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Berechnung von Schmerzensgeld mit was kann ich rechnen?

Karin203

Neues Mitglied
Registriert seit
12 Nov. 2017
Beiträge
1
ich hatte im März 2014 ein Autounfall, indem ich als Fußgänger von einem PKW ungebremst auf einer Industriestraße angefahren wurde. Ich selber habe keine Erinnerungen und soll angeblich zu 75% an dem Geschehen selber schuld haben. Nunmehr nach 3,5 Jahren sind alle meine Verletzungen so weit es geht abgeschlossen und es steht jetzt der Abschluss mit der Versicherung an, wo es um eine Abschlusssumme gehen soll. Zu meinen Verletzungen: Polytrauma, Fraktur an zwei Rückenwirbel, Op zur Implantateentnahme, rechts Sprunggelengsfraktur glatt und links komplett Fraktur mit Op zur Implantateentnahme, ISG-Gelenk Fraktur, Op zur Implantateentnahme, Oberschenkelhalsbruch sowie Becken, da ist die Knochendurchbauung nicht komplett vorangeschritten ist, soll der Marknagel lang und die Beckenschrauben bestehen bleiben, Knie Muskelabriss rechts, Op nach 2 Jahren wegen Knorbelschaden und Bluterguss, dabei wurde festgestellt, dass auch hier das Knie gebrochen gewesen war, 5 Rippenbrüche und eine große Schnittwunde am rechten Arm. Meine Frage an Euch: mit welcher Schadensersatzsumme, ausgehend von 100%, kann ich von der Versicherung verlangen und an was muss ich bei solch einem Abschluss denken, damit Folgeschäden mit abgegolten sind
 
Grüß Dich, Karin!

01
Es sind nicht so sehr die Diagnosen, sondern es wäre wohl federführend die % MdE oder der Grad der Behinderung GdB, der eine Schätzung aus der Ferne halbwegs erlaubt. Kannst Du da etwas liefern? Vielleicht findet sich etwas in einem Schwerbehindertenbescheid. Es könnte auch sein, dass einmal ein Sachverständiger
die MdE geschätzt hat.


02
Ohne mehr zu wissen, könnte es nach GdB 40 oder vielleicht auch GdB 50 klingen. Dann könnte man um die 40.0000,00 Euro (für 100 % Haftung) denken.

03
ISLÄNDERS WARNBLINKER:

Wieso Abfindung? Das ist eine hochgradig riskante Sache. Hier sind viele (!) Fälle bekannt, in denen die Abgefundenen das bitte bereut haben. Gerne können wir die ganzen Gefahren aufzeigen!

Bitte teile mir mit: Welcher Schaden soll mit welchem Betrag abgefunden werden?
Ist der Assistenzschaden, ist der Haushaltsführungsschaden berücksichtigt? Ist (bei Verdeinstentgangsschaden) die Frage der Steuern berücksichtigt?

Teufel, Teufel! Was reiche ich denn da wieder für einen Braten?

ISLÄNDER
 
Isländer hat recht,der Braten mit einer Abfindung stinkt bis zu mir.

Lohn,oder Verdienstausfall heißt doch nicht, dass nur das zählt was dir seit dem Unfall bis zum heutigen Tag bzw.Tag X entgangen ist.
Bedenke deinen Rentenanspruch der sich je nach deinem Alter gewaltig dezimiert bis an dein Lebensende.
Da kommen letztendlich ganz andere Summen zustande,die du mit einer einmaligen Abfindung in den Wind schreiben kannst.

Die Versicherungen freuen sich abgöttisch wenn sich jemand auf eine Abfindung einlässt.


Gruß

Hartmut
 
Hallo Karin,

bei Deinem komplexen Personenschaden würde ich im Traum nicht einmal daran denken, mich endgültig abfinden zu lassen. Da bin ich unbedingt bei meinen Vorschreibern. Hier ist ein sehr erfahrener Anwalt von Nöten, der Dir dezidiert die Folgen erklären kann und MUSS. Wenn eine Abfindungserklärung unterschrieben werden soll, dann nur mit gezielten, genau formulierten Vorbehalten. Am besten wäre ein grundsätzlicher Verjährungsverzicht der Gesellschaft für künftige Ansprüche, sowohl materieller als auch immaterieller Art , anlaog einem Feststellungsurteil. Dann wärst Du auf der sicheren Seite.
Das Schmerzensgeld richtet sich einmal nach Art und Umfang der Verletzungen ABER auch nach den verbleibenden Dauerschäden, die in Prozenten MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) angeben werden. Beispiel 50% MdE .
Einen Rentenschaden sehe ich nicht, da es hier zu einem Rechtsübergang nach § 119 SGB X kommt, d.h., hat der Verletzte einen Anspruch auf Sozialversicherungsbeiträge, geht dieser auf den Leistungsträger über . Hier scheidet nämlich ein persönlicher Anspruch des Verletzten aus Werden also Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt, hat der Geschädigte keinen Rentenschaden !

Viel Glück

Dieter
 
das hört sich schon recht kompliziert an...ich wurde auch mal schauen wie du es selbst einschätzt in wie weit es dich in zukunft noch belasten wird.
Belasten meine ich außerdem auch dem Sinne von: ...den regelmäßigen Arztbesuchen, Gespräche mit den Rechtsanwälten....wenn du auch im alter neue Schmerzensgeldanforderung stellst, die möglicherweise aufgrund deines zurückliegenden Unfalls eingetreten sind, muss dies auch immer wieder klar begründet werden....

Ich selbst stand damals selbst von der Entscheidung, Abfinden lassen oder nicht....ich habe mich damals eigentlich erstmal grundsätzlich dagegen entschieden...
Nach dem Gesprächen mit den behandelnden Ärzten sowie auch dem Anwalt habe ich mich doch DAFÜR entschieden....bisher habe ich es eigentlich nicht bereut....
In meinem Fall habe ich allerdings noch die BG im Rücken...d.h. die Auszahlung der Abfindungssumme habe ich nur von der gegnerischen Versicherung zugestimmt.
 
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