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Berechnung Prozesskostenhilfe

tamtam

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
13 Mai 2007
Beiträge
797
[FONT=&quot]Hallo @ all,

viele von uns sind besonders nach dem Unfall auf die Gewährung von Prozesskostenhilfe angewiesen, um ihre Rechte überhaupt wahrnehmen zu können.

Hiermit könnt ihr selber ausrechnen, ob diese euch zusteht:

Die Freibeträge für Beratungs- und Porzesskostenhilfe betragen wie folgt:
[/FONT]
[FONT=&quot]
Das Bundesministerium der Justiz hat durch die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2012 BGBl. I S. 2796) ab dem 01.01.2012 folgende Abzugsbeträge vom Einkommen festgesetzt:
[/FONT]

[FONT=&quot]Bundeseinheitlich für alle Bundesländer gelten folgende Ecksätze: [/FONT]

[FONT=&quot]Einkommensfreibetrag für Rechtsuchende:411,-- EUR
Freibetrag, falls Rechtsuchender erwerbstätig ist: 187,-- EUR
Unterhaltsfreibetrag für jede weitere Person, der aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt geleistet wird:
[/FONT]
·[FONT=&quot] Erwachsene: 329,-- Euro[/FONT]
·[FONT=&quot] Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres 316,-- Euro
[/FONT]
·[FONT=&quot] Kinder vom Beginn des 6. bis zur Vollendung des
14. Lebensjahres 276,-- Euro
[/FONT]
·[FONT=&quot] Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 241,-- Euro[/FONT]

[FONT=&quot] Darüber hinaus gibt es noch weitere Beträge, die absetzbar sind. Das Berechnungsformular dafür findet ihr unter:

http://www.infodienst-schuldnerbera...ken/Praxisthema/2011/PKH-Rechenbogen_2012.pdf

Ich bin immer wieder überrascht, wie selten die zuständigen Rechtspfleger die Prozesskostenhilfe richtig berechnen können, von daher gut nachrechnen, sofern euch der Berechnungsbogen überhaupt freiwillig übersandt wird, und ansonsten Beschwerde einlegen.

Das Verfahren über die Prozesskostenhilfe ist in sämtlichen Instanzen vor allen Gerichten kostenfrei und ihr könnt euch sogar vor dem BGH selbst vertreten!

Gruß
tamtam
[/FONT]
 
Hallo,

wer für sich prüfen möchte, ob er Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen kann und ob sie, möglicherweise mit Ratenzahlung, bewilligt wird, dem empfehle ich über den Tipp von tamtam hinaus dringend dieses als Freeware erhältliche Programm namens PKH-FIX

http://goo.gl/OYp0Y

von der Seite http://www.pkh-fix.de/

Der Autor dieser Software ist Referent im Bundesministerium der Justiz, die Software wird ständig den sich ändernden Voraussetzungen und Regelsätzen angepasst und ist deshalb uneingeschränkt zu empfehlen!

Gruß,
Double999
 
Guten Abend!
mal eine Frage an die Experten:
ich bekam vor einigen Monaten den Bewilligungsbescheid für die PKH.
Allerdings in einer sozialgerichtlichen Angelenheit.
Der vorraussichtliche durchschnittliche Vergütungsbeitrag beträgt 559,30 EUR.
In dem Schreiben steht, dass ich aufgefordert werde in 37 Raten zu je 15 EUR an das SG zu überweisen.
Wenn ich nicht pünktlich zahle, so weiter, wird die PKH aufgehoben.

Meine Frage: nun warte ich ja schon seit geraumer Zeit auf einen Termin, damit es endlich mal losgeht (Widerspruch läuft seit 2010)
Hat der Beginn einer Gerichtsverhandlung irgendwie entfernt auch was mit der PKH zu tun? Vieleicht kann einer seine Erfahrung nach Bewilligung schildern und ob es noch lange dauert oder ob man ggf. Einfluß nehmen kann.Die Warterei zermürbt mich zusehens..

MfG Jan G.
 
Guten Morgen jangun,

die Bewilligung der PKH hat keinen Einfluss darauf, ob jetzt zügig ein Termin angesetzt wird. Wenn ich gemein wäre, würde ich ja sagen: Jetzt haben sie ihr Geld, warum sollen sie dann jetzt schneller arbeiten?

Aber als gesetzestreuer Bürger vertraue ich natürlich der richterlichen Unabhängigkeit.

Seit wann läuft denn deine Klage schon, weil du nur von Widerspruch schreibst.

Gruß
tamtam
 
moinsen tamtam,
fragst du das in guter Absicht wielange?
Wenn ich Dir jetzt schreibe, seit ca 1,5 Jahren, dann schreibst Du mir- soetwas kann aber 4, 6, oder bis zu 8 Jahren dauern..:p
Dann bin ich noch frustrierter, denn das weiß ich bereits alles.
Egal, bin eh schon mental ziemlich abgerockt gerade.
Diese Phase ist ätzender als der Unfall selbst. Man hängt nur noch ab und weiß nicht wann oder was passieren wird. An sowas kann man echt zerbrechen..

*sorry für diesen Off Topic Beitrag*

Jan
 
Hallo jangun,

kannst du Gedanken lesen? :D

Also im Ernst, nach eineinhalb Jahren kannst du nur mal freundlich anfragen, wann denn Termin zur mündlichen Verhandlung ist.

Und in deinen Kalender kannst du für Oktober 2013 dann schon mal die Verzögerungsrüge eintragen...

Gruß
tamtam
 
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