Hallo liebe Forum-Mitglieder,
meine Frau und ich hatten im Jahr 2013 einen unerschuldeten Verkehrsunfall und können beide nur noch eingeschränkt arbeiten. Die Abrechnung der Erstattung des Verdienstausfalls erfolgt bislang so, dass dem tatsächlichen Nettoeinkommen das fiktive Nettoeinkommen ohne Unfall gegenübergestellt wird. Die Erstattung des Netto-Verdienstausfalls geben wir dann bei der Einkommenssteuer-Erklärung an.
Unserer Meinung nach ist die Berechnung aber zu unserem Nachteil, weil die Lohnsteuer normalerweise auf Basis des Bruttogehalts berechnet wird, so dass wir vom Nettolohn noch die Lohnsteuer bezahlen müsste. Richtig müsste es doch aber sein, die Lohnsteuer zuvor - auf Kosten der gegnerischen Versicherung - noch auf das Nettoeinkommen hinzugerechnet werden, damit nach der Versteuerung der Nettobetrag übrig bleibt.
Seht ihr das ähnlich?
Freundliche Grüße
Umel
meine Frau und ich hatten im Jahr 2013 einen unerschuldeten Verkehrsunfall und können beide nur noch eingeschränkt arbeiten. Die Abrechnung der Erstattung des Verdienstausfalls erfolgt bislang so, dass dem tatsächlichen Nettoeinkommen das fiktive Nettoeinkommen ohne Unfall gegenübergestellt wird. Die Erstattung des Netto-Verdienstausfalls geben wir dann bei der Einkommenssteuer-Erklärung an.
Unserer Meinung nach ist die Berechnung aber zu unserem Nachteil, weil die Lohnsteuer normalerweise auf Basis des Bruttogehalts berechnet wird, so dass wir vom Nettolohn noch die Lohnsteuer bezahlen müsste. Richtig müsste es doch aber sein, die Lohnsteuer zuvor - auf Kosten der gegnerischen Versicherung - noch auf das Nettoeinkommen hinzugerechnet werden, damit nach der Versteuerung der Nettobetrag übrig bleibt.
Seht ihr das ähnlich?
Freundliche Grüße
Umel