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Berechnung Verdienstausfall - Berücksichtigung der zu zahlenden Lohnsteuer bei Nettoerstattung

Umel12

Neues Mitglied
Registriert seit
4 Juli 2021
Beiträge
10
Hallo liebe Forum-Mitglieder,

meine Frau und ich hatten im Jahr 2013 einen unerschuldeten Verkehrsunfall und können beide nur noch eingeschränkt arbeiten. Die Abrechnung der Erstattung des Verdienstausfalls erfolgt bislang so, dass dem tatsächlichen Nettoeinkommen das fiktive Nettoeinkommen ohne Unfall gegenübergestellt wird. Die Erstattung des Netto-Verdienstausfalls geben wir dann bei der Einkommenssteuer-Erklärung an.

Unserer Meinung nach ist die Berechnung aber zu unserem Nachteil, weil die Lohnsteuer normalerweise auf Basis des Bruttogehalts berechnet wird, so dass wir vom Nettolohn noch die Lohnsteuer bezahlen müsste. Richtig müsste es doch aber sein, die Lohnsteuer zuvor - auf Kosten der gegnerischen Versicherung - noch auf das Nettoeinkommen hinzugerechnet werden, damit nach der Versteuerung der Nettobetrag übrig bleibt.

Seht ihr das ähnlich?

Freundliche Grüße
Umel
 
Hallo Umel,

wo und wie werden die Sozialabgaben bei Euch berechnet?

Rentenbeiträge -> wie zahlt ihr ein? Um beim Erreichen der Altersgrenze die korrekte Berechnung zu haben und zu erhalten?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,
für das entgangene Einkommen? Wurde bisher nicht berechnet.

Ich bin bislang davon ausgegangen, dass es sich bei der Berechnung um die modifizierte Nettolohnmethode handelt.

Leider habe ich zu dieser Methode noch keine Beispielberechnung im Netz gefunden.

Gruß Umel
 
Hallo Umel,

ich sehe es so:

1. Das entgangene Einkommen muss aufgestockt werden

2. die Sozialabgaben müssen abgeführt werden (Rentenbeiträge, Pflegeversicherung etc.).


Wenn doch keine Rentenversicherungsbeiträge für DIch und Deine Frau abgeführt werden, dann schmälert, vermindert sich doch Euere Rente beim Eintritt der regulären Rente. Dies kann doch nicht in Eurem Interesse sein!

Wer hat denn diesen Vergleich begleitet? Wie werdet ihr rechtlich betreut?
meine Frau und ich hatten im Jahr 2013 einen unerschuldeten Verkehrsunfall und können beide nur noch eingeschränkt arbeite

Somit verstehe ich u. a. Reduzierung der Stundenanzahl und ergo Reduzierung des Entgeltes.

Erstattung des Nettoeinkommens passt aus meiner Sicht nicht, weil Ihr evtl. Netto zu Netto habt - okay somit für Euch auf dem Konto am Monatsende das gleiche Geld - ABER WO SIND DIE SOZIALABGABEN`?

Insbesondere Sozialabgaben: Rentenversicherung und Pflegeversicherung?

Ihr zahlt dann nicht in die Rentenversicherung ein - Fakt - Beiträge und Beitragsjahre entfallen und Eure Rente wird massiv geschmälert!

Fakt: Nix einbezahlt - somit keine Anrechnung und Erhöhung der Rentenbeiträge.


Mit wem und durch welche Beratung habt Ihr einen Vertrag mit der gegn. Haftpflicht geschlossen?

Viele Grüße

Kasandra
 
Mit wem und durch welche Beratung habt Ihr einen Vertrag mit der gegn. Haftpflicht geschlossen?
Wir werden immer noch von unseren Rechtsanwälten beides FAe für Verkehrsrecht) betreut, die jedes Jahr den Verdienstausfall.

Wo finde ich denn eine Beispielberechnung für einen solchen Fall?

Meinst du, es gibt eine sonstige Beratung, die mir weiterhelfen könnte?

Gruß
Umel
 
Hallo Umel,

bitte mal auch hier im Forum "Suche" Erwerbsschaden-Verdienstausfall usw.

Es ist ein alter Hut, dass i. d. R. der Erwerbschaden bei Privat Personen nach dem fiktiven Netto gerecht wird.
(so auch die Rechtsprechung-modifizierte Nettolohntherorie)
Außer bei Selbständigen hierbei muss der Erwerbsschaden (Brutto) mit einem Gutachten bzw. Steuerberater nachgewiesen werden.

Abgezogen vom Erwerbsschaden kann ggf. ersparte berufliche Aufwendungen 5-10%., Haftungsquote.

Dem Geschädigten stehen bei der modifizierte Nettolohntherorie zusätzlich noch die darauf entrichtenden Steuern zu.
(nach Vorlage eines rechtkräftigen Steuerbescheid)


Zusätzlich muss die Rentenversicherung die vollen RV Sozialv. Beiträge (oder bei Teilzeit entsprechen weniger) bei Schädiger bzw. dessen Versicherung Regressieren.



Zusätzliche vermehrte Bedürfnisse, Haushaltsführungsschaden, Fortkommensschaden usw.



Literatur:
Pardey, Frank

Berechnung von Personenschäden

Ermittlung des Gesundheits- und Mehrbedarfsschadens, des Erwerbsschadens und des Haushaltsführungs- bzw. Hausarbeitsschadens sowie des Unterhaltsschadens

Küppersbusch, Gerhard / Höher, Heinz-Otto

Ersatzansprüche bei Personenschaden

Eine praxisbezogene Anleitung


Grüße
 
Hallo Umel12,
Rechtsanwälte sind immer schwer mit Steuerfragen überfordert. Habe schon erlebt, dass die ihre eigene Steuererklärung nicht verstanden haben. Hast Du sie mal direkt darauf angesprochen?

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Siegfried,

Danke für die ausführlichen Informationen, die das bisherige Vorgehen bei der Abrechnung zwar bestätigen; jedoch ist es unserer Meinung nach doch so, dass das Finanzamt die Lohnsteuer auf Grundlage des Bruttoeinkommens berechnet. Davon bleibt dann das Nettoeinkommen übrig (Rechenbeispiel vereinfacht ohne SV: Brutto (130) - Lohnsteuer (30) = Netto (100)

Hier wird aber gerechnet: Netto (100) - Lohnsteuer (30) = Verdienstausfall nach Lohnsteuer (70)

Der Verdienstausfall sollte doch so stellen, als sei der Unfall nicht geschehen. Hier wird jedoch von einem beim Vergleich real/fiktiv der Abzug der Lohnsteuer berücksichtigt und nach Auszahlung des Verdienstausfalls bei der Steuererklärung tatsächlich noch versteuert.

Deshalb sollte meiner Meinung nach die zu zahlende Lohnsteuer im Verdienstausfall einhalten sein, da ich diese nach Erhalt des Steuerbescheids an das Finanzamt zahlen muss.

Ich hoffe, ihr könnt meine in Worte gefassten Gedanken nachvollziehen.

Gruß Umel
 
Hallo Umel,

meines erachtens ist es so, dass Dir aktuell eine folgende Berechnung angetan wird.

NETTO Beispiel:

Du hast 2000 Euro NETTO gehabt und bekommst aufgrund Deiner Unfallursache und Stundenreduzierung nur 1.500 Euro.

ALLES als Beispiel!

Die Versicherung gleicht die 500 Euro auf Dein Konto aus. Sehr nett für Dich! Aber wie sieht es aus mit den Sozialversicherungsbeiträgen?

Ist zwar nett, dass Dein Entgelt in der Differenz ausgeglichen wird - aber was ist mit den Rentenversicherungsbeiträgen????

Zahlt die Versicherung diese für die oder guckst Du blöd in die Röhre - wenn Du in die gesetzliche Rentenversicherung kommst und Dir fehlen Versicherungsbeiträge und Rentenjahre bei der DR???

Dies ist sehr wichtig für DIch (Euch)!

Ebenfalls wann kannst Du (Ihr) in die Rente gehen und mit oder ohne Abschläge?

Mal in meinem Beispiel angefürht 500 Euro Ausgleich zahlen zum Netto-Entgelt ist das eine - aber die Abführung von Sozialabgaben für die Rente und Rentenjahre ist für mich ein anderer Punkt!

Dieses hast Du zu klären!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Umel,

Du mußt Dich mit der Rentenversicherung /Regressabteilung in Verbindung setzen, damit diese dann (wie schon Siegfried21 oben geschrieben hat "Übergang von Beitragsschäden gem. § SGB 119), den Beitragsschaden bei der haftenden Versicherung des Unfallgegners regressieren kann. Die Rentenversicherung berechnet die fehlenden Beiträge wenn sie von Dir (Euch) die entsprechenden Gehaltsunterlagen bekommen hat und meldet schon mal die Geltendmachung des Beitragsschadens bei der gegnerischen Versicherung an. Je nach Gerichtsentscheid bzw. nach dem Urteil, das die RV abwartet, wird sie dann die entgangenen Beiträge sich im Regresswege von der Versicherung holen. Die RV holt sich also nur den Beitragsschaden.

Den entgangenen Rentenschaden wird dann die RV für Dich ausrechnen und Dir/Euch für die zurückliegende Zeit nachzahlen bzw. die Rente für die Zukunft erhöhen, nachdem die Beiträge geflossen sind. Die RV wird also den Beitragsschaden regressieren. Ein Rentenschaden wird nicht regressiert, weil es das nicht braucht. Mal ganz simpel erklärt.

Ist denn die Rentenversicherung noch nicht von Euch informiert worden?

Brutto/Nettolohn
Die Steuerberater haben Softwareprogramme und können damit schnell für die einzelnen Jahre die monatlichen Brutto/Nettogehälter und die detaillierten Sozialabgaben usw. ausrechnen.


Gruß Bobb
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Umel,


Bei einem Vergleich muß Du einen Steuerberater einschalten bzgl. Steuern, der sich mit Erwerbsschaden auskennt. Die dafür anfallenden Kosten für den Steuerberater kannst Du ebenfalls dann von der HPV einfordern als Schadensposition.

Bei der Nettolohn-Methode mußt Du selbst keine Steuern etc. bezahlen (Siehe oben Beitrag /Links von Siegfried21). Die anfallenden Steuern muß die HPV bezahlen (Steuerbescheid).

Gruß Bobb
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo

Auch wenn es dich, Umel, nicht betreffen sollte und du nicht danach gefragt hast - es liest vielleicht später ein Betroffener -
Bei freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Kranken/Pflegekasse wird auf die ausgehandelten Abfindungen KV und PV Beitrag erhoben. Den sollte man in der Berechnung dann nicht vergessen.

LG
 
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