• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Berechnung des Haushaltsführungsschadens

Hallo zusammen,
so einfach, wie ich es mir machen wollte, ist es anscheinend nicht, wenn man seine Rechte so gut es geht durchsetzen will (was ich schon vermutet habe).
Dann gilt es einen Weg zu finden, wie man am Besten seinen Haushaltsführungsschaden geltend machen kann.
Was ist/wäre Eurer Weg? Gutachter und/oder ein guter Anwalt, der sich in dem Thema auskennt?
Ich habe im Netz mal gesucht. Bei manchen Rechtsanwälten habe ich Formulare gefunden, in denen man den Haushaltsführungsschaden (HFS) dokumentieren kann. Das halte ich erst einmal für sinnvoll. Bei den Formularen gibt es schon Unterschiede. Ich denke, so besser und umfangreicher dokumentiert, so besser begründet man seinen Anspruch. Ein Formular hat sogar 13 Seiten!
Aber daraus muss, dann die Stundenzahl ermittelt werden, die in den Formularen in der Regel erfasst werden.
Dann die Stundenzahl mit MdE multiplizieren und dem Stundelohn. Dann hat man doch das Ergebnis.
Oder wieder zu einfach gedacht?!
Viele Grüße
P.S.: Ich habe mal die gefundenen Formulare zur Erfassung des HFS angehängt. Habt Ihr einen Favoriten?
 

Anhänge

kann leider nur eine datei anhängen :(
die schon gepostete datei ist mit 13 seiten die umfangreichste.
deswegen hier noch meinen Favoriten. wäre auch mein favorite für einen rechtsanwalt, da die rechtsanwälte sich anscheinend ausschließlich mit
Personenschäden beschäftigen und nicht noch Ehe-,Erbrect usw. beschäftigen.
 

Anhänge

Hallo VomSee,

im Fragebogen ist nicht Deine MdE gemeint, sondern wie viel % Du beeinträchtigst warst in den Zeiträumen die Arbeiten auszuführen.

MdE kommt aus dem SGB VII - der Haushaltsführungsschaden aus dem Zivilrecht. Bitte hier nichts vermischen.

Beim Fragebogen 2 finde ich die Frage nach den Einkommensverhältnissen schon recht spannend. Wer mehr verdient - braucht im Umkehrschluss nicht so viel Haushaltsführungsschaden, er kann den Rest ja selbst bezahlen. Wirkt auf mich sehr versicherungsfreundlich.

Viele Grüße,

Kasandra
 
Hall @Kasandra ,
danke für die Info.
Einkommensverhältnisse bis auf meine Mieteinahmen und Kapitalerträge und dergleichen kennt die Versicherung sowieso schon, da er mir mönatlich meinen entgangenen Lohn zahlt.
Grüße
 
Grüß Euch,

vielen Dank, Kassandra, für Deinen Hinweis. Aber es könnte sein, dass nicht alle verstehen, um was es geht.

01
MdE = Minderung der Erwerbsfähigkeit, sagt etwas darüber aus, ob man überhaupt noch in der Lage ist, mit welcher Arbeit auch immer, sich Geld zu verdienen.

02
Mit der Behinderung in einem ganz bestimmten Beruf hat das nichts zu tun. Beispiel: jemand hat durch ein Knalltrauma eine geringgradige Hochton-Schwerhörigkeit erlitten. Das macht 10-20 % MdE aus. Zu dumm, wenn der Unfallverletzte Flugkapitän mit Lizenz für Passagierflugzeuge ist. Da ist nämlich die Fluglizenz weg. Der steht dumm da. Denn mit dem, was er als Flugzeugführer für Verkehrsflugzeuge gelernt hat, kann er sonst nichts Rechtes anstellen.

Das passiert öfters. Wenn ein berufsmäßiger Kirchenorganist ( er spielt die Orgel, dass es nur so braust) durch einen dummen Unfall den linken kleinen Finger ganz und den Ringfinger zur Hälfte verliert, dann kann man mit 25 % MdE errechnen. Er wird aber nicht mehr als Orgelspieler arbeiten können.


03
es gibt aber auch eine MdH. Die Minderung der Fähigkeit, einen Haushalt zu führen. Dieser Wert kann nicht aus der MdE umgerechnet werden, es gibt Fälle, in denen ist die MdE höher als die MdH, sie kann auch gleich bleiben, es gibt aber auch Fälle, in denen ist die MdE niedriger als die MdH. Man muss sich zunächst einmal vergegenwärtigen, dass die Haushaltstätigkeit eine handwerkliche Tätigkeit ist. Und man muss sich im klaren darüber sein, dass man diese Tätigkeit fast nicht im Sitzen ausüben kann, sondern ganz überwiegend im Stehen und Gehen. Andererseits gibt es auch Gesichtspunkte, die manchmal (bei weitem aber nicht immer!) Die Behinderung im Haushalt und dessen Arbeit weniger schlimm dastehen lassen als im allgemeinen Erwerbsleben. Zum Beispiel dann, wenn man in einem kleinen Haushalt mit „langsamer arbeiten“ oder „geschickter Zeiteinteilung“ die Arbeit schon erledigen kann. Im Erwerbsleben ist „langsamer arbeiten“ eher weniger gerne gesehen. Wer hat schon noch einen Posten als "Ruhige-Kugel-Schieber", als "Geradeaus-Schauer" oder, sehr begehrt, als Schnarchfestigkeits-Tester für Matratzen? Im Erwerbsleben eilt es. Zeit ist Geld.

04
Vorsicht! In diesem Bereich laufen Tabellen um, die von Leuten stammen, die nun wirklich – wie man leider sagen muss – erschreckend wenig von dem verstanden, was sie veröffentlicht haben.

Hat jemand Zweifel? Dann zeige ich ihm eine Tabelle, in der steht drin, dass der Arbeitsbereich „organisieren und planen“ innerhalb der Haushaltstätigkeit dann zu 5 % behindert ist, wenn man ein Bein ab dem Knie amputiert hat, und zwar so, dass man keine Prothese benutzen kann. 5 % also.

In der gleichen Tabelle steht aber auch: ist nicht das halbe Bein amputiert, sodass das ganze (ebenfalls so, dass man keine Prothese benutzen kann), dann wird es beim organisieren und planen leichter! Der zweifellos schwer verletzte Mensch ist nämlich laut Tabelle zu 0 % behindert, zu organisieren und Planungsarbeiten zu machen. Dabei kann jetzt auch noch schlechter setzen, den man sitzt zu 2/3 nicht auf dem Gesäß, sondern auf den Oberschenkel. Selbst Schreibtischarbeit fällt jetzt also schwerer. eigentlich sollte man meinen, es fällt einem schon beim Abtippen auf, dass in der Tabelle irgendwo der Wurm drin ist.

Dazu hat dann ein boshafter Mensch auf dem Verkehrsgerichtstag 2010 in Goslar angemerkt: „Wenn das richtig ist, dann ist auch folgendes richtig: das Bein ist in der Haushaltsarbeit nur lästig. Schneid's ab, und es geht leichter!"

Wenigstens ist der Antrag nicht durchgegangen, diese Tabelle auch noch als „maßgeblich“ zu verabschieden.



ISLÄNDER
 
Top