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Berechnung Haushaltshilfeschaden nach Plexuslähmung

Steven85

Mitglied
Registriert seit
1 Aug. 2016
Beiträge
30
Hallo zusammen

aktuell stehe ich kurz vor einer Klage und ich bräuchte dringend deine/eure Meinung zu der Berechnung meines Anwalts bzgl. des Haushaltshilfeschadens bei vollständiger Lähmung des linken Arms. Diese Verletzung ist gleichzustellen mit einem amputierten linken Arm.

Aus der Tabelle Schah-Sedi-Pardey entnimmt mein Anwalt eine MdH von 80 %.
Bei einem Single-Haushalt mit 147 qm Wohnfläche, 40 qm Nutzfläche und 30 qm Terrasse mit einigen Pflanzen berechnet er den Haushaltshilfeschaden wie folgt.

Laut der Tabelle Pardey gehen wir von einem Zeitaufwand von 20,4 - 29,8 Std. pro Woche aus. Der Mittelwert beträgt 25,1 Std. Bei 80 % MdH gehen wir also von 20 Std. pro Woche aus. 12,00 € pro Std. netto (BGH VersR 2009, 515 Aktenzeichen VI ZR 183/8), gem. BAT X also 240 € pro Woche. Mit dem Faktor 4,3 multipliziert ergibt das einen Monatswert von 1.032,00 €.

Ist die Berechnung nachvollziehbar?
Die gegnerische Versicherung selbst bietet mir persönlich maximal 300 € pro Monat und geht weiterhin nur von einer MdH mit 30 % aus.

Gruß Steven

P.S. Was ich noch erwähnen sollte ist das ich zusätzlich noch das Formular des "Hohenheimer Verfahrens" ausfüllen musste zur Berechnung der Mdh.
 
Hallo Steven,

leider kann ich nicht erkennen, für welchen Zeitraum der Haushaltführungsschaden geltend gemacht wird. Mit Sicherheit, ist der Haushaltführungsschaden zu Beginn deutlich höher wie die 20 bis 30 Stunden pro Woche, da Du ja gegenüber früher massiv gehandicapte bist, da alles ungewohnt und neu für Dich ist. Du musst Dir ja vom Prinzip her alle Tätigkeitsschritte neu erlernen. Auch musst Du gewisse Veränderungen in Deiner Wohnung vornehmen. Für viele Dinge wirst Du zu Beginn auch Unterstützung dritter brauchen. Das alles muss berücksichtigt werden. Am besten ist es, wenn Du eine detaillierte Aufstellung Deiner Tätigkeiten machst und diese dann mit der bisherigen und der jetzigen Dauer ergänzt. Tätigkeiten die Du nicht mehr ausführen kannst, müssen dann Dritte übernehmen. So gehst Du Schritt für Schritt Deinen Tagesablauf durch. So wirst kein Schnee mehr schieben oder kehren können. Blumenkübel tragen wird auch eine Herausforderung. Je gewissenhafter Du in Deiner Aufstellung Du bist, umso glaubwürdiger sieht es später der Richter. Und darauf kommt es am Ende an.
Was die Umrechnung in Euros angeht, so ist da nicht viel Spielraum. Wichtig ist und bleibt die plausible Darlegung Deine zeitlichen Schadens und der Hilfe dritter. Hier gibt es deutlichen Spielraum. Es gibt Menschen die haben eine gute Motorik und andere wiederum eher nicht. Wenn Du verstehst, was ich meine.

Gruss
Scheitholz
 
Im Grunde genommen ist der Unfall schon 13 Jahre her. Bisher hat die Versicherung knapp 200 € gezahlt. Das wurde schriftlich vereinbart als ich noch zuhause gewohnt habe. Mittlerweile wohne ich in einem Einfamilienhaus und habe mittlerweile eine Erhöhung gefordert. Doch da sie tatsächlich nur von einer 30 %igen MdH ausgehen, wollen sie maximal auf 300 € erhöhen. Eine genaue Aufstellung aller Tätigkeiten habe ich bereits gemacht und auch dargelegt. Allerdings rechne ich bei einer solchen Verletzung mit einer deutlich höheren MdH.

Gruß Steven
 
Guten Morgen Steven,

Ich würde mal als Laie schätzen, dass die Minderung zur Führung eines Haushaltes bei einer vollständigen Lähmung eines Armes nicht bei 80% liegt. Ich würde schätzen, dass sie vielleicht bei ca. 50% liegen könnte.
Zwischen Anwälten und Versicherungen ist es meist wie auf einem Basar. Meist einigt man sich irgendwo in der Mitte. Traurig aber wahr. Natürlich stützt sich Dein Anwalt auf eine hohe belegbare MdH Zahl. Wenn es viele unterschiedliche unabhängige und belastbare Quellen gibt, um so besser stehen Deine Chancen.

Gruss
Scheitholz
 
Grüß Dich, Steven!

Ich teile die Ansicht, 70 - 80 % MdH realistisch sind, Begründung:

01
Erstens ist mir ein Gutachten bekannt, auf das die Allianz seit Jahrzehnten bezahlt: Armaputation (Prothese nicht möglich) 70 % MdH.

02
In Deinem Fall ist es nicht möglich, durch geschicktes Tauschen der Arbeit im Familienkreis im Ergebnis die Folgen der Behinderung zu mindern. Du bist Single. Damit fällt diese Möglichkeit flach.

03
Die Haushaltsarbeit ist eine handwerkliche Arbeit. Es gibt viele Berufe, in denen hanwerkliche Kompetenzen weniger bedeutend sind: Ein Einarmiger kann z.B. ganz gut Richter sein. Steuerberater. Geistlicher, Telefonist, Taxifahrer, Lokführer. Der Haushalt macht aber nun mal manuelle Arbeit.

04
Gern hört man das Argument: Im Haushalt kann man (anders als in der Erwerbstätigkeit!) leidensgerecht arbeiten. Man kann sich die Zeit einteilen, langsamer arbeiten, Erholungspausen einhalten.
Dazu muss man sagen: Pausen helfen Dir nicht. Einarmig kann man nicht mit links das Gurkenglas festhalten und mit rechts den Deckel drehen, da kann man Pausen machen, bis es Mitternacht ist, das nutzt Dir nichts.

05
Die Bezifferung nach Schah-Sedi halte ich für bedenklich, da dort 3 Kategorien an Haushalten gebildet werden: Und zwar nach Einkommen! Das Einkommen ist aber wenig aussagekräftig dafür, wieviel Arbeit der Haushalt macht.

06
Eher weist die Fläche (allerdings: Nur sehr ungenau) auf einen anspruchsvollen Haushalt hin, da ein Single im Mittel nur gute 60 m² zur Verfügung hat.

07
Vorsicht mit der alten Tabelle von Reichenbach/Vogel, die Ludolph fortgeführt hat. Sie enthält aber solche Fehler, dass der Verkehrsgerichtstag 2010 es abgelehnt hat, diese Tabelle als "maßgeblich" zu verabschieden. Ursache war ein Tagungsteilnehmer, der (in einem spontanen Redebeitrag!) dort derartig wahnwitzige Fehler nachweisen konnten, dass sich der Saal (mit über 100 Fachleuten!) erst mal von dem Lachanfall erholen musste: Aber dann fegte ein wahrer Tsunami diese schwindelhafte Tabelle aus dem Saal.

ISLÄNDER
 
Vielen Dank für die Antworten. Mir geht es weniger darum die von meinem Anwalt berechneten 1032 € zu erzielen, sondern viel mehr darum das die angebotenen 300 € von der Versicherung nicht realistisch sind. Wenn es am ende 500 € sind, wäre ich vollkommen zufrieden.

Ich wohne alleine in einem 147 qm Haus. Ich lasse mir 2 mal im Jahr fachmännisch die Fenster putzen. Das kostet mich alleine schon knapp 480 €.

Gruß Steven
 
Grüß Dich, Steven!

01
Hier sind die Bandbreiten der Schätzung aber noch sehr weit! Aber schaun wir mal, was mit den angeboteten 300,00 Euro/M. in erster Näherung zu machen wäre:

02
Geht man mal von 10 - 12 Euro/Stunde aus, würde das Geld für 5,77 bis 6,93 Std./Woche reichen.

03
Eine MdH von 30 % ist nicht vertretbar. Das ist, mit höflichstem Verlaub, dummes Zeug, vor Gericht nicht durchsetzbar. 70 % MdH sehe ich -ohne den Haushalt zu kennen!- als realistisch an, über 60 % MdH kann man noch diskutieren (hängt aber auch vom Haushalt ab!). Na schön, heute habe ich meinen nachgiebigen Tag: Sagen wir 60 % MdH, was kommt da raus?
Das würde dann auf einen Gesamt-Arbeitsbedarf im Haushalt von 9,62 bis 11,55 Std. schließen lassen. Das wäre ein einfach geführter Single-Haushalt auf 30 m², alles gut zugänglich zum Putzen, nur geringe Anforderungen an Sauberkeit, wenige Abstaubhindernisse in der Einrichtung, Kochen = Büchsenwarmmacherei, mehr gibts nicht, Dein Kleidungsstil ist: Lederjeans (wird nicht gewaschen) und Sweatshirts (alle blau, damit die Wäsche nicht sortiert werden muss), Bügeleisen haste nich, gebügelt wird da eh nix. Eingekauft wird einmal alle 2 Wochen, das reicht: Salat gibts bei Dir eh nicht. Kein Haustier, kein Garten, Autowaschen? Ja....wozu das denn? Es langt doch, dass es ab und zu regnet!

Das wenige, was ich von Deinem Haushalt gelesen habe, lässt der Tendenz nach auf einen sehr viel höhren Arbeitsaufwand schließen.

Fazit: Die Rechnung geht mit 300,00 Euro nicht auf, mit 500,00 Euro wohl auch nicht. Genaueres kann man aber mit dem Wenigen nicht sagen.

04
In Deutschand gibts 3 öffentlich bestellte Sachverständige für Haushaltsführungsschäden.
Wenn Du die Schadenshöhe in einem sogenannten "selbständigen Beweisverfahren" gerichtlich ermitteln lässt (§ 485 Nr. 3 ZPO), dann muss Deine Rechtsschutzversicherung (hoffentlich hast Du eine!) für die (nicht geringen!) Sachverständigenkosten aufkommen.
Tipp für Deinen RA: § 485 ZPO erlaubt im selbständigen Beweisverfahren, was die ZPO sonst verbietet: Ausforschung der Schadenshöhe. Das wird oft übersehen.


ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,

danke für deine Nachricht. Zwei Fragen hierzu.

Du hast geschrieben, mit 500 € geht die Rechnung wohl auch nicht auf. Meinst du damit das es eher mehr oder eher dann zwischen 300 und 500 liegt?
Zu § 485 ZPO: Heißt im Klartext das hier das Gericht die Ausforschung der Schadenshöhe auch ohne Sachverständigen anerkennt?

Gruß Steven
 
Grüß Dich, Steven!

01
Entschuldige bitte, dass ich mich unklar ausgedrückt habe. Ich vermute, dass der Schaden deutlich über 500,00 Euro/Monat liegt.


02
Zur ZPO:

(a)
Regelfall: Der Kläger muss die Höhe seines Schadens behaupten. Behauptet er zu wenig, so dass er zu wenig Schadensersatz verlangt, bekommt er auch nicht mehr als das Wenige. Behauptet er zuviel, verliert er teilweise den Prozess, bleibt also auch anteilig auf Prozesskosten sitzen. Letzteres kann Dir egal sein, wenn Du eine Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers hast.

(b)
Du Darfst aber auch nciht sagen: "Ich weiß es auch nicht, wie hoch der Schaden ist, aber ich soviel, wie mir dann hinterher der Sachverständige zugesteht". Das geht nicht, das ist die sogenannte "Ausforschung", die ist unzulässig im normalen Prozess.....


(c)
...aber nicht im selbständigen Beweisverfahren. Da darfst Du die Höhe des Schadens erkunden lassen, § 485 ZPO. Das Gericht bestellt dann eine Sachverständigen, der dann forscht.

03
Welche Hilfsmittel hast Du zur Überwindung Deine Lähmung?

Ich denke da an:
- Elektrischer Dosenöffner, an der Wand montiert, ist praktisch. Zahlt die Versicherung!

- Sehr hilfreich: Das Nagelbrett. Schaut aus die das klassische Nadelbrett für den Fakir, nur "Kindergröße für das Fakir-Baby". Hat unten Saugnäpfe, damit hält das Brett sich auf dem Küchentisch fest. Und dann mit Schwung und Grazie alles, was Du schneiden/schälen wilst, schwupp auf die spitzen Nägel! Etwas andrücken: So jetzt kann Dir die Kartoffel nicht mehr auskommen. Wenn Du sie schälen und schneiden willst.

ISLÄNDER
 
Grüßn Dich, Steven,

mir fällt gerade etwas auf: Die Sache mit den Fensterputzern. Da droht Dir ein Kalkulationsfehler, der schwer zu erklären ist. Bitte nimm Dir etwas Zeit: Denn die Erkläung ist nicht in 3 Sätzen zu machen, aber es geht um nicht wenig Geld:

01
Wenn Du Deinen Haushaltsführungscshadens geltend machst, ist das in der Regel eine Berechnung, die Danach fragt: Was hätte eine Haushaltskraft netto bekommen für die Arbeit, die Du jetzt nicht oder auf nicht zumutbare Weise leisten kannst? Das nennt der BGH die sogenannte "fiktive Abrechnung". Das darf man so machen, sagt der BGH.

02
Man muss es aber nicht so machen. Du kannst natürlich auch eine Haushaltshilfe anstellen. Oder halt eben eine Firma kommen lassen. Das nennt man: Konkrete Abrechnung. Dann bekommst Du alle Kosten ersetzt, die damit verbunden sind: Und das ist deutlich mehr.

03
Du darfst auch beide Methoden kombinieren!

04
Aber Du machst einen Kalkulationsfehler, wenn Du zu 100 % fiktiv abrechnest und dann davon die Fensterputz-Firma bezahlst. Du schreibst, dass bei 300,00 Euro/Monat (Zahlung Verischerung) Dich allein das Fensterputzen rd. 480,00 Euro im Jahr kostet. Ei, das klingt in meinen Ohren so, als würdest Du gerade auf einentüchtigen Kalkulationsfehler zusteuern:

05
Richtig geht es so (ich arbeite jetzt mit geshätzten Zahlen):

(a)
Wieviel Stunden braucht Deine Firma für's Fensterputzen? Nun, 2 x 240,00 Euro (pro Putzaktion) lassen so ungefähr darauf schließen, dass jemand kommt, der dann etwa 6 Arbeitsstunden pro Putzaktion braucht. Ganz grob geschätzt. Etwa 33,00 Euro/Stunde + MWSt. würde das kosten, das kannst Du konkret abrechnen.

(b)
Dafür wird der Teil Deines Anspruches weniger, den Du fiktiv abrechnest. Das ist deswegen so, weil Du ja den Haushalts-Arbeitsausfall-Teil, den Du fiktiv abrechnest, um die Zeit für das Fensterputzen reduzieren musst. Denn das Fensterputzen rechnen wir ja konkret ab.

Der Abzug macht aber nicht die 480,00 Euro aus, die Du für's Fensterputzen bezahlen musst, sondern deutlich weniger:

12 Std./Jahr Fensterputzerei, Nettostundensatz bei fiktiver Abrechnung, sagen wir mal: 12,00 Euro/Std. = 144,00 Euro/Jahr (12,00 Euro sind nicht zuviel!). Nur um diese 144,00 Euro/Jahr sinkt der Betrag, der Dir für das zusteht, was Du im Haushaltsführungschaden fiktiv abrechnest.

(c)
Wie kommt das? Der unterschiedliche Stundensatz ist der Schlüssel. Bei fiktiver Abrechnung bekommst Du das, was die Haushaltshilfe netto (netto, habe ich gesagt!) bekommen hätte, wenn es sie nur gegeben hätte. Netto hätte sie -in meiner Beispielsberechnung- 12,00 Euro bekommen. 12,00 Euro/Std. ist nicht übertrieben. Die Fensterputzfirma kostet aber mehr als 12,00 Euro pro Stunde, da gehen 40,00 Euro inkl. MWSt. drauf: Da sind Steuern drin, Arbeitnehmner-Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge, die anteiligen Kosten für's Putzkolonnen-Auto, Berufskleidung, Werkzeug. Tja...das kostet.

(Für Leute, die selten Handwerksleistungen kalkulieren: Das, was ich gerade vorgerechnet habe, ist absolut realistisch. Es gibt dumme Selbständige, die arbeiten für die Hälfte. Die leben im Alter von Sozialhilfe. Eine Altervorsorge kann man so nicht aufbauen, geht nicht.)

06
Der Unterschied ist nicht unbeträchtlich: Pro Jahr 366,00 Euro. Immerhin: Jede zweite Woche kannst Du davon einen Kasten Bier kaufen. Oder, natürlich viel besser, auch wensetlich gesünder: Du kannst mir davon ein recht respektabeles Weihnachtsgeschenk kaufen. Juhuu!

ISLÄNDER
 
Hi Isländer,

vielen Dank für die hinreichenden Informationen. Eines würde mich noch interessieren.
Die Versicherung kam auf einmal mit dem Argument um die Ecke, "Ferner stellt sich nicht die Frage, warum hier nicht - sofern man hier von Ihrem als gegeben ausgeht, die zuständige Pflegekasse Leistungen erbringt."

Was sagst du zu diesem Argument?

Gruß Steven
 
Grüß DIch, Steven85!

Es ist schon nett, wie man so viele Irrtümer in einen einzigen Satz packen kann.

01
Die Pflegeversischerung leistet, wenn der Pflegebedarf ein gewisses überschreitet: Pflegegrad 1. Grundsätzlich (Ausnahme unten) leistet sich nciht auf Haushaltsführungsschden.

02
Abrenzung "Pflege" gegen "Haushaltsführung":

(a)
Mit einem gelähmten Arm bist Du nicht pflegebedürftig, weil Du keine mengenmäßig ins Gewicht fallende Hilfe brauchst für folgende Tätigkeiten:

-Aufstehen, zu Bett gehen.
-Körperpflege: Waschen, Duschen, Zähneputzen, Abtrocknen.
-Gang auf die Toilette
-Kleidung (ink. Schuhe) anziehen und ausziehen
-Selbst die Wohnung verlassen, sich als Fußgänger im öffentlichen Verkehr bewegen.

Wenn Du all das kannst, dann kannst Du die sogenannten ADL erbringen. ADL heißt: "activities of daily life". Das ist vereinfacht das, was ein Gast im Hotel bei Vollpension zur Selbstversorgung unternimmt. Er steht selbst auf, wäscht sich, zieht sich an, nimmt seine Mahlzeiten ein ect.

(b)
Bei Einschränkungen in diese ADL's stellt sich die Frage, was die Pflegeversicherung bringen muss.

(c)
Das hat aber nichts mit Arbeitsleistung jenseits der ADL zu tun. Kochen, Wäschewaschen, Büglen, Einkaufen, Putzen, Gartenarbeit. Defizite dabei bewältigt nicht die Pflegeversicherung.


(d)
Allerdings gibt es folgenden Effekt: In geringem Umfang leistet die Pflegeversicherung auch für "Hauswirtschaftliche Versorgung", nämlich dann, wenn sie beötigt wird und wenn Du mit der reinen Pflege noch nicht genug Punkte zusammenbringst, damit die Pflegeverischerung einspringen muss. Dann kannst Du in geringem Ausmaß fehlende Pflegepunkte ausfüllen mit Bedarf an hauswirtscahftlicher Versorgung. Diesen Teil der diesen Teil der Leistungen der Pflegeversicherung muss man sich anrechnen lassen.

02
Allerdings wird es bei Dir so weit nicht kommen:

Stelle einen Pflegeantrag, damit wirst Du durchfallen, und den Bescheid über die Ablehnung der Pflegekasse lege vor: Dann hat es die Versicherung schriftlich.

03
Wer Erfahrung mit Verletzungsfolgen hat, der sieht hier auf einen Blick, dass der Sachbearbeiter entweder völlig, aber auch wirklich völlig unerfahren ist (unwahrscheinlich, sonst wäre eer nicht auf diese Einlassung gekommen!) oder dass er Dich ins Bockshorn jagen will.

Bei DIESER Verletzung muss er das auf einen Blick sehen.

Der Einwand der Versicherung steht auf der gelichen Qualitätsstufe wie folgende Behauptungen:

"Bei + 20 Grad Außentemperatur muss man mit Schneefall rechnen."

"Morgen wird der Flughafen Berlin fertig".

"Seit 1.1.2018 gibt es in der Kirche kein "Amen" mehr, weil der Papst aus der Kirche ausgetreten ist."

Und dann wundern sich so mache Versicherer über ihren Ruf.

Ich nicht.


ISLÄNDER
ISLÄNDER



, wenn man sich selbst kommt

mit EINEM SAtz so Mit d
01
Die Pflegeversischerung
Mit einer Armplexuslähmung hat Du bist kein P

Du könntest das Argument ganz einfach dadurch aushebeln, indem Du einen Pflegeantragstellst
 
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