet habe, jedoch ziemlich genau 3 Jahre nach dem Unfall gekündigt wurde und somit hatte ich dann kaum eine andere Wahl einen Antrag auf berufliche Reha zu stellen.
Diese Reha zog sich aber sehr in die Länge, und auch wurde mir keine Ausbildung die ich machen wollte genehmigt.
Später ging es dann auf Arbeitssuche, wobei es zu beachten gab, das schwere körperliche Arbeiten und noch weitere Faktoren zu berücksichtigen sind.
In dieser relativ langen Zeit hatte ich gegenüber meines letzten Verdienstes einen sehr hohen Lohnausfall.
Ein berufskundliches Gutachten besagt nun, das ich aufgrund der damaligen Verletzungen, (linke Hüfte und rechtes Sprunggelenk) schon nach demUnfall 2010 meinen Beruf nicht mehr ausüben an behahätte können. Natürlich auch nicht nach der Kündigung von 2013.
Nun kam es im Verfahren von der Gegenseite dazu, das man behauptet, das ich schon auf Grund meiner Schäden an der Halswirbelsäule meinen Beruf nicht mehr ausüben könne.
Die Gegenseite fordert nun ein Ergänzungsgutachten auf dem Gebiet der Unfallchirurgie. Ist mir aber nicht ganz klar, was dieses Ergänzungsgutachten im Endeffekt beschreiben soll.

Zur kurzen Erklärung, ich bin beim Unfall 2010 mit ca. 75kmh unterwegs gewesen, und mit dem Helm
irgendwo aufgeschlagen, so das dieser auch brach.
Habe keine Erinnerung daran und wurde vom Notarzt sediert.
Meine Halswirbelsäule wurde damals nicht gezielt untersucht, habe aber einige Deckplattenbrüche und Abnützungen an einigen Bandscheiben.

Die Probleme der HWS passen absolut zum Unfallereignis, nur wird es bis heute so beschrieben, das es unmöglich vom Unfall kommt.

Das Gericht antwortete dem gegnerischen Anwalt in Bezug auf das gewünschte Ergänzungsgutachten zwar mit den Worten, warum das jetzt erst so spät
kommt, und man habe eigentlich damit gerechnet das es heute zu einem Vergleich kommt.
Weiters hat das Gericht das berufskundliche Gutachten angesprochen, das anscheinend eindeutig bestätigt, das der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
Dies kann aber aus meiner Sicht auch nur gespielt sein, das es für mich den Anschein erweckt die Sache ernst zu nehmen.
Auch mein Anwalt sagte, das Gericht sei auf meiner Seite. Ich erwarte mir nicht das das Gericht auf meiner Seite ist, ich erwarte mir lediglich das aufgrund der vorliegenden Tatsachen gehandelt wird.

Vielleicht hat ja jemand einen Rat, was das Ergänzungsgutachten und die Feststellung das ich schon alleine wegen der Schäden an der HWS meinen Beruf nicht mehr ausüben könne für einen Hintergrund haben kann.

Schöne Grüße

Hrc4Life
 
Hallo,
mit dem Ergänzungsgutachten wollen sie gerne eine andere Ursache für Deine Beschwerden finden.
Und es gibt echt Gutachter, die dann auch Ursachen schon im Babyalter finden.....
Man kann nur die Daumen drücken, dass es einen neutralen Gutachter trifft.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

der Gutachter ist der gleiche der auf dem Gebiet der Unfallchirurgie in diesem Verfahren vertreten war.
Betreffend HWS Schaden haben wir mehrere Fragen gestellt, insbesondere gebe ich an, das ich vor dem Unfall nie Probleme mit der Wirbelsäule hatte, woher meine Verletzungen dann kommen können, wenn es nicht vom Unfall sein solle.
Die einzelnen Punkte beschreibe ich jetzt nicht,
jedoch dürfte keiner dieser Darstellungen der Wahrheit entsprechen

Ich habe leider mittlerweile viele Beschwerden mit der HWS und auch BWS, was sich oft auf den ganzen Rücken und auch auf die Beine ausbreitet.
Dazu denke ich immer wieder zurück an die Zeit vor 2010, und kann mich nicht erinnern, das ich jemals solch massive körperliche Beschwerden hatte.
Wenn ich vor dem Unfall mal Schmerzen hatte, war das punktuell, z.B. am Knie, da blieb der Rest des Körpers von Schmerzen verschont. Weiters war das damals vielleicht ein paar Tage, aber jetzt ist das regelmäßig, und wenn es einmal ein bis zwei Tage besser geht, weiß ich schon was mich demnächst wieder erwartet..

Danke für die Ausführungen!


Grüße

Hrc4Life
 
Hallo User,

nun fand wiederum eine Verhandlung statt, und es gab kein Ergänzungsgutachten das von der Gegenseite zuletzt angeführt wurde. Den Grund warum es dieses Gutachten nicht gab, kenne ich nicht.
Stattdessen hat man wieder an der Berechnung des
Verdienstausfalles etwas zum aussetzen gehabt.
Das erste mal war ein anderer Anwalt der Gegenseite da, und Dieser möchte nun auch Zahlungen der PVA welche ich im Verlaufe einer
beruflichen Reha für die Teilnahme von ca. 17 Wochen in drei Abschnitten erhalten habe.

Dass das ich diese Zahlungen erhalten habe, war schon lange bekannt, aber bis hierher nie gefordert worden, in der Höhe zu berechnen und auch die
Bestätigung dazu zu liefern.
Weiters fordert nun die Gegenseite, das in Monaten
wo es Krankenstände gab, die Beträge welche von der Krankenkasse kamen, anders zu berechnen sind, als das normale Arbeitslosengeld.
Die Summe von Arbeitslosengeld und der Betrag der für die Krankenstandstage bezahlt wurde ist aber trotzdem die gleiche als wenn ich nur für 30 bzw. 31 Tage Arbeitslosengeld erhalten hätte.

Weiters habe ich bereits bei Klagseinbringung 2017
meine letzten 7 Lohnzettel vorgelegt (sind auch im Akt) welche zur Berechnung des Verdienstausfalles
berücksichtigt werden sollten.
Auch hier kommt die Gegenseite immer wieder auf einen deutlich niedrigeren Betrag als jenen der für den monatlichen Verdienst gefordert wird.

Auf der einer Seite bei den Bezügen von Arbeitslosengeld inkl. Krankengeld und Zuzahlung der PVA haben wir obwohl ich nach der letzten Verhandlung im September 2019 für jedes Monat
von 09.2013 bis 03.2017 (Klagseinbringung) die Beträge aus den Kontoauszügen für Arbeitslosengeld und dazu bei Krankenständen das Krankengeld angeführt, noch nicht geschafft, dies zufriedenstellend zu berechnen. Auch die Bestätigung für die Höhe der jeweiligen Tagsätze ist vorhanden.

Diese Erläuterung ist vielleicht nicht ganz verständlich formuliert, aber
eventl. kann mir jemand verraten wie ich am
besten die Bezüge von Arbeitslosengeld wahrscheinlich als Durchschnitt pro Monat berechnen kann. Auch bei den Lohnzettel müsste es ja möglich sein einen Durchschnitt zu berechnen.

Die jährlichen Lohnerhöhungen und den Lohn den ich Heute im Gegensatz zu 2013 erhalten würde, und die fehlenden Beiträge die ich in diesem Zeitraum nicht ins Pensionssystem einbezahlt habe,
lasse ich vorerst einmal weg.

Grüße

Hrc4Life
 
Hallo Hrc4Life,

eine solche Berechnung, die dann auch vor dem Gericht hieb und Stichfest ist kann Dir nur ein Steuerberater, der Lohnabrechnungen durchführt erstellen, erstellen, was allerdings sehr aufwendig ist

Gruß von der Seenixe.
 
Hallo Seenixe,

mit dem Anwalt gab es seit der Verhandlung noch kein Gespräch. Doch wenn in einer Klage ein Verdienstausfall geklagt wird, dann
gehe ich davon aus, das ein Anwalt wissen muss, wie da berechnet wird. Die monatlichen Beträge und auch die Lohnzettel habe ich dazu abgeliefert.

Aber wie ich in der vorletzten Verhandlung schon angedeutet bekam, dürfte es demnach soweit kommen, das man einen Vergleich erzielen möchte.
D.H. wenn die Höhe des monatlichen Verdienstausfalles unstrittig ist, dann wird man den Ausfall nicht für die geklagten ca. 3 Jahre bezahlen wollen, sondern bedeutend weniger.
Unter Umständen wäre ich vielleicht damit einverstanden, da es im weiteren dann betreffend
meiner derzeitigen beruflichen Situation darum gehen müsste, das ich nun viele Hunderte Euro
weniger verdiene und ich auch hier schon an der Grenze der Zumutbarkeit bin.

Im Falle des Falles muss ich dann eben noch den Ratschlag mit dem Steuerberater nachkommen.

Vielen Dank für die Ratschläge!

Grüße

Hrc4Life
 
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