Hallo liebe Forumsmitglieder!
Mein fremdverschuldeter Unfall war 2010 und der Beruf den ich damals ausübte, gehört mit Sicherheit zu den Berufen welche schwere körperliche Arbeit erfordern.
Dazu war mein damaliges Lohnniveu auch deutlich über Jenem eines Durchschnittsverdieners.
Nun waren meine damaligen Verletzungen im rechten Unterschenkel bzw. Sprunggelenk und in der linken Hüfte. Beides sind bleibende Schäden in einem gewissen Ausmaß.
Beim damaligen Heilungsverlauf ging es relativ gut voran, wusste aber auch nicht wie weit ich komme, und ich ging aber nach 7 Monaten im Krankenstand wieder zurück an die Arbeitsstelle. Vorerst mit deutlich leichteren Tätigkeiten als gewohnt und ziemlich genau ein Jahr nach Unfall ging ich wieder den gewohnten Tätigkeiten nach.
Ich möchte jetzt gar nicht so präzise zurückdenken welch schwerer Weg es dorthin war, und das alles deutlich anstrengender war und man dadurch in vielen Bereichen schneller an seine Grenzen
gekommen ist.
Drei Jahre nach dem Unfall kam dann die Kündigung, und somit war ich das erste mal arbeitslos. Demnach stellte ich zum ersten mal die Frage, ob es für mich zumutbar ist, in
diesem Berufsumfeld weiter zu arbeiten?
Es gab Untersuchungen, eine berufliche Rehabilitation wurde genehmigt. An dieser beruflichen Reha nahm ich auch teil.
In dieser Reha wurde aber keine Ausbildung gefunden welche mir von Arbeitsmedizinischer Seite genehmigt worden wäre, und auch für mich akzeptabel
gewesen wäre. D.H. einige Ausbildungen die mir entsprachen wurden von der Arbeitsmedizin nicht genehmigt, und jene Ausbildungen die mir vorgeschlagen wurden,
haben mir nicht zugesagt.
Eine dieser Ausbildungen wäre z.B. Betriebslogistik gewesen. Hätte ich diese Ausbildung demnach auch gemacht, wären das etwa 2 Jahre gewesen, ein Abschluss wäre dann auch vorhanden gewesen, doch ist es fraglich wie lange es gedauert hätte dann noch einen Job in der Betriebslogistik zu finden.
Gut, es waren dann schon etwa 2 Jahre nach Kündigung vergangen, in denen es betreffend beruflicher Reha zu keiner Ausbildung kam. Hier muß ich noch festhalten, das ich nie einen Antrag auf Berufsunfähigkeit gestellt habe, da das zum einen nicht mein Ziel war berufsunfähig zu sein, und zum anderen hätte ich mit Sicherheit keine Berufsunfähigkeitspension
bekommen.
Nach diesen langen erfolglosen Weg, musste ich mich auf die Arbeitssuche begeben, und
natürlich berücksichtigen, das die Tätigkeit für mich auch machbar ist. Diese Arbeitssuche erforderte wieder einen langen
mühsamen Weg.
Meiner Meinung nach habe ich schlussendlich mit Glück eine Beschäftigung gefunden, wo ich aber im Bewerbungsverfahren einiges verschwiegen bzw. heruntergespielt habe.
Diese Tätigkeit liegt nun auch vom Lohnniveu
entscheidend unter meinen damaligen Verdienst.
Jetzt kommt eigentlich der entscheidende Punkt in meinem Beitrag.
Ich habe vor einigen Jahren gegen die gegnerische Versicherung ein Verfahren wegen Verdienstausfall in Bezug auf mieine damalige berufliche Situation begonnen.
Seit der Kündigung habe ich aufgrund der beruflichen Rega und der Arbeitslosigkeit einen sehr hohen monatlichen Verdienstausfall..
Es gibt jetzt ein berufskundliches Gutachten das besagt, das ich schon nach meinen Unfall 2010 meinen damaligen Beruf nicht mehr ausüben hätte können, und natürlich auch jetzt neun Jahre nach dem Unfall
nicht mehr in diesem Bereich arbeiten kann.
Und dazu kann es auch sein, das ich im Servicebereich wo ich momentan bin schon
in einem Grenzbereich bin, wo ich vielleicht schon aufgeben müßte oder in geraumer Zeit
wieder nach einer leichteren Tätigkeit sehen muß.
Mein Anwalt meint nun immer, ich müsse beweisen können, das ich die Kündigung aufgrund des Unfalles erhalten habe.
Und es sieht für mich so aus, das er damit meint, wenn ich nicht beweisen kann das die Kündigung aufgrund des damaligen Unfalles erfolgt ist, sind meine Ansprüche auf Verdienstentfall gegenstandslos und daher vom Gericht abzuweisen.
Jetzt ist meine konkrete Frage, das ich durch den Unfall 2010 heute meinen Beruf nicht mehr ausüben kann, mittlerweile nach langer Arbeitslosigkeit eine Anstellung im Servicebereich habe bei der der Verdienst schon deutlich darunter liegt und es noch sein kann, das ich in nächster Zeit einen erneuten beruflichen Umstieg anstreben muß, wie demnach mein damaliger Verdienst
zu werten ist.
Kann mir nicht vorstellen, das dadurch der Beruf den ich nicht mehr ausüben kann bedeutungslos wird,
Für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar!
Grüsse
Hrc4Life
Mein fremdverschuldeter Unfall war 2010 und der Beruf den ich damals ausübte, gehört mit Sicherheit zu den Berufen welche schwere körperliche Arbeit erfordern.
Dazu war mein damaliges Lohnniveu auch deutlich über Jenem eines Durchschnittsverdieners.
Nun waren meine damaligen Verletzungen im rechten Unterschenkel bzw. Sprunggelenk und in der linken Hüfte. Beides sind bleibende Schäden in einem gewissen Ausmaß.
Beim damaligen Heilungsverlauf ging es relativ gut voran, wusste aber auch nicht wie weit ich komme, und ich ging aber nach 7 Monaten im Krankenstand wieder zurück an die Arbeitsstelle. Vorerst mit deutlich leichteren Tätigkeiten als gewohnt und ziemlich genau ein Jahr nach Unfall ging ich wieder den gewohnten Tätigkeiten nach.
Ich möchte jetzt gar nicht so präzise zurückdenken welch schwerer Weg es dorthin war, und das alles deutlich anstrengender war und man dadurch in vielen Bereichen schneller an seine Grenzen
gekommen ist.
Drei Jahre nach dem Unfall kam dann die Kündigung, und somit war ich das erste mal arbeitslos. Demnach stellte ich zum ersten mal die Frage, ob es für mich zumutbar ist, in
diesem Berufsumfeld weiter zu arbeiten?
Es gab Untersuchungen, eine berufliche Rehabilitation wurde genehmigt. An dieser beruflichen Reha nahm ich auch teil.
In dieser Reha wurde aber keine Ausbildung gefunden welche mir von Arbeitsmedizinischer Seite genehmigt worden wäre, und auch für mich akzeptabel
gewesen wäre. D.H. einige Ausbildungen die mir entsprachen wurden von der Arbeitsmedizin nicht genehmigt, und jene Ausbildungen die mir vorgeschlagen wurden,
haben mir nicht zugesagt.
Eine dieser Ausbildungen wäre z.B. Betriebslogistik gewesen. Hätte ich diese Ausbildung demnach auch gemacht, wären das etwa 2 Jahre gewesen, ein Abschluss wäre dann auch vorhanden gewesen, doch ist es fraglich wie lange es gedauert hätte dann noch einen Job in der Betriebslogistik zu finden.
Gut, es waren dann schon etwa 2 Jahre nach Kündigung vergangen, in denen es betreffend beruflicher Reha zu keiner Ausbildung kam. Hier muß ich noch festhalten, das ich nie einen Antrag auf Berufsunfähigkeit gestellt habe, da das zum einen nicht mein Ziel war berufsunfähig zu sein, und zum anderen hätte ich mit Sicherheit keine Berufsunfähigkeitspension
bekommen.
Nach diesen langen erfolglosen Weg, musste ich mich auf die Arbeitssuche begeben, und
natürlich berücksichtigen, das die Tätigkeit für mich auch machbar ist. Diese Arbeitssuche erforderte wieder einen langen
mühsamen Weg.
Meiner Meinung nach habe ich schlussendlich mit Glück eine Beschäftigung gefunden, wo ich aber im Bewerbungsverfahren einiges verschwiegen bzw. heruntergespielt habe.
Diese Tätigkeit liegt nun auch vom Lohnniveu
entscheidend unter meinen damaligen Verdienst.
Jetzt kommt eigentlich der entscheidende Punkt in meinem Beitrag.
Ich habe vor einigen Jahren gegen die gegnerische Versicherung ein Verfahren wegen Verdienstausfall in Bezug auf mieine damalige berufliche Situation begonnen.
Seit der Kündigung habe ich aufgrund der beruflichen Rega und der Arbeitslosigkeit einen sehr hohen monatlichen Verdienstausfall..
Es gibt jetzt ein berufskundliches Gutachten das besagt, das ich schon nach meinen Unfall 2010 meinen damaligen Beruf nicht mehr ausüben hätte können, und natürlich auch jetzt neun Jahre nach dem Unfall
nicht mehr in diesem Bereich arbeiten kann.
Und dazu kann es auch sein, das ich im Servicebereich wo ich momentan bin schon
in einem Grenzbereich bin, wo ich vielleicht schon aufgeben müßte oder in geraumer Zeit
wieder nach einer leichteren Tätigkeit sehen muß.
Mein Anwalt meint nun immer, ich müsse beweisen können, das ich die Kündigung aufgrund des Unfalles erhalten habe.
Und es sieht für mich so aus, das er damit meint, wenn ich nicht beweisen kann das die Kündigung aufgrund des damaligen Unfalles erfolgt ist, sind meine Ansprüche auf Verdienstentfall gegenstandslos und daher vom Gericht abzuweisen.
Jetzt ist meine konkrete Frage, das ich durch den Unfall 2010 heute meinen Beruf nicht mehr ausüben kann, mittlerweile nach langer Arbeitslosigkeit eine Anstellung im Servicebereich habe bei der der Verdienst schon deutlich darunter liegt und es noch sein kann, das ich in nächster Zeit einen erneuten beruflichen Umstieg anstreben muß, wie demnach mein damaliger Verdienst
zu werten ist.
Kann mir nicht vorstellen, das dadurch der Beruf den ich nicht mehr ausüben kann bedeutungslos wird,
Für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar!
Grüsse
Hrc4Life