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Berechnung des Haushaltsführungsschadens

VomSee

Mitglied
Registriert seit
14 Dez. 2017
Beiträge
50
Hallo,
es gibt drei verfahren um die Höhe des Haushaltsführungsschadens zu berechnen:
  • Differenzmethode
  • Verfahren nach Schulz-Borck/Hofmann
  • Hohenheimer Verfahren
Gibt es einen Rechner oder Excel-Tabelle, in der man die Eckpunkte wie z.B. Wohnungsgröße, Single-oder Mehrfamielienhaushalt, usw. einträgt und dann wird z.B. nach dem Verfahren nach Schulz-Borck/Hofmann der Haushaltsführungsscahden berechnet?
Oder wie komme ich an die Tabelle nach dem Verfahren nach Schulz-Borck/Hofmann?
Viele Rechtsanwälte haben entsprechende Formulare, in der man derartige Eckdaten eintragen kann und können mit diesen Infos den Schaden berechnen.
Aber daskönnte man doch eigentlich selber machen. Oder?
Hat jemand Erfahrunfg bzw. kann mir weiterhelfen?
Viele Grüße
 
Grüß Dich, vom See,

eine solchen Rechner kenne ich jedenfalls nicht. Offen gestanden, ich kann mir auch schwer vorstellen, was er wirklich helfen soll:

01
Richtig ist einmal, dass die Personenzahl im Haushalt eine Rolle spielt. Nur: welche? Solange es immer noch Gerichte gibt, und von denen gibt es einige, die volljährige Kinder der verletzten Person „herausrechnen“, obwohl es eine ganze Batterie an BGH-Urteilen gibt, wonach das nicht stattfinden darf, muss man in einen Rechner entsprechende Eingaben machen.
(Das Argument der Gerichte, die es falsch machen, liegt darin: Volljährige Kinder haben keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt (richtig). Wenn Ihnen die Eltern also Haushaltsarbeit leisten, so ist das keine vom der Unterhaltsleistung. Das Argument ist fehlerhaft, und zwar aus 2 Gründen:

(a)
Während die Kinder von den Eltern nicht verlangen können, Betreuungsunterhalt zu bekommen, hatten die Eltern das Recht, Ansprüche auf Zahlung von Geldunterhalt zu ersetzen durch Naturalleistung, § 1615 l BGB. Das wird häufig übersehen, entspricht aber den typischen Gebrauch, wenn Kinder in Ausbildung noch zu Hause leben.

(b)
bei Verwandtschaft, die im Haushalt lebt, kommt es gar nicht darauf an, ob sie überhaupt unterhaltsberechtigt ist oder nicht. Denn Haushaltsarbeit für Verwandte (auch angeheiratete, auch tanzen) ist nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH eine sinnvolle Verwendung der Arbeitskraft, den Ausfall zu entschädigen ist.

Das wiederum bedeutet, dass ein Formular nicht viel nützt, wenn man die nötigen Kenntnisse nicht wirken lässt, mit ihm zu arbeiten.

02
Es ist richtig, dass insbesondere für den Arbeitsbereich „aufräumen und putzen“ die Quadratmeterzahl schon eine Rolle spielt. Es gibt aber Faktoren, die eine viel stärkere Rolle spielen, zum Beispiel, wie „putzfreundlich“ eine Wohnung ist.

Macht die Wohnung einen kühlen Eindruck, kaum dekorative Elemente, mit dem Charme einer Bahnhofswartehalle, wird schnell geputzt sein. Da braucht man nicht viele Minuten pro Quadratmeter. Wenn aber auf dem Teppich Einläufe liegt, darüber eine Brücke, und die Möblierungsdichte ist so hoch, dass man erst mal das Zimmer ausräumen muss, bevor man überhaupt in die Ecken hinein staubsaugen kann: dann hat das eine viel größere Wirkung als „doppelt so viele Quadratmeter“. Die Tabelle bringt nicht viel ein – vielfach wird voraussichtlich bestritten werden, dass die Voraussetzungen dazu nicht gegeben sind. Also muss man die Grundlagen belegen.

03
tut mir leid, aber: diese Überlegung, es sich einfach zu machen und relativ schnell zu einem Ergebnis zu kommen, funktioniert nicht. Da müssen wir schon tiefer bohren!

ISLÄNDER
 
Grüß Dich Isländer,
kann man sich es da nicht einfach machen?
Nach Tabellen von Schulz-Borck/Hofmann geht man bei Single-Haushalt von 21 h/woche aus. Mein MdE ist 100%. Stundensatz von 10 € netto.
Das sind dann 840 € im Monat. Kann man doch mal der Verischerung unterbreiten und dann mal schauen, wie sie reagiert ;)
Viele Grüße
 
ich habe auf Basis dieser daten mal rechnen lassen:
 

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Liebe(r) @VomSee ,
bei Deinen Berechnungen mußt Du schon den gesetzlichen Mindestlohn als Berechnungsgrundlage nehmen. Die Gebäudereiniger haben schon seit einigen Jahren einen eigenen Mindestlohn.
Die Mindestlöhne werden in den nächsten Jahren weiter steigen.

LG KS 1973
 
Grüß Dich, vom See!


01
Wenn Du das machst, passiert folgendes: Wenn Du von einem Tabellenwert von 21 Std./W. ausgehst, und dann zeigt sich, dass Deine Haushalt arbeitsaufwendiger war, wird man Dir vorhalten, dass Du jetzt übertreibst, weil Du früher einmal "21 Std./W." gesagt hast. Das ist zwar wegzubekommen, aber schwierig.

02
KS1973 geht in die richtige Richtung, aber Vorsicht:

(a)
"Mindestlohn" = Brutto
Stundensatz bei Abrechnung auf fiktiver Basis = Netto.

(b)
Freilich: Beim Minijob geht vom Bruttolohn überhaupt nichts weg, (nur der Arbeitgeber hat -zusätzlich zum Brutto!- Paschlaabgaben zu leisten an die MInijobzentrale. Also kommt das, was KS1973 sagt, schon hin.

03
Mach Dich mal auf die Suche nach einer Haushaltshilfe: Und klappere die Kundentafeln der Supermärkte ab. Dein Ansatz ist zu niedrig.


ISLÄNDER
 
Lieber @VomSee , lieber @Isländer ,
ich habe auch schon einen Fall erlebt, wo die Private Unfallversicherung für die Kundin selbst eine Haushaltshilfe gesucht hat.

Die Frau hatte das Bein gebrochen und wohnte im Plattenbau (oberste Etage ohne Fahrstuhl). Den Stundensatz hat die Versicherung ausgehandelt. Sie rechnete die Leistungen mit dem Unternehmen ab.

Mein Vorschlag wäre, einen Monat lang Tagebuch zu führen, welche Tätigkeiten im Haushalt zu erledigen waren, mit den dazugehörigen Zeiten.

Hinzu kämen noch Dinge wie das Auswischen und Aufräumen von Schränken oder das Wegräumen der Sommerbekleidung, Gartenarbeiten wie die Obsternte, also Aufgaben, die seltener zu erledigen sind.

Es kommt auch darauf an, ob Du eine Tätigkeit komplett von einer anderen Person erledigen lassen mußt oder noch bestimmte Teilschritte selbst tun kannst.

Mir ist auch bekannt, dass die Dienstleister zeitliche Vorgaben haben, die die Angestellten einhalten müssen. Wichtig wäre, auch die Frage der Vertretung zu klären, wenn die "Stammkraft" ausfällt.

Bei einem Unternehmen kann man auf die Erfüllung seines Vertrages bestehen, schwieriger wird es, wenn man die Haushaltshilfe selbst als Arbeitgeber angestellt worden ist.

LG KS 1973
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
danke für Eure Info. Ist dann leider nicht so einfach, wie ich schon gedacht habe.
was haltet Ihr denn von der Berechnung durch den ADAC:
Der ADAC berechnet nach dem Hohenheimer Verfahren für 250 € den Schaden mittels einen Fragebogen.
Kennt jemand das Verfahren? Ist das zu gut?
Viele Grüße
 
Grüß Dich, VomSee,

01
auch diese Methode löst das Problem nicht, dass die Tabelle nicht in der Lage ist, die tatsächlichen Grundlagen Deines Haushaltes zu klären, Z.B.: Wie reinigugnsfreundlich ist Deine Wohnung?

02
Würdest Du sagen: Du bezifferst Deinen Schaden auf der Basis einer eigenen Grobschätzung, unter dem Vorbehalt, genauer zu arbeiten, falls Dein Vorschlag nicht akzeptiert wird, ist das in der Theorie denkbar. Aber ich fürchte, der Versicherer wird Dich runterhandeln wollen. Denn er erkennt die Unsicherheit in diesem Thema, und das wird nach menschlichem Ermessen genutzt werden.

Ich nehme nicht an, dass Du vorwärts kommst, so lange die Parameter Deines Haushaltes nicht handfest belegt sind, so dass man daran nicht mehr so recht vorbei kommt. (Versucht wird es auch dann werden, aber die Toleranzbandbreiten werden deutlich schmaler).

ISLÄNDER
 
Grüße Dich Isländer und Vom See und KS 1973,

Ich nehme nicht an, dass Du vorwärts kommst, so lange die Parameter Deines Haushaltes nicht handfest belegt sind, so dass man daran nicht mehr so recht vorbei kommt.

Spannend, bei mir trifft das zu, das die Wohnung umständlicher zu putzen ist.Welche Parameter des Haushaltes sind hier gemeint?
Sind das die Angaben qm Fläche der Wohnung, oder sind das andere?

Und, wie ist das "Problem" zu lösen, das man vorher z.B. 21 Stunden Haushalt hatte in der Woche und jetzt z.B. wenn mann den Haushalt so wie früher machen wollen würde, ca. die doppelte Zeit dafür bräuchte?

Man/Ich schaff nur noch einen Teil und der dauert halt länger. Ich hatte schon überlegt einmal alles mit " den tatsächlichen Zeiten" zu notieren?

Viele Grüße
Helios
 
Lieber @Helios, lieber @Isländer

die Frage der Qualität der Hausarbeit, wenn man sie selbst nicht mehr erledigen kann, ist häufig ein Streitthema.

Die professionellen Dienste, haben genaue zeitliche Vorgaben, die auch eingehalten werden müssen.

Wenn man längere Zeit zu Hause ist wegen einer Erkrankung, dann verändert sich auch der Haushalt. Bei der Berechnung spielen viele Faktoren eine Rolle. Wenn man den Mülleimer zum Müll behälter bringt, dann ist der Weg eine wichtige Größe, ist ein Fahrstuhl vorhanden etc.

LG KS 1973
 
Hallo VomSee,

es geht auch darum, wie Deine Whg. / Haus ausgestattet ist. Fliesen lassen sich üblicherweise "flott" reinigen. Aber hast Du glatte Fliesen oder sind die angerauht - dann brauchst Du länger.

Hast Du geöltes Parkett - dann ist vorsichtig nebelfeucht zu wischen und man muss darauf achten keine Wasserflecken zu hinterlassen.

Dies dauert dann auch wieder länger.

@ KS1973 - auch aus o. g. Grund sind die Richtwerte der Gebäudereinigung nicht sehr hilfreich. Die werden primär für Industrie - / Gewerbeobjekte genommen.

Viele Grüße,

Kasandra
 
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