Zum Thema: Eine ständig wiederkehrende Untersuchung und *heimliche* Begutachtung ( in vermeintlich unbeobachteten Momenten) hat absolut nichts mit einer Rehabilitation bzw. Heilung der physischen oder psychischen Gebrechen dieser Versicherten zu tun - sondern bewirkt genau das Gegenteil.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich nach einer sog. Heilentgleisung ( d.h. der Patient ist im VAV oder SAV-Verfahren nur unzureichend versorgt/operiert worden und kann nicht mehr/ oder nur eingeschränkt arbeiten) der Durchgangsarzt sich hinstellt und sagt: "Ja - war meine Schuld"!?
Er ist Organ der BG und damit ist die jeweilige BG auch für eine Heilentgleisung (öffentlich-rechtlich) passivlegitimiert (haftend) gegenüber dem Versicherten.
Sie müssen sich somit alleine aus diesem Grund gegenseitig schützen und können überhaupt kein Interesse daran haben, dem Versicherten (wenigstens) eine (ordentliche) finanzielle Unterstützung (Verletztenrente) zu gewährleisten.
Sachbearbeiter*innen werden somit angehalten, regelmäßig (durch Vorlage-Erinnerung am PC) den Versicherten "untersuchen" zu lassen, ob es nicht doch irgendwie eine Möglichkeit gibt, die jeweilige "Fallnummer" los zu werden. Berichtet dann tatsächlich irgendwann nach unzähligen Heilverfahrenskontrollen ein D- oder Beratungsarzt von einer plötzlichen "Wunderheilung" und senkt die (juristisch!!!) festzulegende MdE, kann sich der Sachbearbeiter*in zurücklehnen, hinter dem Bericht des Mediziners verstecken und wird (endlich) die Kosten des (Dauer-) Verwaltungsaktes wieder los.
So war dieses System der Haftungsüberleitung zwar nie gedacht -funktionierte aber seit längerer Zeit genau so.
Aber nicht mehr lange - versprochen
Gute Nacht MM
Hallo Meanmachine,
ich teile deine Auffassung, dass ärztliche Vorstellungen nicht zur Schikane ausufern sollen. Wie oft das wirklich überhaupt vorkommt, habe ich keine wissenschaftlichen Quellen.
Den Rest deiner Ausführungen muss ich als deine persönlichen Theorien einordnen, die m.E. nicht unbedingt zur Sicherheit von Hilfesuchenden beitragen.
Thema Heilentgleisung:
Hast du seriöse Quellen, wie oft soetwas eintritt unter Berücksichtigung der Gesamtzahl aller Patienten?
Welche Relevanz hat bei einer Heilentgleisung ein Schuldeingeständnis des behandelnden Arztes für die Versorgung? Der Träger ist für alle Unfallfolgen (einschließlich Folgen der Heilbehandlung) zuständig- auch wenn dir (überspitzt) bei einem gebrochenen Finger versehentlich beide Beine bei der BG-Behandlung abgenommen werden, sind die Beine dann mit Unfallfolge und werden entschädigt. Daher ergibt es für mich auch keinen Sinn, dass man sich dort "gegenseitig schützen" müsse- das ist für mich, auch wenn in juristisch wohlklingende Worte geschmückt, eine haltlose Unterstellung.
Woher hast du denn die Kenntnisse, dass auf dem PC der Sachbearbeitung Erinnerungen aufkommen?
Und wie kommst du darauf, dass man dadurch einen Fall "loswerden" kann. Unfallfolgen sind lebenslang versichert. Selbst wenn bei schwereren Verletzung 10 Jahre nichts passiert, kann der ja immer wieder auftauchen, sobald sich der Verletzte beim D-Arzt vorstellt.
Und könnte es nicht sein, dass die benannten Wiedervorlagen vorwiegend der Verlaufskontrolle oder Begutachtung dienen? Bei Verletzungen wie unfallbedingte Arthrose etc gibt es keine Wunderheilung- da geht es nur bergab. Somit kann sich auch die Entschädigung erhöhen. Zudem lässt sich sicherlich auch feststellen, ob eine Reha mal wieder erforderlich wäre.
Weißt du, wie die MdE festgelegt wird und wer darüber entscheidet?
Wie war denn das System der Haftungsüberleitung bzw. Haftungsabtretung genau gedacht? Scheinst ja gut über die gesetzgeberischen Intensionen informiert zu sein...
LG