Hallo,
ich habe gehört, das der Bundesgerichtshof ein Urteil ausgesprochen hat, das man z.B. eine Krankengeldversicherung so hoch abschließen kann, wie man möchte!
Ich hatte bei meinem Unfall 2008 eine zuzsätzliche Krankengeldversicherung von 80,-€/Tag, die haben dann das Verletztengeld der BG von ca. 67,-€/Tag abgezogen und dann nur noch die restlichen 13,-€/Tag bezahlt.
Die sagten damals zu mir, das man sich mit einer privaten Krankenversicherung nicht bereichern darf
Jetzt wurde mir erzählt, das der Bundesgerichtshof ein Urteil ausgesprochen hat, dass das nicht rechtens ist? Weiß jemand was davon oder kann mir das entsprechende Urteil bzw. den Link dazu mitteilen?
Vielen Dank im Voraus
Reiler
ich habe gehört, das der Bundesgerichtshof ein Urteil ausgesprochen hat, das man z.B. eine Krankengeldversicherung so hoch abschließen kann, wie man möchte!
Ich hatte bei meinem Unfall 2008 eine zuzsätzliche Krankengeldversicherung von 80,-€/Tag, die haben dann das Verletztengeld der BG von ca. 67,-€/Tag abgezogen und dann nur noch die restlichen 13,-€/Tag bezahlt.
Die sagten damals zu mir, das man sich mit einer privaten Krankenversicherung nicht bereichern darf
Jetzt wurde mir erzählt, das der Bundesgerichtshof ein Urteil ausgesprochen hat, dass das nicht rechtens ist? Weiß jemand was davon oder kann mir das entsprechende Urteil bzw. den Link dazu mitteilen?
Vielen Dank im Voraus
Reiler