Schoppi
Erfahrenes Mitglied
Hallo an euch alle,
wegen Einstellung der Krankentagegeldzhalung durch meine private KV habe ich mich zum Arbeitsamt begeben. Heute habe ich den Bescheid erhalten.
Klar, für 12 Monat erhalte ich ALG 1. Nun aber zur Berechung des KV-Beitrages für mich und meine Kinder.
Ich zahle für mich ca. 220 Euro pro Monat bei meiner KV.
Für meine Kinde zahle ich 302 Euro pro Monat bei einer anderen KV.
Da ich schon seit Jahren über der Beitragsbemessungsgrenze verdiene wird ein Betrag von 3600 Euro pro Monat oder 43.200 Euro por Jahr zugrunde gelegt.
Nun zur Berechnung des gesetzlich Versicherten:
KV-Entgelt täglich (80 v.H. des Bemessungsentgeltes) EUR, d.h. von 120 Euro (3600 Euro/30 Tage) entsprechen 96 Euro. Davon 14,8% Beitragssatz, was 14,208 Euro pro Tag ergibt.
Ist es richtig, dass lediglich 80% des Bemessungsentgeltes des täglichen Euro-Betrages bis maximal zur Beitragsbemssungsgrenze gezahlt werden? Wo ist das geregelt? Die Beraterin beim Arbeitsamt sprach davon, dass ich mir keine Sorgen machen müsse, da ich mit einem monatlichen Beitrag von knapp 520 Euro alles erstattet bekomme. Nun sind es leider nur 442,98 Euro. Immerhin eine Differenz von Euro 77,02.
Kennt jemand diese Regelung oder muß das Arbeitsamt tatsächlich bis 3600, sprich 120 Euro por Tag 14,8% zahlen?
Danke für eure Hilfe,
Schoppi
wegen Einstellung der Krankentagegeldzhalung durch meine private KV habe ich mich zum Arbeitsamt begeben. Heute habe ich den Bescheid erhalten.
Klar, für 12 Monat erhalte ich ALG 1. Nun aber zur Berechung des KV-Beitrages für mich und meine Kinder.
Ich zahle für mich ca. 220 Euro pro Monat bei meiner KV.
Für meine Kinde zahle ich 302 Euro pro Monat bei einer anderen KV.
Da ich schon seit Jahren über der Beitragsbemessungsgrenze verdiene wird ein Betrag von 3600 Euro pro Monat oder 43.200 Euro por Jahr zugrunde gelegt.
Nun zur Berechnung des gesetzlich Versicherten:
KV-Entgelt täglich (80 v.H. des Bemessungsentgeltes) EUR, d.h. von 120 Euro (3600 Euro/30 Tage) entsprechen 96 Euro. Davon 14,8% Beitragssatz, was 14,208 Euro pro Tag ergibt.
Ist es richtig, dass lediglich 80% des Bemessungsentgeltes des täglichen Euro-Betrages bis maximal zur Beitragsbemssungsgrenze gezahlt werden? Wo ist das geregelt? Die Beraterin beim Arbeitsamt sprach davon, dass ich mir keine Sorgen machen müsse, da ich mit einem monatlichen Beitrag von knapp 520 Euro alles erstattet bekomme. Nun sind es leider nur 442,98 Euro. Immerhin eine Differenz von Euro 77,02.
Kennt jemand diese Regelung oder muß das Arbeitsamt tatsächlich bis 3600, sprich 120 Euro por Tag 14,8% zahlen?
Danke für eure Hilfe,
Schoppi