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Bergmannsheil, Neue Abteilung Rehabilitation, Chefarzt Dr. Sven Jung

Hallo Karl Otto,

so sieht es schon viel Neutraler aus ;-)
Ich kenne auch BG-Sachbearbeiter, die Dir statt eine "Heilverlaufskontrolle"vorzuschreiben dazu raten eine Zweitmeinung einzuholen. Ganz anderes herangehen als über Druck Frust zu erzeugen. Übrigens kann sich wirklich nicht jeder Arzt zum D-Arzt berufen lassen und es gibt eine Menge Anforderungen und zu beachtende Vorschriften.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,
gewisse Voraussetzungen sind natürlich mitzubringen als D-Arzt, das stimmt. Aber das ist recht transparent kommuniziert und ist m.E. kein Hexenwerk (über eine Suchmaschine freier Wahl kann man da ein Merkblatt von der DGUV finden, Anforderungen Beteiligung D-Arztverfahren).
LG Karl Otto
 
Zum Thema: Eine ständig wiederkehrende Untersuchung und *heimliche* Begutachtung ( in vermeintlich unbeobachteten Momenten) hat absolut nichts mit einer Rehabilitation bzw. Heilung der physischen oder psychischen Gebrechen dieser Versicherten zu tun - sondern bewirkt genau das Gegenteil.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich nach einer sog. Heilentgleisung ( d.h. der Patient ist im VAV oder SAV-Verfahren nur unzureichend versorgt/operiert worden und kann nicht mehr/ oder nur eingeschränkt arbeiten) der Durchgangsarzt sich hinstellt und sagt: "Ja - war meine Schuld"!?

Er ist Organ der BG und damit ist die jeweilige BG auch für eine Heilentgleisung (öffentlich-rechtlich) passivlegitimiert (haftend) gegenüber dem Versicherten.

Sie müssen sich somit alleine aus diesem Grund gegenseitig schützen und können überhaupt kein Interesse daran haben, dem Versicherten (wenigstens) eine (ordentliche) finanzielle Unterstützung (Verletztenrente) zu gewährleisten.

Sachbearbeiter*innen werden somit angehalten, regelmäßig (durch Vorlage-Erinnerung am PC) den Versicherten "untersuchen" zu lassen, ob es nicht doch irgendwie eine Möglichkeit gibt, die jeweilige "Fallnummer" los zu werden. Berichtet dann tatsächlich irgendwann nach unzähligen Heilverfahrenskontrollen ein D- oder Beratungsarzt von einer plötzlichen "Wunderheilung" und senkt die (juristisch!!!) festzulegende MdE, kann sich der Sachbearbeiter*in zurücklehnen, hinter dem Bericht des Mediziners verstecken und wird (endlich) die Kosten des (Dauer-) Verwaltungsaktes wieder los.

So war dieses System der Haftungsüberleitung zwar nie gedacht -funktionierte aber seit längerer Zeit genau so.

Aber nicht mehr lange - versprochen

Gute Nacht MM
 
Hallo Rudinchen. Ich werde mir Eure guten Tipps zu Herzen nehmen. Morgen schreibe ich den Auftraggeber DVUA Berlin an und ihm mitteilen, daß ich in einem der modernsten Krankenhäuser mich gut aufgehoben fühle und bestens versorgt werde. Laut der seit April neuen Abteilung Rehabilitation/Bergmannsheil soll das Wohl des Patienten im Mittelpunkt stehen und bitte sie daher von einer nochmaligen Untersuchung in Bochum Abstand zu nehmen. Ich selber bin aufgrund eines fortgeschrittenen grünen Stars nicht in der Lage ein Fahrzeug zu führen und müsste voraussichtlich mit einer insgesamt 9 stündigen Fahrzeit + Bus/Taxi rechnen. Ich sehe mich aus gesundheitlichen Gründen für eine solche Maßnahme völlig überfordert. So in etwa mit kleinen Änderungen. Ich wünsche Dir eine gute Nacht
Ich habe jetzt erst deine lange Fahrzeit gesehen. Ich glaube bis 2,5h sind zumutbar- da bist du weit drüber. Über die Fahrzeit würde ich die BG schriftlich informieren und dass du dich nicht dazu in der Lage fühlst.
LG
 
Zum Thema: Eine ständig wiederkehrende Untersuchung und *heimliche* Begutachtung ( in vermeintlich unbeobachteten Momenten) hat absolut nichts mit einer Rehabilitation bzw. Heilung der physischen oder psychischen Gebrechen dieser Versicherten zu tun - sondern bewirkt genau das Gegenteil.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich nach einer sog. Heilentgleisung ( d.h. der Patient ist im VAV oder SAV-Verfahren nur unzureichend versorgt/operiert worden und kann nicht mehr/ oder nur eingeschränkt arbeiten) der Durchgangsarzt sich hinstellt und sagt: "Ja - war meine Schuld"!?

Er ist Organ der BG und damit ist die jeweilige BG auch für eine Heilentgleisung (öffentlich-rechtlich) passivlegitimiert (haftend) gegenüber dem Versicherten.

Sie müssen sich somit alleine aus diesem Grund gegenseitig schützen und können überhaupt kein Interesse daran haben, dem Versicherten (wenigstens) eine (ordentliche) finanzielle Unterstützung (Verletztenrente) zu gewährleisten.

Sachbearbeiter*innen werden somit angehalten, regelmäßig (durch Vorlage-Erinnerung am PC) den Versicherten "untersuchen" zu lassen, ob es nicht doch irgendwie eine Möglichkeit gibt, die jeweilige "Fallnummer" los zu werden. Berichtet dann tatsächlich irgendwann nach unzähligen Heilverfahrenskontrollen ein D- oder Beratungsarzt von einer plötzlichen "Wunderheilung" und senkt die (juristisch!!!) festzulegende MdE, kann sich der Sachbearbeiter*in zurücklehnen, hinter dem Bericht des Mediziners verstecken und wird (endlich) die Kosten des (Dauer-) Verwaltungsaktes wieder los.

So war dieses System der Haftungsüberleitung zwar nie gedacht -funktionierte aber seit längerer Zeit genau so.

Aber nicht mehr lange - versprochen

Gute Nacht MM

Hallo Meanmachine,

ich teile deine Auffassung, dass ärztliche Vorstellungen nicht zur Schikane ausufern sollen. Wie oft das wirklich überhaupt vorkommt, habe ich keine wissenschaftlichen Quellen.

Den Rest deiner Ausführungen muss ich als deine persönlichen Theorien einordnen, die m.E. nicht unbedingt zur Sicherheit von Hilfesuchenden beitragen.

Thema Heilentgleisung:
Hast du seriöse Quellen, wie oft soetwas eintritt unter Berücksichtigung der Gesamtzahl aller Patienten?

Welche Relevanz hat bei einer Heilentgleisung ein Schuldeingeständnis des behandelnden Arztes für die Versorgung? Der Träger ist für alle Unfallfolgen (einschließlich Folgen der Heilbehandlung) zuständig- auch wenn dir (überspitzt) bei einem gebrochenen Finger versehentlich beide Beine bei der BG-Behandlung abgenommen werden, sind die Beine dann mit Unfallfolge und werden entschädigt. Daher ergibt es für mich auch keinen Sinn, dass man sich dort "gegenseitig schützen" müsse- das ist für mich, auch wenn in juristisch wohlklingende Worte geschmückt, eine haltlose Unterstellung.

Woher hast du denn die Kenntnisse, dass auf dem PC der Sachbearbeitung Erinnerungen aufkommen?
Und wie kommst du darauf, dass man dadurch einen Fall "loswerden" kann. Unfallfolgen sind lebenslang versichert. Selbst wenn bei schwereren Verletzung 10 Jahre nichts passiert, kann der ja immer wieder auftauchen, sobald sich der Verletzte beim D-Arzt vorstellt.
Und könnte es nicht sein, dass die benannten Wiedervorlagen vorwiegend der Verlaufskontrolle oder Begutachtung dienen? Bei Verletzungen wie unfallbedingte Arthrose etc gibt es keine Wunderheilung- da geht es nur bergab. Somit kann sich auch die Entschädigung erhöhen. Zudem lässt sich sicherlich auch feststellen, ob eine Reha mal wieder erforderlich wäre.

Weißt du, wie die MdE festgelegt wird und wer darüber entscheidet?

Wie war denn das System der Haftungsüberleitung bzw. Haftungsabtretung genau gedacht? Scheinst ja gut über die gesetzgeberischen Intensionen informiert zu sein...

LG
 
Hallo Glücklich,

Lass dich durch die Diskussionen nicht verunsichern, sondern stelle erst einmal die empfohlenen Fragen! Und weise auf den weiten Anfahrtsweg hin, der in keiner Relation zu einer Untersuchung steht! Noch dazu, wo du dich gut beraten und betreut fühlst.

LG,

Rudinchen
 
Hallo Rudinchen. Ich bekomme einen Taxischein ausgestellt. So beträgt die Fahrzeit maximal einfache Fahrt ca 3Std. Ich mache mich jetzt nicht mehr verrückt. Ich muss ja die Unterlagen pers. mit nach Bochum nehmen. Da schaue ich vorher mal rein. Evtl. ist alles völlig im Lot. Viele Grüße von der sonnigen Mosel mit viel Wein und alles Gute, Bastian
 
Hallo Bastian,

Dann wirst du wahrscheinlich pumperlgesund von dort zurück kommen... Auf jeden Fall liegt dann nix mehr am Unfall.

LG

Rudinchen
 
Hallo Rudinchen. Ich denke mal ganz so schlimm wird's nicht werden. Ich habe CRPS ll mit erheblichen Funktionsstörungen also Nervenläsionen. Fuß und Zehen lassen sich nicht mehr bewegen. Untersucht wird meines Erachtens nach dem Budapester Prinzip. Und davor habe ich keine Angst. Schwieriger wird es bei CRPS l und lediglich Schmerzsyndrom. Da unterliegt man mehr dem Beweisstress.
 
Hallo Bastian,

Ich wünsche dir alles erdenklich Gute!

Viele Grüße

Rudinchen
 
Viele Dank Rudinchen. Bist ein guter Mensch. Die auch alles Gute. Wenn's was Neues gibt melde ich mich. Bastian
 
Hallo Rudinchen. Bin von Bergmannsheil Abteilung Rehabilitation zurück. Ich war überrascht wie sehr zuvor kommend
das Personal sowie die Ärzte gegenüber dem Personal waren. Ich erhielt eine sehr gute Beratung hinsichtlich weiterer Maßnahmen. Mir wurde freigestellt ob ich diese wahr nehme oder nicht. Alles in Allem eine Abteilung für Patienten, die sich helfen lassen wollen
 
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