Hallo anaconda,
besten Dank für diesen Link.
Unter
1.3. Justizsystem,
Absatz 34, da steht die mögliche legale Beschwerdemöglichkeit, aber nur, wenn sie öffentliches Interesse tangiert, .. jedoch werden doch die meisten Beschwerden nicht angenommen ...
Frage mich, warum gibt ist eine Möglichkeit der Beschwerde, wenn diese doch nicht angenommen wird?
Wenn man einen Anwalt gefunden hat, der es überhaupt wagt, sich auf dieses schiffbrüchige Experiment einzulassen, dann wird es einfach ignoriert.
Ja, anaconda, es ist interessant für UO, was es so alles gibt/geschrieben steht, von der Menschenrechtkommission, um sein Recht als "behördlich Verschaukelter" durchzusetzen, aber um so schmerzlicher heißt das speziell für UO, das interessiert doch niemand, schon garnicht die Öffentlichkeit.
Ich stelle mir vor, wenn Minister Schäuble so einen Hickhack mit den Versicherungen und einer BG wg. der Löhnung von paar Geldern zur Grund-Versorgung nach seinem Attentatsschaden
hätte durchleben müssen, und dann noch einem Gericht, dass
behauptet, das sei eine Gelegenheitsursache, die Kugel habe ihn ja nicht an den Rollstuhhl gefesselt, kein kausaler Attentatszusammenhang, es ist nur eine anlagebedingte Muskelschwäche, oder psychogene Lähmung ... .
Und dann kommt die Rentenversicherung und verlangt alle bereits (zu unrecht bezogenen Gelder zurück, weil noch mind. 3 h/Tag arbeitsfähig), dann müsste dieser Mann einfach weiter arbeiten, als Minister z.B., um über die Runden zu kommen für sich und seine Familie.
Welch ein Glück für Minister Schäuble, dass er auf
die Praxis der Menschenrechtsausführung nicht angewiesen ist.
Gruß Ariel