Hallo Sandra ,
puh ;-) ...
AUB heißt eigentlich nix anderes als die jeweilige Fassung , zu dem Zeitpunkt wo du die Unfallversicherung abgeschlossen hast. Gerade was ältere Policen anbetrifft gibt es ein paar kleine aber feine Klauseln-Auslegungsweisen zugunsten des Versicherungsnehmer´s. Waren aber AUB 88 / 94..
Laut Deiner mitgelieferten Invalititätsgraden ist Beinwert 70% , da ja durch die Einschränkungen das ganze Bein betroffen ist. Es wird in der Regel immer den Sitz der Auswirkung der Verletzung genommen. Nicht dort wo die ursächliche Verletzung stadtgefunden hat. Gibt es auch diverse Gerichtsurteile zu.
Es gibt in diveresen Fachbüchern ein ganz "tolles" Beispiel.
Durch Wirbelbrüche ist eine Querschnitslähmung eingetreten. Ok sagt man sich betrifft den Rücken. Aber was betrifft/wirkt sich diese Verletzung aus , die Beine da der Betroffene nicht mehr laufen kann. Ergo 2 x voller Beinwert , würde 140% ergeben. Eine Abrechnung mit mehr als 100% geht aber nicht. Dazu kämme dann noch Aditativ der Rückenschaden, aber 100% bleiben 100%. Hier greift dann die sogenannte Progession. Was wenn bei Dir dann wenn ich den Rest der Tabelle verfolge 500% max. sind.
Hier noch mal ein kleiner Link wo die grund Rechenwege aufgeführt sind.
Invaliditätsgrad berechnen - Gliedertaxe Unfallversicherung
Im Schlusssatz heißt es:
Zum momentanen Zeitpunkt festzustellende Invalidität aufgrund der verzögernden Knochenbruchheilung mit perisitierenden Schmerzen und Inaktivitätsosteoporose beträgt auf orthopädischem Fachgebiet 2/10 Beinwert. Die Einschätzung betrifft die verzögerte Knochenheilung und verminderte Belastbarkeit.
"
Liest sich für mich eher das der Gutachter noch einmal ein Gutachten zur 3 Jahresfrist machen will. Will die Versicherung deine Akte schließen? Lass sich für mich so.
Ich mein man hat 4Wo Zeit darauf zu reagieren.
1. Auf jeden Fall das Gutachten vom Versorgungsamt besorgen.
2. Wann und wie ist die Peroneusparese festgestellt worden ? Nervenschäden können sich im Optimalfall bis max. 2 Jahre regenerieren.
3. Möglichst kurzfristig bei einen Arzt deines Vertrauens die Bewegungseinschränkungen korrekt nachmessen lassen. Mit Augenmaß und pie mal Daumen , ein NoGo.
Hat der Gutachter sich die Maße einfach aufgeschrieben oder nach einen Standartisierten Messblat eingetragen. Hier wird dann schon mal ganz ger rechts und links vertauscht.
www.dguv.de/medien/formtexte/aerzte/f_4224/f4224.pdf
Bei was für Ärzten warst du bisher , wundere mich ein wenig, Röntgen nur Tibia , Heilverlauf abgeschlossen ???
Warst Du schon mal in einer Praxis/Kliniksprechstunde die sich mit auf Pseudarthrosen spezialisiert haben? In Deutschland sind mir inzwischen 2 sehr gute Kliniken für Pseudarthrosen bekannt , eine 3 geniest einen Hervoragenden Ruf. An Deiner Stelle würde ich mir zumindest von einer 3.Stelle noch einmal eine Meinung einholen. Ja der Fuß/Bein wird nicht mehr wie vor dem Unfall, dafür sind die schäden zu groß. Aber den jetzigen Zustand so einfach Akzeptieren ?
Bist Du mit dem Sudeck in Behandlung ?
Noch einen schönen Sontag wünsche ,
Biggimaus
puh ;-) ...
AUB heißt eigentlich nix anderes als die jeweilige Fassung , zu dem Zeitpunkt wo du die Unfallversicherung abgeschlossen hast. Gerade was ältere Policen anbetrifft gibt es ein paar kleine aber feine Klauseln-Auslegungsweisen zugunsten des Versicherungsnehmer´s. Waren aber AUB 88 / 94..
Laut Deiner mitgelieferten Invalititätsgraden ist Beinwert 70% , da ja durch die Einschränkungen das ganze Bein betroffen ist. Es wird in der Regel immer den Sitz der Auswirkung der Verletzung genommen. Nicht dort wo die ursächliche Verletzung stadtgefunden hat. Gibt es auch diverse Gerichtsurteile zu.
Es gibt in diveresen Fachbüchern ein ganz "tolles" Beispiel.
Durch Wirbelbrüche ist eine Querschnitslähmung eingetreten. Ok sagt man sich betrifft den Rücken. Aber was betrifft/wirkt sich diese Verletzung aus , die Beine da der Betroffene nicht mehr laufen kann. Ergo 2 x voller Beinwert , würde 140% ergeben. Eine Abrechnung mit mehr als 100% geht aber nicht. Dazu kämme dann noch Aditativ der Rückenschaden, aber 100% bleiben 100%. Hier greift dann die sogenannte Progession. Was wenn bei Dir dann wenn ich den Rest der Tabelle verfolge 500% max. sind.
Hier noch mal ein kleiner Link wo die grund Rechenwege aufgeführt sind.
Invaliditätsgrad berechnen - Gliedertaxe Unfallversicherung
Im Schlusssatz heißt es:
Zum momentanen Zeitpunkt festzustellende Invalidität aufgrund der verzögernden Knochenbruchheilung mit perisitierenden Schmerzen und Inaktivitätsosteoporose beträgt auf orthopädischem Fachgebiet 2/10 Beinwert. Die Einschätzung betrifft die verzögerte Knochenheilung und verminderte Belastbarkeit.
"
Liest sich für mich eher das der Gutachter noch einmal ein Gutachten zur 3 Jahresfrist machen will. Will die Versicherung deine Akte schließen? Lass sich für mich so.
Ich mein man hat 4Wo Zeit darauf zu reagieren.
1. Auf jeden Fall das Gutachten vom Versorgungsamt besorgen.
2. Wann und wie ist die Peroneusparese festgestellt worden ? Nervenschäden können sich im Optimalfall bis max. 2 Jahre regenerieren.
3. Möglichst kurzfristig bei einen Arzt deines Vertrauens die Bewegungseinschränkungen korrekt nachmessen lassen. Mit Augenmaß und pie mal Daumen , ein NoGo.
Hat der Gutachter sich die Maße einfach aufgeschrieben oder nach einen Standartisierten Messblat eingetragen. Hier wird dann schon mal ganz ger rechts und links vertauscht.
www.dguv.de/medien/formtexte/aerzte/f_4224/f4224.pdf
Bei was für Ärzten warst du bisher , wundere mich ein wenig, Röntgen nur Tibia , Heilverlauf abgeschlossen ???
Warst Du schon mal in einer Praxis/Kliniksprechstunde die sich mit auf Pseudarthrosen spezialisiert haben? In Deutschland sind mir inzwischen 2 sehr gute Kliniken für Pseudarthrosen bekannt , eine 3 geniest einen Hervoragenden Ruf. An Deiner Stelle würde ich mir zumindest von einer 3.Stelle noch einmal eine Meinung einholen. Ja der Fuß/Bein wird nicht mehr wie vor dem Unfall, dafür sind die schäden zu groß. Aber den jetzigen Zustand so einfach Akzeptieren ?
Bist Du mit dem Sudeck in Behandlung ?
Noch einen schönen Sontag wünsche ,
Biggimaus