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Berechnung wann Meniskus / Kreuzband reißen

Mark 1

Neues Mitglied
Registriert seit
7 Jan. 2010
Beiträge
11
Hallo,
ich bin in meinem Sozialgerichtsverfahren in der 1. Instanz gescheitert, weil der Richter dem Gutachter der BG eher glauben schenkt als 4 Gutachten von unterschiedlichen Klinik(Chef-)Ärzten. Der Gutachter der BG meint ohne wissenschaftlichen Nachweis, dass mein Meniskus aufgrund meines Alters (28 Jahre) und nicht wegen meines Sturzes gerissen ist (auch das Kreuzband - was aber nicht so relevant ist, da sich alle auf den Meniskus konzentrieren). Ich bin der Meinung, dass mit 28 der Meniskus nicht von selbst reißt. Ich hatte nie Probleme und auch nie viel Sport gemacht, wo ein Vorschaden hätte entstehen können. Der Richter gaubt einfach dem Gutachter, weil er sagt, dass er den kennt und gut Erfahrungen gemacht hat. Die Chefärzte und leitende Oberärzte zweier großer Unfallkliniken, die Gutachten im Hinblick auf die gesetzliche Unfallversicherung gemacht haben, scheinen laut dem Richter keine Ahnung zu haben.
Ich habe im Verfahren geäußert, dass der Gutachter, dem das Gericht folgen will, auch keinen wissenschaftlichen Beweis gebracht hat, sondern nur seine persönliche Meinung.
Wenn dann will ich eine Berechnung sehen und ich bin der Meinung, dass eine Berechnung zeigen würde, dass ein Meniskus sehr wohl bei einem Sturz reißen kann (ach bei einem 20-jährigen).

Kann mir jemand helfen eine Berechnung zu machen?

Mir wäre wichtig zu wissen, bei welcher Belastung (z.B. Kg pro Quadratzentimeter) ein Meniskus reißt? Weiß das jemand?

Und dann eine Berechnung, welcher Druck bei meinem Sturz geherrscht hat. Ich weiß nicht wie ich das Berechnen kann.
Kann mir jemand helfen und eine Berechnung vielleicht sogar erstellen?

Mein Gewicht: 95 KG
Fallhöhe beim Rennen ca. 60cm
Geschwindigkeit ca. 20 km/h
Fallwinkel durch das Rennen ca. 45 Grad

Wenn ich diesen Wert hätte und den Wert, wann ein gesunder junger Meniskus reißt, dann könnte ich beweisen,
dass der Unfall sehr wohl meinen Meniskus verletzt hat.

Wäre super, wenn mir da jemand helfen kann. Falls jemand das auch für das vordere Kreuzband sagen kann, wäre auch super.
Ich weiß, dass dies sehr speziell ist und sage schon mal meinen größten Respekt für die, die dies (ungefähr) berechnen könnten.

Grüße
Mark
 
Hallo MArk

willkommen hier im Forum.

Bzgl deiner Frage kann ich dir nicht weiterhelfen.
Aber wenn du Zeugen für die Aussage des Richters hat, das der den einen Gutachter persönlich kennt und deshalb seine Meinung höher wichtet als die der anderen Gutachter dann ist er befangen.
Du solltest in Berufung gehen und dich von einem Anwalt der sich im Medizin bzw Sozialversicherungsrecht auskennt vertreten lassen.

Im Sozialgerichtsverfahren gilt der Schaden nur im Vollbeweis. Also solltest du die anderen Gutachten mal durchforsten und nachschaue ob dort irgendetwas zu einem eventuellen Vorschaden drin steht. Vielleicht auch in deinem OP Bericht.

Ich bin selbstverständlich der Überzeugung das wir als BG Versicherte so versichert sind wie wir eben sind. ALso mit allen Vorschäden zum Unfallzeitpunkt. Aber offensichtlich liegen wir da auf dem Holzweg.

Viel erfolg
Chris1966
 
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